Hi, ich habe von einem User hier im Forum 4 Alufelgen mit Sommerreifen drauf gekauft. Laut Gutachten passen die einwandfrei auf meinen Fiesta und es wäre auch alles kein Problem gewesen, wenn: - die angegebene Profiltiefe gestimmt hätte - einer der Reifen nicht einen Schaden an der Felgenschutzkante gehabt hätte Der Schaden an dem Reifen wurde zwar beim Verkauf erwähnt, allerdings hat der TÜV bei mir rumgemeckert. Und die 5-6mm angegebene Profiltiefe entpuppten sich als 1-2mm höchstens. Das Problem ist, dass der Kauf schon eine Weile zurück liegt und ich nicht sicher bin, ob ich da jetzt im nachhinein noch was machen kann. Jetzt hab ich die Wahl, 1 bzw. 2 neue Sommer zu kaufen und somit den Preis für die Felgen um 50-100€ zu erhöhen. Oder ich sehe zu, dass ich sie verkaufe. Fast alle Felgen haben Bordsteinkratzer und eine einen schweren. Was würdet ihr mir an dieser Stelle raten?
hm schwer zu sagen.So etwas wie ein Rückgaberecht gibt es hier im Forum nicht.Versuch sie zu verkaufen oder lass die Felgen beim Felgendoktor richten.Was sind das für Felgen Standard Ford Alus oder andere wie zb. Borbet,Th Lines,Dotz usw.?
Wie ich soeben festgestellt habe, sind auch andere Reifen drauf, als angegeben... Es sind Artec Felgen, PA: 7J, ET 35, 15" Die Felgen sind ja im Prinzip noch in Ordnung, aber ich hatte sie halt mit dem Vorhaben gekauft, die Reifen, die drauf sind noch zu benutzen. Und das geht nicht.
"Rückgaberecht" gibt es bei jeder Art von Verträgen, wenn die Ware nicht die vorher zugesicherten Eigenschaften hat. Auch hier im Forum.. Problem ist nur, das Ganze durchzukriegen.. hast Du das vorher nicht gesehen? Oder kannst Du die Person nicht jetzt nochmal kontaktieren und ihr das Problem schildern? So wie ich das sehe, hast sie Dich ja einfach beschissen und ich würde das nicht hinnehmen, wenn wirklich vorher von 5-6 mm die Rede war und eben von "Kratzern". Bitte um einen Preisnachlass oder Rücknahme, das Ganze kann durchaus auch schon eine Weile her, das stellt rechtlich kein Problem dar. Zur Not drucke Dir Belege für die Angaben aus und gehe zum Anwalt. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall - da habe ich Winterreifen gekauft, die kamen an und waren Schrott.. mich ärgert sowas immer, weil es ehrlichen Handel behindert.
hatte so etwas leider auch schonmal. Felgen hatten bei mir allerdings Dellen, die wohl nicht mehr auszuwuchten waren. Ich hatte den Satz damals günstig gekauft und saß nun auf dem Schaden. Der Verkäufer meinte, die Post sei schuld. Die Post wies alle schuld von sich, was ich auch nachvollziehen konnte. Ich bin schluß endlich auf dem Satz Felgen sitzen geblieben. Habe 2 davon noch verkaufen können für noch weniger Geld. Die anderen 2, die auch kaputt sind, liegen immernoch im Keller Wünsche dir allerdings eine gute Nachverhandlung. Ist ja ansich bei ordentlich zustande gekommenen Verträgen ein Sachmangel. Aber wie sieht das bei Foren-Käufen mit Kaufvertrag aus? Da hält man ja nichts weiter fest, meist löscht man die Mails sogar sehr schnell. MfG
Der Kaufvertrag ist genauso wirksam - ob über Internet oder nicht. Selbst ein nur mündlicher geschlossener Kaufvertrag ist an sich genauso wirksam wie ein schriftlicher. Das Problem ist halt, die ganze Sache dann zu beweisen.. deshalb hebe ich paranoid immer alle Mails zu solchen Sachen auf. :bäh:
Also, die rechtslage is so, bei erhalt der ware musst du sie auf mängel kontrollieren, ob die angaben stimmen ect. Bei offenen mängel, das heißt sichtbaren schäden oder so, kannst du sie zurück geben und nacherfüllung verlangen, wäre ja in dem fall geld zurück, da er ja kein felgenhandel is und dir die felgen nicht nochmal neu schicken kann. Das rückgaberecht im internet sind glaub ich 2 wochen?? Ohne angabe eines grundes kann die ware zurückgeschickt werden. Aber da du ja sagst das es schon ne weile her ist weis ich es nicht so genau. Aber soweit ich das aus meinem schulunterricht noch weis, hast du bei nicht korrekt beschriebener ware, das heist, in der anzeige steht "top zustand" es aber nicht der fall sein sollte ein rückgaberecht. Hoffe ich konnte ein bisschen helfen. LG