Hallo, ich habe ja vor mein Auto zu verkaufen! War auch deswegen gestern bei nem Autohändler um das neue Auto meiner Wahl probezufahren!! Soweit so gut! Während ich mit dem neuen Auto unterwegs war, wurde mein MK4 einem Gebrauchtwagencheck unterzogen! Als ich dann nach ca. 30 Minuten wieder kam, meinte der Verkäufer das mein Wagen ein paar Mängel aufweist! Er bemängelte den Frontschaden (bekannt), die fehlenden Original-Alus und den schlecht instandgesetzten Heckschaden!!! Bis dato wusste ich aber noch nix von diesem angeblichen Heckschaden!!! Dies hat mir der Händler wo ich den Fiesta gekauft habe, wohl erfolgreich verschwiegen!! Er wurde mir als UNFALLFREI verkauft... Habe das Auto im August 2005 von einem Ford-Händler gekauft.. Kann ich gegen den Händler noch irgendwas unternehmen? Ich werde mir das noch bestätigen lassen von ner anderen Werkstatt das da ein Schaden vorhanden war, bzw. dieser schlecht repariert wurde... Wie soll ich denn nun weiter vorgehen? Anwalt?! MfG Basti
Der Händler wo ich das Auto kaufen werde, gibt mir noch 800 Euro so wie er dasteht!! Hab mich vorhin selbst mal druntergelegt unters Auto aber konnte nix aussergewöhnliches feststellen ausser Rost Ist das denn kein Betrug wenn man nen angeblichen Heckschaden verschweigt?!
Doch das ist arglistige Täuschung meines Wissens nach, wenn du das nachweisen kannst, dann kannste denke ich was machen!
Wie gesagt ich werd mir das von nem Bekannten bestätigen lassen.. Der arbeitet in ner Ford Werkstatt.. Na mal sehen ob er was sieht!!
*vollzustimm* das ist argliste Täuschung, wenn du ein Kaufvertag abgeschlossen hast, wo nix von dem Unfall erläutert wurde, ist der Vertag anfechtbar, red ma mit dem Händler, wo du den gekauf hast, wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast, kannste sogar vor Gericht ziehn. Ein bekannter hatte ein ähnliches Problem, der hats auch so gemacht.
Kann ich nur nochmal bestätigen, genau das hat ein bekannter von mir durch. Golf gekauft, angeblich Unfallfrei (freier Händler), danach sofort zum ADAC "nur mal zur Sicherheit" und die stellen n schlecht reparierten Frontschaden fest... Aber da lag nur ne Woche zwischen, da war die Wandlung schnell gemacht. Der Händler hat halt behauptet er habe den Wagen mit der Aussage des Vorbesitzers gekauft und da nicht weiter nachgeforscht. War natürlich schwer angepisst aber vor Gericht musste der bekannte zum Glück nicht. Gab den vollen Kaufpreis zurück. Weiss jetzt natürlich nicht wann sowas verjährt...
ich meine, dass die verjährungsfrist 2 jahre beträgt, bin mir da aber nicht ganz sicher. bei arglistiger täuschung ist der vertrag nicht nur anfechtbar, sondern nichtig, wenn ich mich nicht ganz täusche, was soviel heisst wie, dass der kerl dir entweder die ganze kohle oder den wertverlust, der durch den schaden vorhanden ist, ersetzen muss. würde einfach mal bei nem anwalt vorbei, alle brocken mitnehmen und der soll sich das mal angucken und dich beraten. schaden kanns nicht ;-)
Je nachdem was das fürn Händler ist würd ich dem den Heckschaden nichtmal glauben...Erstmal würd ich nen Fachmann drüber gucken lassen.
Wie willst du beweisen, dass der Heckschaden nicht bei dir entstanden ist? Immerhin fährst du schon 2 Jahre damit.
ganz genau... kann dir ja in den fast 2 Jahren auch selbst passiert sein, wie beweisen? Und arglistige Täuschung liegt nur vor wenn der Händler es nicht wusste! Kannst du es beweisen, dann kannst du einen Teil einklagen, das Auto jedoch nur Wandeln mit Wertverlust, da du ja selber einen Frontschaden fabriziert hast, desweiten musst du die Nutzung, sprich den Wertverlust des Fahrzeugs der letzten 2 Jahre tragen. Aber machs erstmal wie Fistel meinte und lass es selbst mal überprüfen, am besten bei einem Karosseriebauer mal Nachfragen, die werden das am besten beantworten und im Vergleich zum ADAC/TÜV mit Sicherheit günstiger feststellen.
Sag ich ja auch. Schonmal dran gedacht, dass der Händler den Heckschaden evtl. erfunden hat um dein Auto billiger einzukaufen?? Wäre nicht das erste mal.
Sorry, der Zug ist abgefahren, wenn du nicht beweisen kannst daß dieser Mangel/Schaden bei der Wagenübergabe schon vorhanden war, ansonsten gilt eine Frist in den ersten 6 Monaten daß der Autohändler das nachweisen muß, daß der Wagen Unfallfrei war. Nach 2 Jahren ist es eigentlich nur noch Kulanz von diesem Händler. Wie oben geschrieben: wenn du Rechtschutz hast mal anfragen und mit diesem Händler in Verbindung setzen. Viel Glück..