hi habe folgendes problem, habe einen esd von supersport. dabei war eine eg-zulassung auf der die e nummer steht die auch auf dem esd ist und das er für den fiesta ist. heute war ich wieder bei der dekra wollte ihn vorsichtshalber eintragen lassen doch die meinten das entweder abe oder teilegutachten stehen müsste um mir diesen einzutragen. ich schon abgekotzt später bin ich zum tüv thüringen und der meinte ausschlaggebend ist die e-nummer und die muss ersichtlich sein damit ist das für ihn gegessen und es sei keine eintragung nötig. habt ihr auch schon solche probleme gehabt? der zettel der eg-zulassung sieht aus wie eine kopie und bestätigt auch die konformität über den esd
Ja die wollten mir auch den ESD net eintragen weil mans net braucht... Würds auch sein lassen is verschenktes Geld
Okay danke , dann werd ich es lassen, wollte nur auf nummer sicher gehen und ihn eintragen lassen. aber wie ist das wenn etwas eine e-nummer hat braucht man den zettel nicht mitführen oder wie ist das beim esd?
Doch, Zettel mitführen. Ist bei neuen Anhängerkupplungen auch zu 90 % der fall ! Der Zettel ist praktisch deine Betriebserlaubnis ;-) Es darf kein umrahmter kasten mit text in der anbauanleitung sein, wo steht das eine eintragung trotzdem notwendig ist. Dieser satz ist dann immer umrahmt oder sogar rot geschrieben. Wenn der umrahmte mist nicht da ist und ne e nummer vorhanden, ists ok...
Eintragen lassen würde ich das nur wenn der TÜV eh eine Sonderabnahme einträgt, dann kann er das gleich mit reinschreiben. Nötig ist es aber nicht und Streßfrei ist es wenn du den Zettel immer mitführst und ihn auch noch beim verkauf des Autos hast.
aber wenn offener Luffi oder Airbox verbaut wird, ist die EG-Zulassung doch nichtig und es muss beides in Abhängigkeit eingetragen werden, korrekt?
Gegenseitig heben sich die Gutachten wieder auf, weil die jeweils geforderten Auflagen nicht eingehalten werden. Eintragung ist in einigen Fällen möglich, ich würde es aber lassen, weils einfach zu oft Ärger mit sowas gibt. Und die Schlauberger die meinen sie lassen erst den Auspuff eintragen und dann den Filter können das auch gleich wieder vergessen. Anhand der TÜV Berichte ist klar zu sehen was eingetragen wurde und was in der Abnahme berücksichtigt wurde.
Gut...mir versucht nämlich jemand ausm BMW-Forum weiß zu machen, dass er es nicht müsste und er hat mir genau dieses Thema geschickt, um zu beweisen, dass er es nicht eintragen müsste...der wird morgen Augen machen... danke euch
Hallo, was du machen kannst um nicht diese ganzen S***** Zettel mit dir rumtragen zu müssen. Nimm alle EG Genehmigungen die du hast und geh zur Zulassungsstelle, diese trägt dir die dann in den Fahrzeugschein ein. Das mit dem Luftfilter und dem Auspuff würde ich folgendermaßen lösen. Vorrausgesetzt der ESD ist noch nicht montiert. Zuerst nimmst du deinen Luftfilter und lässt diesen ganz normal mit der originalen Auspuffanlage eintragen. Danach gehst du zur Zulassungsstelle und lässt den Filter mit dem Wisch vom Tüv in den Fahrzeugschein eintragen. Dann kaufst du einen ESD mit EG Betriebserlaubnis. Mit der Genehmigung gehst du dann wie oben beschrieben vor. Jetzt ist der Polizist in der brisanten Lage in einer Verkehrskontrolle, das anhand der Eintragungen in deinem Fahrzeugschein nicht sehen kann, wann was eingetragen wurde. Somit könnte für die Eintragung, sofern diese vor dem rauskommen der Luftfilter - Sportauspuffregelung getätigt wurde, Bestandsschutz gelten. Kann er aber wie gesagt nicht sehen. Soll keine Anleitung sein wie man versucht sich um geltendes Recht zu schleichen. Ich denke das ich es so machen würde. Aber da ich einen Diesel habe fällt das ja eh flach. lol mfg Bofrostman
In der eintragung steht bei uns immer "n.i.V.m.o. EDS" oder n.i.V.m.o. Luftfilter" naja, sollen aber nicht alle so machen. n.i.V.m.o. bedeutet nur in Verbindung mit original... Zudem weiß jeder TÜV Prüfer, Polizist und auch die Leute von straßenverkehrsamt, das es sogut wie nicht möglich ist diese in verbindung einzutragen. Wie mk5jas schon geschrieben hat, es wird immer ärger mit sowas geben. Ich hätte auch gerne meinen Luftfilter in Verbindung mit meiner abgasanlage eingetragen, aber was nicht geht, das geht nicht :wand:
... und warum bekommt es dann die Hälfte der Leute LEGAL per Einzelabnahme eingetragen? Könnte dir allein hier im Forum Locker 10 Leute nennen.
Sekundiert. Meist nur eine Sache der Bereitschaft etwas mehr Geld als für eine normale Eintragung auszugeben.
Ich meine das es ZIG Leute hier es geschafft haben auf legale Weise per Einzelabnahme einen offenen Luftfilter in Verbindung mit einer Abgasanlage eingetragen zu bekommen. Und die, die ich meine haben es auch schon SCHWARZ AUF WEIß!
na supi, bei meinem S is auch beides eingetragen, aber nich in verbindung. deswegen schmeiß ich aber nix davon raus. der Tüver hat gesehen das der bastuck eingetragen war und hat mir nen luffi danach eingetragen. hat sogar drin gesessen und mitm gas gespielt. da soll bloß keiner kommen das das nich legal is.... is allerdings 2 jahre her... wann trat denn die regelung in kraft?
Leute das hatten wir schon so oft... JEDE Eintragung kann vom Polizisten vor Ort angezweifelt werden wenn er den berechtigten Verdacht hat das es nicht OK sein KÖNNTE. In diesem Fall wäre es die Lautstärke, beim Fahrwerk die Bodenfreiheit, Bei Felgen der Platz im Radhaus etc. etc. WENN sowas angezweifelt wird geht das Auto zu einem Sachverständigen. Der entscheidet, ob die Eintragung zulässig war oder nicht. Bei der Kombination Sportauspuff/Luftfilter wird das nicht schwer, da ja selbst der Sportauspuff meist schon die zulässige Lautstärke überschreitet die das Auto haben darf. Leider geht es dann meist den Weg, das wir als Tuner Unrecht bekommen, weil es eben diese Gummiparagraphen gibt, anstatt klar zu sagen was erlaubt ist und was nicht. Deswegen sage ich: Baut es ein. Wenn es eingetragen ist hat man kaum Probleme, außer man gerät an den falschen Spielverderber, aber das kann einem mit jedem noch so legalen Teil passieren. Was ihr aber lassen solltet sind TÜV Abnahmen ohne den Wisch vom TÜV wo auch der Betrag drauf steht, den ihr bezahlt. Und nach der Eintragung in den Schein niemals die TÜV Zettel wegwerfen und auch nicht von der Zulassungsstelle einkassieren lassen. An meinen alten FZ Schein ist mehr wie ein Polizist gescheitert, ich fands lustig wenn die sagten "scheint ja alles OK zu sein" anstatt ehrlich zu sein und zu sagen Hääää??? *g*