Frage zu lasierten Rückleuchten

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk3" wurde erstellt von Shadowman, 12. Oktober 2007.

  1. Shadowman

    Shadowman Gast

    Hallo,

    direkt zu anfang...lasst blöde flames einfach sein...wer nichts produktives beitragen kann, solls ganz lassen...

    also...kann jemand wirklich pinibel "genau" sagen, wieso lasierte rückleuchten meist verboten sind? ich würde mal darauf tippen, dass der grund dafür ist, dass die reflektoren nicht mehr das tun, was sie sollen. weil wenn man professionell lasieren lässt wird die farbe nicht beeinträchtigt und von der leuchtleistung geht so gut wie nichts verloren. das ist zumindest mein stand, wie ich das interpretiert hatte.

    somit müsste es doch im grunde möglich sein, dass wenn man die reflektoren nachrüstet, man auch die lasierten eingetragen bekommt oder?

    habe das jetzt bei nem freund meines nachbarn gesehen, dass der mit lasierten rum fährt, jedoch ohne zusätzliche reflektoren.

    bei der variante ist es ja klar, dass es illegal ist.

    würde mich freuen, wenn da jemand was zu sagen könnte. weil ich finde, dass schwarz lasierte auf nem schwarzen auto nicht schlecht aussehen...und die reflektoren würde ich in dem fall, dass es mit denen möglich ist auch in kauf nehmen ;)
     
  2. Fisch

    Fisch Forums Anfänger(in)

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    Nach meinen Informationen ist es legal wenn man diese Reflketoren am Fahrzeug dran hat.
    Aber mal ganz ehrlich.
    So ein Reflektor hinten dran sieht doch mal scheiße aus.

    Kauf dir lieber ein paar Chianti Leuchten. Die sind legal und auch Dunkel
     
  3. TS
    Shadowman

    Shadowman Gast

    nein...die zusatz reflektoren sind nicht illegal. zumal diese als auflage angeschrieben werden, wenn man sich schwarze MHW's dran macht. genauso wie eine zusätzliche NSL, da die MHW's keinen reflektor und keine färbung für die NSL haben.

    mich stören die reflektoren nicht, weil ich die irgendwie schon vernünftig dran bekommen würde...2 kleine rote reflektoren (4*1,5cm) sehen auf nem schwarzen wagen besser aus als 2 riesige rote rückleuchten...

    die größe ist ein echter unterschied

    wegen den chiantis hatte ich natürlich auch schon überlegt...jedoch ist es nicht das orange der blinker (was ja das einzige bei den chiantis ist, was schwarz ist) was mich stört sondern die allgemeine farbabhebung der rückleuchten. was sich durch die reflektoren um ein vielfaches verringert
     
  4. focustroll

    focustroll Forums Neuling

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    Das ist falsch getippt und fehlinterpretiert.

    Der Grund ist ganz einfach: Jede lichttechnische Einrichtung aussen am Auto bedarf einer Bauartgenehmigung, die nur nach einem aufwändigen und teuren Prüfverfahren erteilt wird und i.d.R. durch ein e-Zeichen auf den Bauteilen zum Ausdruck kommt. Und jede eigenmächtige Veränderung, egal ob laienhaft oder "professionell" gemacht, führt zu einem Unterschied vom Prüfmuster und somit zum Verlust der Bauartgenehmigung.

    Übrigens sind lasierte RüLis nicht meist verboten, sondern immer illegal. Auch eine eventuell vorhandene Eintragung ist nichts wert, da sie gegen geltendes Recht verstösst. Im Zweifelsfalle wäre sogar zu prüfen, ob die Weiterverwendung der aufgeprägten Zulassungszeichen nicht sogar den Tatbestand des Urkundenmissbrauchs erfüllt.
     
  5. MK-6_Freak

    MK-6_Freak Forums Mythos

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    also bei ebay gibts die dinger auch mit nem schreiben vom TÜV das man die dinger fahren kann und wenn dir der TÜV das einträgt dann wirste wohl kaum probleme mit denn dingern haben
     
  6. oOdennisOo

    oOdennisOo Forums Stammgast

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    die leuchtkraft wird dennoch beeinträchtigt und je nach grad der lasierung sogar stark.
    bremsleuchten die nicht als solche zu erkennen sind können zu unfällen führen und hin und her.
    nachts mag das alles noch gehen aber an einem sonnigen tage kann man sowas evtl schon mal übersehen.
     
