Unterbodenbeleuchtung verboten oder nicht?

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk3" wurde erstellt von Nemesis, 12. März 2008.

  1. Nemesis

    Nemesis Forums Neuling

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    Hallo zusammen

    wollte mal fragen ob es verboten ist, Unterbodenbeleuchtungen im auto. Darf man das oder nicht?...

    was ist verboten was nicht... danke für die Kommentare

    gruss Nemesis
     
  2. ChevChelios

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    Unterbodenbeleuchtung erlaubt, wenn nur seitlich angebracht (nicht vorne und hinten) und weiß (nicht blau, rot, etc...) und wenn nur an den Türkontakt angeschlossen.
     
  3. TS
    Nemesis

    Nemesis Forums Neuling

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    mmmmhhhh...... was soll das heissen.... soll ich meine beleuchtungen weg machen oder wie?
    die sind unten angebracht leuchten erst wenn ich den Knopf drücke.

    oder anders gesagt darf ich sie dran haben allgemein ?( NEON ROHRE )
     
  4. DaToni02

    DaToni02 Forums Semi-Profi

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    mooin , jo genau so isses, aber ich glaube dass es auch möglich is unterbodenbeleuchtung vorn und hinten einzutragen als zusatzbeleuchtung

    aber ehrlich gesagt is des ja totaler humbug wieso denn unterbodenbeleuchtung siehste ja sowiso nich beim fahren;) wieso denn strom für andere vergeuden;)

    mfg Me
     
  5. TS
    Nemesis

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    schon!!! aber war im packet dabei :lol:
    möchte halt wissen ob es ok ist die dran zu behalten ohne das die Grünen Schlumpfe probleme machen ;-)
     
  6. ChevChelios

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    Weil Checkaaaaa nen dicken machen müssen (nfu ;))

    das mit vorne und hinten ist so geregelt:

    Nach vorne darf ausschliesslich weißes Licht strahlen. Nach hinten ausschliesslich rotes...

    Also müsste es möglich sein, vorne weiße Röhre zu verbauen und hinten ne rote...aber wie scheisse muss das aussehen ;)
     
  7. TS
    Nemesis

    Nemesis Forums Neuling

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    mhhh momment mal..... es geht drum das ich 2 rohre unter dem auto habe ist es verboten?? oder nicht??? oder verstehe ich da was falsch :gruebel:
     
  8. Maica

    Maica Forums Inventar

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    Selbst als einstiegsbeleuchtung wirds sehr schwer wenn überhaupt einzutragen sein.
     
  9. ChevChelios

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    Wenns nur seitlich und weiß ist, sollte es da kein Problem geben, gibts ja auch von Foliatec mit TG, sind zwar nur 4 weiße Spots aber vom Prinzip her ähnlich...
     
  10. DaToni02

    DaToni02 Forums Semi-Profi

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    naja, ich glaub es is schon möglich die dinger eintragen zu lassen müssen halt vorne weiß und hinten rot sein seitlich glaub ich gelb bis orange..... naja ich glaub schon das es nich übel aussehen würde kannst ja LEDs nehmen mit RGB;) da krigste alle farben raus.... zu röhren sag ich nur eins, sind shice gehen schnell kaputt die grünen Männle und weible machen doof und bringen tuts au nix

    ergo: wenn du röhren unterm auto hast is das in soweit verboten wenn sie nicht die aufgezählten farben haben und bei der fahrt an sind, du darfst ´ja auch keine fußraumbeleuchtung während der fahrt anhaben, aber wer hat die schon an während der fahr gell;)

    mfg Me

    *edit* knopf drücken?? welchen? du darfst die nicht während der fahrt anmachen können, DAS IST VERBOTEN!
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. März 2008
  11. ChevChelios

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    :kotz::kotz::kotz:

    Machen Doof? Nunja...es leuchtet...was soll so ne röhre sonst können?

