Tachoangleichung nicht nötig - wie beweisen?

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von eddie91, 16. April 2008.

  1. eddie91

    eddie91 Forums Profi

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    Ich hab auf meinen 1.4 TDCi jetzt 8x17 mit 205/40R17 drauf.

    Im Gutachten steht das eine zu Überprüfen ist ob eine Tachoangleichung von Nöten ist" - so, wie wird das festgestellt? Laut dem Reifenrechner hier ist die Abweichung 2,18% - abweichen darf er um 4%.

    So, ich hab den Wagen Montag bei unserem Reifenfuzzi abgegeben, ist direkt neben meiner Firma. Hab ihn wieder abgeholt und es wurde nur der Chip, den ich auch verbaut habe, eingetragen und die Felgen aufgrund der Tachoangleichung nicht.

    So, wie kann ich beweisen das die nicht nötig ist? Mit nem Navi und GPS Funkltion die anzeigt wie schnell man fährt? Das hab ich schon gemacht und der Tacho zeigt fast exakt das gleiche an wie das GPS!
    Ist das dann Ermessenssache des Prüfers?

    Vorschläge und Ideen?
     
  2. rs_xr2i

    rs_xr2i Forums Semi-Profi

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    Warum darf er um 4% abweichen?
    Gibt keine Vorschrift, die einen Wert festlegt.
    Du weichst mit deinen Reifen nach oben ab, dass ist schlecht, da dein Tacho weniger anzeigt, als du fährst.
     
  3. TS
    eddie91

    eddie91 Forums Profi

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    Im Gesetzestext steht halt max. 4% nach oben oder unten. Der Tacho zeigt original ja schon n falschen Wert an! Wie gesagt, mit den Felgen jetzt zeigt der fast genau das an was ich auch wirklich fahre!

    Nur woran ermessen die das? Im Gutachten steht "es muss geprüft werden"....
     
  4. Spook

    Spook Forums Inventar

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    Ja das muss der dann der Prüfer prüfen und auch sagen wie er es geprüft hat! Der hatte nur kein bock dir die dinger einzutragen (meine vermutung)
     
  5. ONA$$|S

    ONA$$|S Forums Neuling

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    Hi!
    Hab auch grad neue Felgen drauf gemacht. Das mit der Tachoangleichung steht auch auf meinem Gutachten. Mir hat man gesagt, dass das z.B. der Bosch Service macht. Kannst ja im Netz mal nach einer Filiale in deiner Nähe suchen.
    Hoffe, dass hat dir ein bissl geholfen.

    MfG

    PS: das mit den 4% Abweichung stimmt.
     
  6. shufl

    shufl Forums Weiser

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    Das ist richtig. Die erstellen ein Prüfprotokol, woran man dann erkennen kann, ob es passt.

    Ist nur scheisse, wenn das Fzg zu tief liegt.;-)
     
  7. rs_xr2i

    rs_xr2i Forums Semi-Profi

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    §57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
    [​IMG] (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
    1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
    2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
    [​IMG] (2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
    [​IMG] (3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.

    Quelle:
    www.verkehrsportal.de

    Den Unterschied zwischen Wegstreckenzähler und und Geschwindigkeitsmeßgerät muss ich dir nicht erklären...:kippe:
    Es gibt keine Vorgabe zur Abweichung!

    Das liegt immer im Ermessen des Prüfers bei der Begutachtung...
     
  8. TS
    eddie91

    eddie91 Forums Profi

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    Wenn das GPS 100 km/h und der Tacho 99 km/h, ist doch auch der Wegstreckenzähler um 1 km weniger oder? Ich fahr dann in der Stunde 99 km, obwohl ich laut Tacho 100 hätte fahren müssen, oder seh ich da was falsch?

    Ich hasse deutsche Gesetzestexte. Da les ich lieber die der Amis, wo schangere Frauen am Ostersonntag nackt kein Fallschirmspringen dürfen! Totaler Bullshit aber wenigstens verständlich!
     
  9. Maddin

    Maddin Forums Inventar Mitarbeiter Moderator

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    lass eine tachoüberprüfung machen, das können einige wertstätten und prüfstationen, dann ahst du was in de rhand und kannst nahcweise wie genau der tacho geht
     
  10. TS
    eddie91

    eddie91 Forums Profi

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    Und das macht wer? Nur dieser Bosch Service? Wenn ich mit dem Wagen zur DEKRA fahre, können die das doch sicher auch überprüfen oder??
     
  11. FiEsTa-DU

    FiEsTa-DU Forums Fortgeschrittene(r)

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    also soweit ich weiss haben dekra nu selten solche prüfstände...ich könnte mir gut vorstellen das der ADAC sowas hat...zumindest stand letzte woche der truck von denen hier inne ecke und hat unter anderem die richtigkeit des tachos geprüft
     
  12. blacki

    blacki Forums Inventar

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    Anderen Prüfer aufsuchen!

