Hallo mit einander. Hab da mal ne frage und zwar ich hab von nem Kumpel gehört das es sowas wie ne Klausel gibt das wenn ne Spurverbreiterung unter 2 Prozrnt von der Achsbreite verbaut wird das dann keine Abnahme nötig ist. Galube ich ihm aber irgendwie nicht was sagt ihr dazu habt ihr davon schonmal gehört?
Manche glauben immer noch, dass der Storch die kleinen Kinder bringt. :flirt:. Es gibt zwar jetzt schon Spurplatten mit ABE (nicht für Ford-Modelle), aber sonst brauchst du selbst für 5 mm Platten ein Teilegutachten. Wenn es eine Einzelabnahme werden soll, benötigst du ein Festigkeitsgutachten für die Spurplatten. Guckst du auch hier: http://www.download.reichhard-motorsport.com/sonstiges/Distanzscheiben.pdf
es gibt vll ne Klausel ( steht bei meinen Felgen dabei) dass nur max. 2 % verbreitert werden darf aber eintragen muss jede Änderung mfg
Ah danke für eure Antworten. Hab ich mir schon gedacht das es soewas nicht gibt oder das es nicht ganz stimmt. Ist halt Deutschland da kriegt man sogar vorgeschrieben mit welcher Badehose zu Baden hat.:hintern: Naja trotzdem danke.