Seitenbegrenzungsleuchten

Dieses Thema im Forum "ABE und Teilegutachten" wurde erstellt von Sgörl20, 15. September 2004.

  1. Sgörl20

    Sgörl20 Gast

    huhu :wink: ,ich hab im i-net gelesen das man füe die seitenbegrenzungsleuchten ne Abe brauch.Ist das so?Denn ich hab das auto mit den dingern gekauft und da is nix bei u der TüV steht vor der tür. danke euch schonmal im vorraus.gruß dale
     
  2. Piet

    Piet Forums Inventar

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    Ja dafür braucht man eine ABE.

    Wenn die Teile von InPro oder Hella sind, gibt es bei www.nierenspender.de im ABE und Gutachtenbereich* die passenden ABEs zum download.


    *kostenlose Anmeldung erforderlich
     
  3. Piet

    Piet Forums Inventar

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    Hella druckt da normalerweise sein Logo drauf, dann sollte da irgendwo klein Hella stehen. InPro macht das auch, aber nicht immer.
     
  4. Piet

    Piet Forums Inventar

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    v2 gibt es doch nur bei InPro Leuchten, von Hella gibt es da nur eine ABE.
     
  5. Maddin

    Maddin Forums Inventar Mitarbeiter Moderator

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    pass beim einbauen aber drauf auf das die von vorne und hinten nicht sichtbar sind. Hier sidn die grünen grad ganz scharf drauf. Die dinger düren NUR zur seite hin sichtbar sein und eine mindesthöhe mus auch eingehalten werden.
     
  6. TS
    mcmonchichi

    mcmonchichi Gast

    -->

     
  7. TS
    mcmonchichi

    mcmonchichi Gast

    Ich hab die ja auch dran, die von Hella! Und bei mir hat da noch keiner gemeckert, weder TÜV noch Schnittlauch!

    Is zwar ne Mindesthöhe angegeben in der ABE, aber who cares sag ich jetzt mal!
     
  8. Maddin

    Maddin Forums Inventar Mitarbeiter Moderator

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    keine ahung ob das bei euch die grünen interresiert. Hier messen die momentan nach und schauen ob die wirklich nur zur seite sichtbar sind. Beim TÜV hat der prüfer letzten auch gesagt das die funzeln zu tief sitzen und nach hinten sichtbar sind. wir ham uns aber drauf geeinigt das er nix gesehen hat
     
  9. Mk2 16V

    Mk2 16V Forums Inventar

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    Es gibt da ja eindeutige Bestimmungen drüber, nachzulesen in der

    StVZO §51a, "Seitliche Kenntlichmachung" (klick!)

    und der dazugehörigen

    Richtlinie 76/756/EWG (klick!)

    Da steht drin, dass eine Sichtbarkeit von 45 Grad nach vorne und hinten zulässig ist, sowie dass die Höhe zwischen 350mm um 900mm liegen muss. Abstand vom vorderen Ende des Fahrzeugs maximal 3m, Abstand zueinander maximal 3m, Abstand zum hinteren Ende maximal 1m (Diese Werte dürften bei nem Fiesta ja einzuhalten sein *gg). Interessant auch dass die hintere auch rot sein darf wenn sie mit einer Umrissleuchte "zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut" ist, man beachte hier die feinen Unterschiede der jeweiligen Formulierung, defniert im Satz 1.5 obiger Richtlinie. Man beachte auch die Wortgebung "Richtlinie". Hierbei handelt es sich keineswegs um eine Vorschrift oder gar ein Gesetz, eine Richtlinie soll nur als Vorschlag gelten, die exakte Auslegung obliegt dann dem TÜV-Prüfer vor Ort.