Wieviel % Scheibentönung vorne ist erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk4 / Mk5" wurde erstellt von 2001er FOFI, 4. September 2007.

  1. 2001er FOFI

    2001er FOFI Forums Fortgeschrittene(r)

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    :wink: wollte bei meim mk5 die vorderen seitenscheiben tönen. wieviel % sind da erlaubt wenn die hintrenauch getönt sind. ab da von 20% mal was gehört stimmt das. wenn ja wo bekomm ich de folie her oder gibts da ein spray?;-)
     
  2. Bofrostman

    Bofrostman Forums Weiser

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    Hallo,

    also ich will ja kein Halbwissen verbreiten, aber ich denke das mit den 20% stimmt. Jedoch denke ich auch, das die Serienmäßige Colorverglasung da schon fast rankommen wird. Es gab mal eine Zeit da war es möglich die Scheiben vorne mit Folien zu tönen. Das war aber mal und ist momentan leider nicht mehr zulässig.

    Hoffe weiter geholfen zu haben. Aber vielleicht kommt ja noch einer der wirklich weiß wie es rechtlich da aussieht.

    mfg Bofrostman
     
  3. Also ich selber habe nen Blendstreifen und dafür sogar ne ABE. Ich meine in der ABE steht was von 10 oder 11%. Muß ich nochmal genau gucken.
     
  4. Sir Geffory

    Sir Geffory Forums Profi

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    jup,habe das gleiche vor ein paar tagen im tv gehört.auto motor sport oder was dsa war
     
  5. Bofrostman

    Bofrostman Forums Weiser

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    Hallo,

    oh man hier wird schon wieder alles durcheinander geworfen. Die 20% beziehen sich auf den Grad der Verdunklung. Deine angegebenen 10 oder 11% bei dem Blendkeil allerdings auf die Größe des Keils. Das bedeutet das du 10 oder 11% der Scheibe mit einem Keil bedecken darfst. Das sind ca. 10cm im oberen Bereich.
    Auch die angesprochene ABE hat in keinster Weise was mit verdunkelten Front- oder Seitenscheiben zu tun. ;)

    mfg Bofrostman
     
  6. TS
    2001er FOFI

    2001er FOFI Forums Fortgeschrittene(r)

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    ich will eigentlich auch die seitenscheiben tönen ;-) fahrer und beifahrerseite
     
  7. Bofrostman

    Bofrostman Forums Weiser

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    Hallo,

    ich selbst hatte auch schon einmal mit dem Gedanken gespielt, bin aber schnell wieder davon abgekommen. War bei mehreren TÜV - Stationen und keine von denen hätte mich mit den verdunkelten Scheiben vom Hof gelassen. In einer Verkehrskontrolle kann es genauso dazu kommen das du die Folien abmachen darfst. Ich selbst würde mir den Stress ersparen und einfach so weiter fahren wie bisher.

    Ich weiß das es super aussieht und auch nützlich ist eigentlich. Aber der Gesetzgeber sieht das leider anders und sitzt auch am längeren "Hebel".

    mfg Bofrostman
     
  8. Fordtuner

    Fordtuner Forums Inventar

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    Naja mit Folie darfst es eh nicht bekleben da die serienscheiben schon sehr nah an den erlaubten wert rankommen den man verdunkeln darf und es keine Folie gibt die darunter bleibt. So ist mein letzter Stand.
    Ich kenn zwei Firmen die das anbieten die Scheiben verdunkeln aber die sind dann nicht beklebt sondern geschichtet.
    Meine vorder Scheiben im MK3 sind auch beklebt mit Folie,glaube die darf ich auch wieder abmachen wenn ich beim TÜV stehe, aber mal abwarten.
     
