Eingetragene Rad-/Reifenkombinationen

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk6 / Fusion" wurde erstellt von knüppel74, 18. Juni 2007.

  1. knüppel74

    knüppel74 Forums Stammgast

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    Hallo Leute,
    ich fahre seit drei Tagen einen Fiesta 1,6 mit 100 PS und bin echt begeistert über die Fahrleistungen (gut, das war auch einer der Hauptgründe für den Kauf!)!
    Was mich aber stört, ist, dass er 175/65 R14er drauf hat! Sind zwar einigermassen schicke Alus, aber sind n büschn schmal für meinen Geschmack!
    Mir ist aufgefallen, dass nur diese eine Grösse im Fahrzeugschein und im Brief (sogar im alten, den hab ich nämlich auch!) eingetragen sind!
    Normalerweise sind doch immer zwei Grössen eingetragen?!
    Ich hätte gerne mal gewusst, welche Rad-/Reifenkombinationen vielleicht doch noch ohne Eintragung gefahren werden dürften!
    Oder muss ich ich dann doch zum Tüv?
    Ausserdem ist mir aufgefallen, dass Ihr hauptsächlich 16-Zoll Räder fahrt, mir würden aber z.B. 195/50 R15 völlig reichen!
    MfG, knüppel74
     
  2. sydney

    sydney Gast

    Im Fahrzeugschein wird nur noch die kleinstmögliche Rad-/Reifen-Kombi eingetragen soweit ich das weiss. Alle weiteren erlaubten Größen stehen (glaube ich) im Brief.

    Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss.

    Desweitern findest Du Angaben in der EG-Übereinstimmungserklärung.

    Die COC (Certificate of Conformity) ist die EG-Übereinstimmungserklärung. Sie wird ab 01.10.2005 vom Fahrzeughersteller an den Käufer mitgeliefert und enthält die technischen Daten des Fahrzeuges. Allein der Fahrzeughersteller ist verantwortlich für die Daten. Ab 01.10.2005 ist in der COC in Ziffer 32 die Basisbereifung der Achsen 1 und 2 und eine Felgengröße angegeben. Die Ziffer 50 (Anmerkungen) enthält unter Hinweis auf Ziffer 32 eine weitere auch erlaubte Reifen- / Felgenkombination. Allerdings gibt es z.Zt. keine COC-Datenbank, die eine Zugriffsmöglichkeit auf diese Rad- /Reifenangaben eröffnet.

    Diese habe ich mir von meinem Händler in Kopie geben lassen, da das Original bei meinem Brief bei der Ford-Bank liegt.
     
  3. tobiasdk

    tobiasdk Forums Neuling

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    ich hatte damals bei ford angerufen um zu erfahren welche felgen ich montieren kann ohne arbeiten an der karosserie vornehmen zu müssen. die sagten mir es sind ausschliesslich die eingetragenen zulässig, nicht mal die st dimension wär zugelassen (fahr den 1.4i). musste also auf gut glück die felgen kaufen und hoffen dass nichts an der karosse gemacht werden muss. dabei hat mir die übersicht der fahrbaren rad/reifenkombis sehr geholfen http://www.fiesta-ka-forum.de/forum/showthread.php?t=32687.

    hab mir dann 17 zöller geholt in 205 ET35 und die eintragen lassen. kostet nur 30 euro und ist ne sache von 15 min...
     
  4. ST150-lady

    ST150-lady Gast

    dem muss ich widersprechen!
    eingetragen sind tatsächlich nur noch die kleinstmöglichen. das sind im normalfall die winterräder.
    mein freund hat sich auf seinen 70PS-Fiesta meine originalen 16"-ST-Felgen drangemacht. Alles ohne eintragen und ohne Arbeiten an der Karossierie. Vom Fordhändler haben wir nur eine Bescheinigung erhalten. In der steht drin, wo die verwendet werden dürfen; u.a. eben auch beim 1.3er

    Nur Fremd-fabrikate, die ja meist eine andere ET haben, müssen vom tüv abgenommen werden
     
  5. razor1

    razor1 Forums Semi-Profi

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    Tach,

    1. welche Rad-/Reifenkombination eingetragen ist, entscheidet anscheinend ein Zufallsgenerator . Bei unserem Fiesta sind es die 175er , beim Focus 205/50R17, obwohl 205/55R16 sowohl als Sommer-, als auch als Winterreifen möglich wären. Also nichts mit, generell die kleinste Größe steht in der Zulassungsbescheinigung :wink:

    2. Nachrüstfelgen erfordern nicht zwingend eine TÜV-Abnahme. Es gibt genug mit ABE. Gerade für die angesprochenen 195/50R15 Reifen gibt es etliche Felgen die ohne Auflagen und Abnahme gefahren werden dürfen ( bei Verwendung des Serienfahrwerks !! )
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juni 2007
  6. ST150-lady

    ST150-lady Gast

    ja, sorry, hast recht. an die abe hab ich gerade nicht gedacht. hatte an mich gedacht, wo ich keine abe hatte :wink: also sorry
     
  7. Dikky

    Dikky Forums Semi-Profi

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    Hallo,

    das Thema passt, denn ich habe hierzu auch eine Frage.

    Ich habe mit dem Reichenrechner ausgerechnet, dass ich durchaus 185/60 R14 statt den originalen 175/65 R14 montieren könnte. Somit könnte ich meine Felgen behalten und hätte dennoch etwas breitete Reifen.

    Wo bekomme ich denn informationen ob ich das so darf? Weil eine ABE für eine neue Felge bringt mir ja nichts ...

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Es gab dieses Thema nämlich schonmal, aber eine hilfreiche Antwort leider nicht :)

    Gruß
    Dirk