  7. Neptuns_KA

    Neptuns_KA Forums Weiser

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    Ziemlich genau.
    Was man machen kann ist ein Lichttechnisches gutachten, das würde aber sehr teuer werden (hab mal werte zwischen 500€ und 3000€ gelesen, obs wahr ist kann ich nicht beurteilen).
    Dieses Gutachten kann aber jederzeit wieder angezweifelt werden... ist also grad mal das Papier wert auf dem es steht ;)
     
  8. TS
    Shadowman

    Shadowman Gast

    ich habe jetzt auch schon einiges dazu gelesen...
    der fall ist ja, dass die leuchtkraft zu sehr beeinträchtigt wird, was jedoch auch schon mit stärkeren leuchten von jemandem ausgemerzt wurde. diese person hatte mit den lasierten rülis und anderen birnen eine größere leuchtkraft als mit allem originalen.

    dass sie immer illegal sind war auch mein stand der dinge, jedoch wollte ich hier niemanden an den karren pissen, der sie vielleicht mit dem berühmten ABE-Fake eingetragen bekommen hat.

    jedoch ist es doch eigentlich absoluter schwachsinn, dass wenn man eine höhere lichtstärke schafft als mit originalen rülis, zusätzlich noch die reflektoren montiert, man dann angehalten wird und bemängelt wird, dass die rülis ein risiko im straßenverkehr darstellen. was ja immer bei den rülis der fall ist. es wird alleine wegen der tatsache, dass sie lasiert sind eine behauptung aufgestellt, die dann möglicherweise aus der luft gegriffen wird, da die polizei oder der tüv nicht messen können, ob die leuchtkraft zu weit eingeschränkt ist...ausserdem gibt es ja auch einen gewissen tolleranz bereich

    @MK6 Freak:
    das von dir angesprochene schreiben ist nicht als eine schwammig formulierte anfrage auf eine ABE, die vom TÜV abgelehnt wurde. in dem schreiben gibts einen satz, der besagt, dass nur leuchten mit gültigem E prüfzeichen angebaut werden dürfen. jedoch erlischt die gültigkeit des prüfzeichens bei veränderung.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Oktober 2007
  9. oOdennisOo

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    na sicher...

    so lange es nicht vom hersteller so gemacht ist wie beispielsweise die smoked rückleuchten des mk3 wirste das regulär vergessen können auch wenn du es eingetragen bekommst (wie oben geschrieben). wobei ich mich wunder dass es die smoked rückleuchten auf einmal nicht mehr gibt :gruebel:
     
  10. MK-6_Freak

    MK-6_Freak Forums Mythos

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    da is ja genau das selbe wie beim pop off ventil bei turbo motoren die bringen keine leistungs steigerung machen nix keinen störts und sind trotzdem verboten

    das einzigste was die machen is das der lade druck schneller erreicht wird und nen geilen sond machen die ^^
     
  11. oOdennisOo

    oOdennisOo Forums Stammgast

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    darüber solltest du dich nochmal genau informieren
     
  12. fl4m3

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    :rofl: :kippe:
     
  13. Lympo

    Lympo Forums Inventar

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    was noch erwähnt werden sollte:

    selbst wenn etwas eingetragen ist, ist man noch lange nicht auf der sicheren seite. wenn die polizei dich anhält, und die rückleuchten bemängelt (zu recht), dann gibts stress.

    die rückleuchten werden auch immer illegal bleiben, selbst wenn jemand so ein licht-gutachten machen lässt (macht eh keiner), würde anderen leuten das nichts bringen, weil dann müsste auch der nachweis erbracht werden, das die rückleuchten auf die selbe art lasiert wurden, und auch die gleiche lackdicke etc haben.
     
  14. Schmidti

    Schmidti Forums Stammgast

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    ich habe noch 2 sätze über gehabt und mir gedacht probierste mal...
    hab die jetzt absichtlich in 2 verschiedenen stärken lassiert....
    also rum fahren tuh ich net mit auch wenn es geil aussieht (meine meinung)
    bei beiden tönungen ist die leucht kraft extrem gut zu erkennen...
    werde sie am we nochmal einbauen und fotos machen das man erkennt wie gut...
    bis auf den rückfahrscheinwerfer da geht net mehr viel^^
    hab mir extra so ein set geholt mit entferner...
    sehr praktisch einfach aufsprühen und weg wischen...
    das geilste ist das zeug ist terpetinfest...
    bei uns fährt die polizei mit terpetin rum und wischt dem ein oder anderen gerne mal drüber^^
    ich meine beim sport könnte ich noch gut wegkommen mit ausreden wie z.B. bei der sportversion sind die rückleuchten von werk getönt oder so wie bei anderen sportversionen...
    beim nem normalen 1.3er wird das wohl nicht klappen....
    aber wie schon gesagt ist mir zu blöd mich da rauszureden...
    fahr lieber mit dem gewissen rum "haltet mich doch an, könnt mir eh nix anhaben"

    EDIT: Wenn ihr in meine Gallerie geht ist das Foto auch nochmal Größer abgebildet...