  9. Piet

    Piet Forums Inventar

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    Fluten: Das „Fluten“, egal auf welchen Scheiben (Front, vordern + hinteren Seiten und Heck) ist laut Auskunft des Bundes-Kraftfahrt-Amtes verboten. Die nach-träglichen Lackierungen auf Scheiben führen zum Erlöschen der Bauart-genehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Auch wenn der Tüv oder die Dekra dies einträgt. Nachfolgend lesen Sie das Mail, dass uns das KBA extra zu diesem Thema gemailt hat, um Klarheit in den Markt zu bringen. Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden). ------------------------------------------------------------------------


    "Glasklare" Folien Vorhandensein/Anbaulage Zulässig an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, jedoch - Nicht an de vorderen Seitenscheiben (innerhalb des 180°-Bereiches), es sei denn, der in der ABG ausgewiesene Verwendungsbereich läßt die Aufbringung ggf. unter bestimmten Bedingungen auch an diesen Scheiben ausdrücklich zu - Nicht an der Windschutzscheibe Genehmigungszeichen National; (Wellenlinie D1234) Nach der VkBl.-Verlautbarung Nr. 129 vom 27.05.1986 ist die Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab dem 01.10.1986 erforderlich. Anmerkungen zum Sichtfeld Sowohl die Richtlinie 77/649/EWG - Sichtfeld - als auch die nationalen Vorschriften des § 35b StVZO beziehen sich auf das Sichtfeld von 180° nach vorn. Scheiben, die sich innerhalb dieses Bereichs befinden, sind somit für die Sicht des Fahrzeugführers von (besonderer) Bedeutung. Sonstiges Da auch eine "glasklare" Folie die Lichtdurchlässigkeit einer Scheibe vermindern, sind bestimmte Einschränkungen zu beachten. Zum Beispiel ist der Anbau an getönten vorderen Seitenscheiben nicht möglich. Auch darf je nach Folie ein bestimmtes Maß der Scheibendicke nicht überschritten sein. Um die Einhaltung aller Bedingungen sicherzustellen, ist speziell für den Anbau >Vordere Seitenscheiben< eine Anbauabnahme gem. § 19(3) StVZO erforderlich. Die Gültigkeit der entsprechenden ABG ist hierfür von einer Anbauabnahme abhängig. "Glasklare" Folien werden vornehmlich wegen ihrer einbruchhemmenden Wirkung angebracht. _______________________________________ Getönte Folien Vorhandensein Zulässig an Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind. Genehmigungszeichen National; (Wellenlinie D1234) Nach der VkBl.-Verlautbarung Nr. 129 vom 27.05.1986 ist die Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab dem 01.10.1986 erforderlich. Anbaulage An allen Scheiben, außer an Front- und vorderen Seitenscheiben in Kfz, die sich nicht im nach vorne gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden. An Scheiben, die sich innerhalb des 180°-Bereichs befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden. Anmerkungen zum Sichtfeld Sowohl die Richtlinie 77/649/EWG - Sichtfeld - als auch die nationalen Vorschriften des § 35b StVZO beziehen sich auf das Sichtfeld von 180° nach vorn. Scheiben, die sich innerhalb dieses Bereichs befinden, sind somit für die Sicht des Fahrzeugführers von (besonderer) Bedeutung. Sonstiges Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Hier insbesondere die Forderung des Vorhandenseins eines zweiten Außenspiegels beim Aufbringen getönter Folien an der Heckscheibe. Der Fahrzeugführer hat den Abdruck der ABG mitzuführen. Die Mitführpflicht entfällt, wenn ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein oder eine ordnungsgemäße Änderungsabnahme gem. § 19(3) vorliegt. Fälschungen zu Abdrücken von ABG'en sind häufig festzustellen. Die Fälschungen von Textpassagen beinhalten oft die ausdrückliche Möglichkeit zum nachträglichen Anbringen der Folie an der Innenseite von vorderen Seitenscheiben. Danke an walpurgis von www.pagenstecher.de für diesen Text.
     
  10. Mk2 16V

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    Jo. Bei meinem Porsche hab ich alle 6 Scheiben rundrum tönen lassen, die wurden mit eingefärbtem Lack geflutet, dazu gibts dann ne neue E-Nummer auf die Scheibe und nen Schrieb für den Onkel vom TÜV. Vorteil: Sieht total porno aus. Nachteil: Kost nen Sack voll Asche und geht eigentlich nur mit fabrikneuen Scheiben da die Scheiben nicht den auch nur minimalsten Kratzer haben dürfen.

