Hallo alle miteinander, ich habe für meine Felgen kein Gutachten für mein Auto erhalten. Jetzt habe ich ein Festigkeitsgutachten der Felgen zwecks Sondereintragung. Dieses Festigkeitsgutachten/ Prüfbericht ist allerdings vom Tüv Österreich, es steht jedoch folgender Satz an erster Stelle: "PRÜFBERICHT gemäß der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998 für Deutschland..." Kann ich mit meinen Felgen und diesem Prüfbericht nun zu unserm deutschen Tüv rennen?
Klar kannst du damit zum TÜV. Ob der die Felgen mit dem Festigkeitsgutachten einträgt, hängt von der Laune des Prüfers ab. Es gibt welche, die tragen nur mit Teilegutachten ein.
Sehr viele GA die in DL in gebrauch sind, sind vom TÜV Österreich... sollte zu 99% kein Problem sein @ FiestadieterUnd da muss der TÜVer aber schon ziemlich schlechte Laune haben und nen guten Grund vorweisen warum er eine Felge mit Festigkeitsgutachten nicht einträgt wenn alles passt. Meiner Auffassung nach ist ein Festigkeitsgutachten "nur" die Vorstufe zu einem Fahrzeugspezifischen Gutachten... in dem Fahrzeugspez. GA stehen dann halt "nur" zusätzlich die entsprechenden Fahrzeuge drin wo die Felge mit seinen Daten passt bzw geprüft wurde + Reifengrößen+ deren Auflagen... Wichtig für den Prüfer sind in erster Linie Traglast, Radanbinding zum Fahrzeug (Lochkreis + NZ), zulässige Reifengröße (wegen Tacho) und ob alles freigängig genug ist... Meine Felgen zbsp waren auch nicht für den Mondeo... daher hat den Prüfer auch erstma nur die Traglast + zulässige Reifengröße interessiert... und dann auch eingetragen...
Hab ich von meinem Mechaniker auch so gehört. Ist nunmal so, dass die Felgenhersteller nicht für jedes Fahrzeug Ihre Produkte TÜV prüfen lassen... wie soll man also sonst seine Felgen eintragen lassen? Dafür gibts ja das Festigkeitsgutachten. Ich finde der TÜV sollte einem da nicht immer so den Weg verbauen. Schließlich zahle ich auch für eine Sondereintragung ne Menge Geld, für die Arbeit die der Tüver da hat.
also wenn du auf nummer sich gehen willst... hol dir bei dem Reifenhersteller den du fahren willst eine Freigabe für die Felgengröße (kann man eigentlich bei fast allen Herstellern direkt auf der Homepage anfordern) und zu deinem Auto (wegen Traglast der Reifen)... schau das alles 100% passt mit Tacho usw und das nirgends was zu knapp an Karosse oder Fahrwerksteilen usw steht... und geh zum TÜV die Dinger eintragen...mit dem Reifenzettel + dem Gutachten... fertig... wenn das nicht grad nen Tuninghasser ist trägt dir das der TÜV auch ein... wird dann halt ne §21er Eintragung... und kostet halt bissl mehr... edit: gib mal die nur in google ein... BMV/StV 13/36.25.07-20.01 da wirst ne menge Gutachten finden von Bekannten Herstellern...
das der prüver die eintragung teilweise verweigert liegt daran, dass er ne §21 nicht machen darf, hab ich auch schon gehabt! die frage ist jedoch, ob das gutachten vom TÜV Österreich noch gültig ist, da vom kba aus meines wissens nach, mal ein paar 100-1000 gutachten des TÜV Österreich zurückgezogen hat, bzw für ungültig erklärt hat.
also soweit ich weiss dürfen die 21er in den alten Bundesländern nur der TÜV machen und in den neuen nur die DEKRA und Pfungstadt ist deffinitv in den alten BL
Vielen Dank schonma. Wusste gar nicht das es von den REIFENherstellern auch noch was gibt. Wollte Falken Reifen drauf ziehen. Muss ich heute nachmittag wenn ich Zeit habe mal gucken. Also eine Freigabe für die Felgengröße und das Auto... binsch ja ma gespannt. Oha, da kennt wohl einer Pfungstadt?! @Dj Decay: Denke schon, dass das Gutachten gültig ist, ist direkt von der Hersteller Homepage und die halten die eigentlich immer auf dem neusten Stand. (gibt hier eigentlich nicht mehr diesen Wink Smiley???)
ich hatte auch schon den fall, das das tüv österreich ding nicht mehr galt, obwohl es vom hersteller direkt kam... nun ja, wünsch dir trotzdem viel erfolg, und wird schon werden