Hey leute ich würde ma sagen das ir hier ma en tread machen wo man fagen zu diversen gutachten machen kann.. ich fang ma an also hab en gutachen für distanzscheiben nur steht da das die maximale reifengröße 185.... sei nur wenn ich die gleichen nehme aba das gutachten fr z.b. focus nehme sind größe auch drinne, bekomm ich die teile mit 195er ebenfalls eingeftragen?? dannnoch eine frage in meinem gutachten für meinefelgen stehen mehrere xr2i 8v drinne mit dem zusatzbei abe/eg-genehmigung da gibts mal die f108, f108/1 bis Ntl V , dann noch F109 was haben diese zahlen zu bedueten, weil bei den verschiedenen muss man auch verschiedene sachen beachten, wie radhäuser zeihn ect. hoffe mir kann da wer helfen gruß seb
f108, f108/1 und f109 beziehen sich auf Ford Fiesta MK3 GFJ, Hier mal ein Link wo ich das her habe: http://www.h-r.com/bin/23114C27.pdf >> Teilegutachen über den Verwendungsbereich von Distanzringen an Fahrzeugen des Herstellers Ford << Auf Seite 4 unter Verwendungsbereich findet man d.o.g. Angaben. Für die Bezeichnung Ntl V habe ich nicht gefunden. Wird aber so was ähnliches sein.
ja nur ich habe den 8v 76kw 90er bauhjahr is das dann f108? weil F108/1 darf die felgen nicht fahren- hoffe du weist da was
Sorry, hat etwas gedauert mit der Antwort, weil ich gerade auf der Arbeit bin. Hab nochmal bei Google nachgesehen und folgendes Gutachten gefunden: http://www.alcar.de/certificates/00034603/34603529.pdf Nach diesem Gutachten, auf Seite 2, nach deinen angegeben kW gesucht. Da steht 37 - 76 kW / Betriebserlaubniss: F108,109 / Reifengrösse: 195/45 R14-76 Würde sagen, du hast dann F108. Vielleich kann noch jemand was dazu sagen bzw hat genauere Angaben.
so wenn das ja nen "offizieller" Gutachten Threat ist mach ich ma auf mein Problem aufmerksam: http://www.fiesta-ka-forum.de/forum/showthread.php?t=45875 mfg psyrec
dann hast du etwas falsch verstanden, es gibt ja schon das abe/teilegutachten-suche unterforum, da wo dein thread auch richtigerweise hingehört!
Hab mal bei mir im neue Fahrzeuschein nachgesehen. Unter dem Kennbuchstaben K steht F108/1. K bedeutet Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE. Würde deshalb vorschlagen das du mal in deinem Fahrzeuschein nachsiehst.
coole sache nur habe ich jetzt dieses prob=) ich habe F109 Nt. I-IV in meiner abe für die felgen steht folgendes dazu drinne: "Nicht zulässig an fahrzeugen mit der abe-nummer g007 ab nachtrag III, f108/1 ab nachtrag V und F109 ab nachtrag V(an achse 1 kein ausreichender abstand zum federbein) heißt das jetzt das ich die felgen wieder verkaufen darf? ich mein mein tüfler hat gemaitn man brauch 3 mm zum federbein und ich denke diese habe ich nur die sache is bekomm ich es dennoch eingetragen obwohl dieser punkt bei meinr abe nummer aufgelistet ist?? wäre nett für jede hilfe danke schonma p.s. achse 1 ist doch die vordere achse oder?? weil wenns die hintere ist is das prob schon gegessen da wuste ich es ja und hab ja da die spurplatten., geht das dann aba trotzdem mim eintragen?
Wo genau ist denn jetzt Dein Problem, wenn Du einen F109 Nachtrag I bis IV hast und das Gutachten die Verwendung erst ab F109 Nachtrag V ausschliesst? Da ist Deiner ja wohl dann nicht von betroffen.
Mach es dir doch nicht so schwer. Fahre doch damit mal zur DEKRA, die sagen dir dann genau was Sache ist.
ja also der beim tüv meint das wird eng, undich werd morgen aba nochma zu premio tunign gehen die schaun da nochma drüber weil ich will die dinger unbedingt haben weil die sehn so geil aus an meinem fofi wie fürs auto gebaut haha