    Infos: http://www.glastone.de/
     
  11. MK4.16V

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    Scheibentönung

    Hi,

    hab einfach alles rund um verspiegeln lassen fahre jetzt so schon ein halbes Jahr und wurde noch nicht angehalten deswegen hab ne ABE dafür von CFC Folien.
    Das einzige was scheisse ist wenn es dunkel ist und man aus den Seitenscheiben guckt aber ansonsten klasse Sache weil du eigentlich von aussen so gut wie gar nicht rein schauen kannst.
    P.S. Bild folgt

    MFG Torsten

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  12. Piet

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    Dann hoffe ich mal das du nie einen Fußgänger oder Fahrradfahrer übersiehst. Mit Folien ist es definitiv verboten, auch wenn du hundert ABEs hast (die eh nur für die hinteren Seitenscheiben gelten oder gefälscht sind).
    Ich kann mir garnicht vorstellen für sowas Geld auszugeben um dann im dunkeln nichts mehr sehen zu können. Wie fährt man denn da auf der Autobahn? Auf gut Glück oder wie?
     
  13. hp

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    Thomas kannste du uns nicht mal ein Bild von deinem Porsche zeigen, wo man die Scheiben bewundern kann??
     
  14. Razor

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    Hey Leute:wink:

    ich war bisher auch der Meinung das es sich um diese 10% Verdunkelung bei den Seitenscheiben gahandelt hatte. Neulich gabs das nämlich aufm Treffen als Frage beim Clubspiel, die meinten dann das das laut Gesetz so wäre.

    Naja man darf halt nicht immer alles glauben:lol:


    Aber vielen danke an mk5jas für die nette Aufklärung, ist doch immer gut wenns Leute gibt die sich auskennen bzw. wissen wo es zu finden ist;-)

    Werd mir das evtl mal ausdrucken dann hab ichs das nächste mal schriftl. wenn mal wieder danach gefragt wird:kicher:
     
  15. 1.6 futura

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    sich die scheiben vorne tönen is ja schön und gut aber das es für den alltag eher umständlich ist damit rumzufahren sollte evtl auch mal erwähnt werden.tagsüber herrlich abends einfach nur scheiße!sollte man evtl auch mal berücksichtigen ;)
     
  16. hp

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    Stell doch mal bitte ein Bild rein!! :schnarch:
     
  17. Mk2 16V

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    Ja doch.

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  18. hp

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    Schade kaum was zu sehen...
    Hab in einem anderen Forum gelesen, dass es wohl massive Probleme gibt mit der Haltbarkeit der Tönung. Soll nicht so richtig kratzfest sein.

    Hast nicht vielleicht ein Bild wo im Hintergrund ne weiße Wand ist?? Weil wenn man in nen dunklen Innenraum reinhält wird auch ne Scheibe die nicht getönt ist dunkel wirken, oder?

    Kannste bitte noch ein hochladen wo man etwas mehr sieht?
     
  19. FiEsTa-DU

    FiEsTa-DU Forums Fortgeschrittene(r)

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    also wegen tönung der seiten scheiben ob mit folie oder spray oder ähnlichem ist nicht erlaubt das kann dir jeder autoglaser sagen jeder tüv was es wohl dennoch geben soll mit abe sind tönfolien die die hinteren seitenscheiben verdunkeln oder färben allerdings nicht komplett sondern so das zwei spitzen entstehen eine oben an der vorderen seiten scheibe eine unten und lassen eine aussicht in form eines C halt nurinne länge gezogen...aber meines erachtens sieht es aus wie gewollt und nich gekonnt
     
  20. hp

    hp Forums Inventar

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    Musst ja nur mal als 1. Wort Glastone und als 2. Wort Forum bei google eingeben und dann wirste sehen was die Leute so schreiben.
    Scheinen die Kunden mit nem Zettel zu verarschen der garkeine Ubb ist.

    @Mk2 16V

    Bist du darauf auch reingefallen Thomas??
    Stell den Zettel doch mal on, das wir uns das mal anschauen können.