    Die Olle bei unserm Tüv wollte auch son Scheiß haben, die sind zu blöd zum rechnen. Ist nur ne Abzocke

    Du Nimmst den Abrollumfang von deinem Orginalreifen, und den vom jetzigen

    Die habenextra Wälzer wo ALLES drinnensteht! Marke Scheißegal, die Reifengrößen und Breiten reichet! Die Daten stehen alle in den Katalogen.

    Wenn es innerhalb der Toleranz +/-4% liegt wird es eingetragen; hab für meine 17er mehrere Anläufe und zighunderte KM runtergeschrubbt bis es mal geklappt hat.

    :wink:
     
  13. shufl

    shufl Forums Weiser

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    Stimt, habe ich völlig aus meiner Erinnerung gestrichen.:)

    Es gibt auch sone kleine Hefte, vom Reifenhersteller.
     
  14. TS
    eddie91

    eddie91 Forums Profi

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    Ich fahr einfach zur DEKRA, die sind ja glaub ich eh umgänglicher als die TÜVler.....
     
  15. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

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    Klar gibts das, man muß sich in dem Gewirr nur durchkämpfen den Text verstehen und nicht nur lesen....;-)


    Gesetzlich ist eine Abweichung nach oben hin um 10% + 4 Km/h nach den neuen EURO-Vorschriften zulässig.

    Hier der Gesetzestext aus der StZO:
    § 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
    (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für...
    (2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

    Hier die entsprechende EU-Verordnung:

    2.1.3 . Typ(en ) des Geschwindigkeitsmeßgeräts ; der Typ ist definiert duren die Meßwerktoleranz , die Gerätekonstante und den Anzeigebereich .
    2.2 . " Normale Reifenausstattung " der ( die ) Reifentyp(en ) , der ( die ) vom Hersteller für den in Frage kommenden Fahrzeugtyp vorgesehen und im Beschreibungsbogen im Anhang zu der Richtlinie 70/156/EWG angegeben ist ( sind ) . Schneereifen ( M + S ) gelten nicht als normale Reifenausstattung .
    2.3 . " Druck im warmen Zustand " der vom Hersteller angegebene Fülldruck ( kalt ) + 0,2 bar .

    sowie
    4.3.2 . Die Belastung der das Geschwindigkeitsmeßgerät antreibenden Achse muß dem Gewicht nach 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG entsprechen .
    4.3.3 . Die Bezugstemperatur am Geschwindigkeitsmesser beträgt 23 mehr oder weniger 5 * C .
    4.3.4 . Bei jeder Prüfung muß der Reifendruck dem in 2.3 definierten Reifendruck im warmen Zustand entsprechen .
    4.3.5 . Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft : 40 km/h , 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen Höchstgeschwindigkeit , wenn diese weniger als 150 km/h beträgt .
    4.3.6 . Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht grösser sein als mehr oder weniger 1,0 % .
    4.3.6.1 . Wenn eine Meßstrecke verwendet ist , muß sie eine ebene , trockene und ausreichend griffige Oberfläche aufweisen .
    4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .
    ( 1 ) ABl . Nr . L 164 vom 27 . 7 . 1970 , S . 1 .

    GreetS Rob
     
  16. TS
    eddie91

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    Zur Not frisier ich das Gutachten :p
     
  17. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

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    Hilft nix, Gutachten hat eine Glatze . . :wink:

    GreetS Rob
     
  18. TS
    eddie91

    eddie91 Forums Profi

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    Bitte was? :D - Die Gutachten muss man sich auf der Seite ja runterladen, als PDF.
     
  19. XR2

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    Und Du meinst Du bist der erste der auf die Idee kommt? Die Gutachten sind für die Prüfstellen hinterlegt. Wenn Du da was änderst, ist das Urkundenfälschung. Google doch mal nach wie lange man Knast dafür bekommt...

    Woraus berechnet sich die Abweichung? Für den Fiesta gibts sicherlich ab Werk mehrere zugelassene Rad/Reifenkombis die auch schon untereinander abweichen. Wenn Du jetzt von der größten ausgehst, die ab Werk schon an der oberen Toleranzgrenze war und jetzt noch größere Räder dranbauen willst wirst Du um eine Tachoangleichung nicht herumkommen. Das ganze dann im Herbst nochmal wenn die kleinen Winterräder draufmüssen...
     
  20. TS
    eddie91

    eddie91 Forums Profi

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    Ich versteh das Problem nur nicht. Ich hab quasi den Beweis das die Angleichung Mumpitz ist aber die ist nicht gültig? Nur weil Ford ihre Tachos von Werk schon scheiße einstellt.

    Eben, weil ich dann im Winter den Tacho wieder angleichen muss, aufgrund der anderen kleineren Winterräder, will ich das nicht.

    Naja, wird schon irgendwie gehen....