Also folgendes : Das gutachten ist eben gekommen, der schaden beläuft sich auf 1800 € und dier wiederbeschaffungswert des autos vor dem unfall lag bei 950 € . Also, totalschaden ... Mit wieviel Geld kann ich denn nun von der versicherung rechnen ?
Hast du das mal probiert von innen dagegen zu drücken ? Da bleibten nornmal nur ein paar kratzer und vieleicht eine leichte delle. Von der versicherung solltest du jetzt 1800 abzüglich des restwerts bekommen, wenn du es nicht reparieren lässt nochmal abzüglich der mwst.
Hi, also so wie ich das verstanden habe, bekommst Du bei 'nem Wirtschaftlichen Totalschaden auch nur die Wiederbeschaffungswert minus der Mehrwertsteuer ausgezahlt... Ich würd' jetzt an Deiner Stelle nicht schwach werden, mir die Kohle auszahlen lassen und den Schinken einfach weiterfahren... ob bei 'nem 13jährigen Auto mit rostigen Radläufen nun noch ne kleine Delle dabei ist (die man vielleicht auch selbst ganz gut ausgedellt bekommt) oder net, spielt doch nun auch keine Rolle mehr. Grundsätzlich ist es zwar so, dass die gegnerische Versicherung Dir das Fahrzeug für den Wiederbeschaffungswert "abkauft", aber bei so 'ner alten Gurke interessiert das keine Sau mehr... würd' mich erkundigen ob die wirklich nen Verwertungsnachweis benötigen... wenn ja, meldest Du die Kiste kurz ab, verkaufst sie für nen Euro (vertraglich) an Deine Oma, meldest das Teil gleich wieder auf Dich an und fährst damit so lange bis es wirklich auseinanderfällt oder Du Dir was wesentlich Besseres leisten kannst. Ich hatte vor 2 Monaten ein ähnliches Problem... da hat es ein Opa geschafft, beim Einparken meinen lackierten Stoßfänger 40cm einreißen und splittern zu lassen... Fahrerflucht mit Zeugen (Gott sei Dank). War in einer Ford-Werkstatt, hab mir nen Kostenvoranschlag erstellen lassen... 900€ Schaden. Bin damit zur Versicherung, die haben mir die Summe abzgl. MWSt., also ca. 760€ ausgezahlt... von dem Geld hab ich ein paar Wochen später sogar noch nen Stoßfänger in der selben Farbe bei E-bay für 'nen Euro + 30€ Versandkosten kommen lassen, der die Tage wohl noch angebaut wird. Gruß, Waldguru
Ganz schön mutig von Dir, hier offen einen Versicherungsbetrug zu empfehlen :schock: Nein, Versicherungen "kaufen" kein Fahrzeug mehr, schon lange nicht mehr. Denn die Entsorgungskosten der Schrottberge sind für die Versicherungen weit höher als der Nutzen, das Gefährt von der Straße zu bekommen. Was Du bekommst, ist eine Zeitwerterstattung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (abzgl MwSt versteht sich, der Staat will ja auch leben ;-)), mehr nicht. Gutachter: klar kannst Du einen eigenen Gutachter stellen, nur musst Du ihn dann auch erstmal selber bezahlen. Ob Du von diesen Kosten irgendwas erstattet bekommst, steht auf einem anderen Blatt. Die gegnerische Versicherung kann aber genauso auf ihrem eigenen Gutachter bestehen. Jetzt liegt es an Dir, bei Abweichung der beiden Gutachten "Dein" Gutachten bei Gericht durchzubringen. So ein Aufwand lohnt sich aber erst ab einigen 10.000 € Schadenssumme und mit Aussicht auf Prozesserfolg, hier also sicher nicht. Sorry, ich schweife ab. Zurück zur Erstattung. Wird keine Reparatur ausgeführt (z.B. bei Totalschaden, wirtschaftlichem Totalschaden oder weil Du es so bestimmst), dann bekommst Du die vom Gutachter festgesetzte Summe - fertig. Wird aber eine Repatur ausgeführt, dann geht die Rechnung der Werkstatt direkt an die Versicherung und diese zahlt den Rechnungsbetrag an die Werkstatt aus. Du selber siehst dabei keinen Cent. Woher ich das weiß? Letzten Sommer bekam der JBS meiner Frau an genau der gleichen Stelle eine Kaltverformung durch Lkw-Kontakt, Gutachter sagte Schadenshöhe 2100€ bei Zeitwert 2500€, Reparatur durch Werkstatt und Abrechnung genau so abgelaufen wie ich hier schreibe. Grüße Uli
das is kein versicherungsbetrug... das is ausnutzen von lücken im gesetz..... da kann einem keiner ans bein pissen
Doch, du kannst dein Auto von der Versicherung "aufkaufen" lassen. Das geschiet zwar nicht mehr direkt von der Versicherung, sondern über sogenannten Restwertbörsen, über die interessierte Händler (keine Privatleute!) ähnlich wie bei autoscout24.de das Auto anschauen und dann kaufen können. Allerdings muss ich hier anmerken, dass es Versicherungen geben kann, die das nicht so handhaben. So genau kenn ich mich jetzt auch nicht aus. Handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden (<~ 500€) , wird sehr wohl dein selbst ausgesuchter Gutachter von der Versicherung bezahlt! Du kannst dir auch jeder Zeit einen Rechtsanwalt auf DEREN Kosten nehmen! Die gegnerische Versicherung hat KEIN Recht auf einen von ihnen ausgesuchten Gutachter zu bestehen! @mrtommy: In deinem Fall hast du nur folgende Möglichkeiten: 1. Du kassierst den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, wenn du das Auto behälst. 2. Sofern möglich: Du kassierst den Wiederbeschaffungswert und überlässt der Versicherung dein Auto (siehe oben). Da die Reparaturkosten höher als 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen, ist dieser Betrag irrelevant. Also mein Tipp: Geld kassieren, Auto bissel dengeln und fahren bis dass der TÜV euch scheidet! Und sollte die Versicherung versuchen irgendwo Abstriche zu machen am Gutachten: Anwalt nehmen, auch wenns am Ende nichts oder nur paar Euros brachte... Versicherung zahlts ja!