    Klar darfst du, solange die indirekt leuchten und den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
     
  12. MucCowboy

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    Vermutungen helfen hier nicht weiter. Lest erstmal selber in der StVZO §§49a ff. Zur Unterbodenbeleuchtung eine Stellungnahme der DEKRA:

    Quelle: http://www.dekra.de/dekra/content/show.php3?id=287&_language=de&nodeid=434

    Also: es gibt KEINE Zulassung für sowas, egal wo es angebracht wird, als welchen Leuchtmitteln das Licht kommt und welche Farben und Abstrahlwinkel es hat. Nicht ohne Grund müssen alle Verkäufer solcher Teile dazuschreiben: "Nicht im Geltungsbereich der StVZO zugelassen".

    Einzige Ausnahme sind Beleuchtungen, die so angebracht sind, dass sie den Boden VOR den Türen beleuchten, und das nur wenn a) die Zündung aus ist und b) die betreffende Tür geöffnet ist. Größere Fahrzeuge haben sowas im Außenspiegel, das nennt sich "Umfeldbeleuchtung".

    Grüße
    Uli
     
  13. Bad Fista

    Bad Fista Forums Neuling

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    jo da hat er vollkommen recht!!! ich hab mich zu diesem thema auch schon mal auf der homepage der dekra belesen!!!:wink:
     
  14. C_ChRiS

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    so ises! glaub sogar nur das anbringen ist schon verboten. während der fahrt sowieso, aber wenn man meint aner tanke im stand en aff machen zumüssen und macht sich das an, dann ist das auch schon nicht erlaubt.

    bei den foliatec-dingern ist man sich ja wohl net sicher...also am besten gar nix :wink:

    hab meine vor 5 jahren gekauft und vor 4 jahren und 360 tagen wieder abgemacht :lol: ;-)
     
  15. Fiesta_Tuning

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    Jo das anbringen ist schon verboten, durch das anbringen der Unterbleuchtung ist etwas illegales am Auto und somit BE erlischt...:wink:
     
  16. s4t

    s4t Forums Inventar

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    Das stimmt so nicht. Die Fußraumbeleuchtung muss so verbaut sein, dass kein direktes Licht nach aussen kommt. Also so, dass man die Röhre nicht direkt sehen kann beim Einsteigen etc. Hat mir so mein TÜVer erzählt. Indirektes Licht ist erlaubt. Ist in dem Dekra-Bericht auch ganz gut zu erlesen.. Erst dann wenn indirektes Licht, direkt sein kann, ist es verboten, weil es blenden/ablenken etc kann.
     
  17. MucCowboy

    MucCowboy Forums Fortgeschrittene(r)

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    Fast richtig, aber im Ergebnis gleich. ;)
    Die genaue Begründung ist: Alles was am oder im Fahrzeug angebracht ist, muss auch funktionieren. Ein "Funktionieren" einer Unterbodenbeleuchtung ist nicht erlaubt (wie oben gezeigt). Also erübrigt sich auch das Anbringen derselben.

    Grüße
    Uli
     
  18. Fiesta_Tuning

    Fiesta_Tuning Forums Inventar

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    Das meinte ich ;) :toll::wink:
     
  19. Flo(w)

    Flo(w) Gast

    dann muss ich ja meinen dachspoiler demontieren, denn wirklich anpressdruck bringt der bei 60ps nicht :p:lol:
     
  20. DaToni02

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    u8i dann mach das ma sonst sagt der tüv beim nächsten mal, he der funzt net du krigst kein tüv;)

    ne im ernst, des mit der ubb is so wie der cowboy sagt, hast mich überzeugt cowboy;)

    bau die dinger schnellstmöglich ab oder schließ sie so an wie beschrieben, wie ich verstanden habe wenn die fahrertür auf gemacht wird darf NUR die fahrerseite den bodenbeleuchten, damit du auch siehst wo dein auto anfängt;)

    mfg Me