    [​IMG]
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Oktober 2007
  15. TS
    Shadowman

    Shadowman Gast

    genau aus dem grund, dass ich lieber sicher rum fahre und die polizei mir nichts kann...darum habe ich nachgefragt...und wenn der polizei das nicht gefällt können die nur noch ne mängelkarte schreiben und dich zum tüv schicken. so hatte ich das zumindest verstanden...weil es gab ja die änderung, dass nur noch geprüftes personal fahrzeuge still legen darf...und das ist ja nunmal tüv oder dekra

    @lympo: das licht-gutachten ist auch fürn arsch, da das jederzeit angezweifelt werden kann
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Oktober 2007
  16. Schmidti

    Schmidti Forums Stammgast

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    ich glaube die können dir deswegen mehr anhängen....
    vielleicht soweit das dass fahrzeug ohne versicherungsschutz rumfährt...
    und das ist bestimmt net billig!!
     
  17. TS
    Shadowman

    Shadowman Gast

    die können noch ne ganze latte mehr anhängen, machen aber die wenigsten direkt, weil die das erstmal prüfen müssen...

    aber wenn das E-zeichen noch drauf ist -> urkundenfälschung
    tönung der rülis -> erloschene be -> fahren ohne be des fahrzeugs
    eingeschränkte leuchtfunktion unterhalb der toleranz -> gefährlicher eingriff in den straßenverkehr

    daraus folgt 3 punkte (für fahranfänger probezeitverlängerung) und ein bußgeld
    wenn nur die tönung vorliegt und die leuchtkraft noch im toleranzbereich liebt wird es glaube ich als ordnungswidrigkeit gehandhabt und mit 20€ und der aufforderung zur instandsetzung bestraft
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Oktober 2007
  18. Fiesta89

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    Also soweit ich weiss sind die zusatz reflecktoren (MHW)nicht dafür da weil die Leuchtkraft nicht mehr die selbe ist( was mann durch stärkeres Leuchtmittel beseitigen kann) sondern wenn kein Licht brennt sprich dein Auto steht und wenn du dann deine rüli getönt hast funktioniert das mit dem reflecktieren auch nicht
    Wenn dir denn einer Nachts in die Karre herein fährt und der noch einen guten Anwalt kennt dann darfst sein und deinen Schaden bezahlen von den Strafen nicht zu reden
     
  19. focustroll

    focustroll Forums Neuling

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    Hast Du Dir den §315b StGB mal durchgelesen? Vermutlich nicht.
    Jedenfalls muss man da schon deutlich mehr ausfressen, als mit lasierten RüLis rumzufahren.
    Es ist übrigens ein Märchen, dass nur irgendwelche Prüfer das Auto stilllegen können. Wenn die Polizei der Meinung ist, dass die lasierten RüLis für eine recht neblige Novembernacht deutlich zu dunkel sind und eine Gefährdung Deiner selbst und/oder anderer nicht auszuschliessen ist, können die Dir sehr wohl die Weiterfahrt bis zur Herstellung des ordnungsgemässen Fahrzeugzustandes untersagen.

    Es geht bei der ganzen Lasiergeschichte letztendlich auch gar nicht darum, wieviel Licht da raus kommt oder nicht (Die Verwendung nicht zugelassener, stärkerer Leuchtmittel führt übrigens ebenso zur Illegalität, selbst bei Serienleuchten!), sondern darum, dass nicht zugelassene Teile im Strassenverkehr verwendet werden. Ob dadurch eine konkrete Gefährdung ausgeht, spielt überhaupt keine Rolle.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Oktober 2007
  20. TS
    Shadowman

    Shadowman Gast

    ich meinte es auch so, dass die reflektoren nicht mehr funktionieren, wie sie sollen und darum die zurätzlichen reflektoren verbaut werden müssen

    die TEILE an sich sind zugelassen...nur nicht mit der tönung. das ist aber logisch. das mit der konkreten gefährdung ist so, dass es direkt als gefährdung angesehen wird. denn alles was nicht separat geprüft wurde (tüv eintragung oder ABE) wird als potentielle gefährdung und somit als gefährlichen eingriff in den straßenverkehr angesehen

    und noch zu §315b StGB:
    es ist ein gefährlicher eingriff, wenn die leuchtkraft beeinträchtigt ist. und davon wird direkt ausgegangen. denn es wird davon ausgegangen, dass die helligkeit der bremsleuchte bei lasierten rülis in etwa der helligkeit des normalen standlichts der nicht lasierten rülis (oder sogar weniger) entspricht. somit rutscht man sehr schnell da rein
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Oktober 2007