Moin, hab mir vor ein paar tagen meine neuen Rückleuchten eingebaut mit so einer E nummer drauf. Nun hat die polizei mich gestern nacht angehalten und meinten das die nicht erlaubt wären. Kann mir da vll mal einer sagen wie das jetzt ist..also erlaubt oder nicht? Hab bei den Blinkern Gelbe lampen drinnen und es geht alles 100%. Auf den Rückleuchtn steht auch eine Firma drauf unzwar "junyan". Hat vll einer eine Abe oder irgend einen zettel dafür den ich der Polizei zeigen kann? :ja: mfg haiza08:klatsch:
Kann dir jetz zu deinen leuchten nix speziel sagen, aber mit meinen LED rückleuchten hatte ich noch nie probleme, weder beim tüv noch bei der polizei. Und die ham mich bestimmt schon 3 mal angehalten und das auto begutachtet. Aber muss doch auf der seite vom hersteller stehen ob die zugelassen sind oder nicht, oder?
ich hatte ähnliche ca. 3 jahre drin (andere firma aber auch lexus style) war mit denen auch 2x beim tüv und sonst auch keine probleme. jetzt habsch auch die led-rückleuchten drin und auch keine probleme.. solange du reflektoren in oder in der nähe der leuchten hast, gelbe blinkerbirnen und ein e-prüfzeichen hast, sollte das legal sein
wenn ich das richtig sehe haben die sogar reflektoren drin... seh da auch kein problem drin. sonst frag einfach mal den tüv deines vertrauens...
http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen WICHTIG: Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
Seh ich ebenso. Einfach das nächste mal die grünen Herrn mit der Nase auf das E-Zeichen drücken und den Paragraphen vorlesen, dann sollte er es geschnallt haben!
ich hatte ne weile die selben Rückleucht (gleicher Hersteller) nur waren meine nicht Chrom sondern schwarz...sind völlig legal!!!
Wenn du was vorzeigen musst, ist es ein Mängelschein und den musst du vom TÜV abstempeln lassen. Fahr zum nächsten TÜV/DEKRA/KÜS/GTÜ lass den Mist abstempeln und geb das bei der Polizei ab. Damit ist die Sache erledigt. Wenn ich sowas bekomme gibt es auf der Wache immer einen kleinen Vermerk von mir, das die Polizei sich schon sicher sein sollte das es nicht legal ist. Wir wissen besseres mit unserer Zeit anzufangen als denen die Tuningwelt zu erklären. Ich meine, was wirkt denn an den Rückleuchten illegal das den ausschlag gibt das sie illegal sind? Beim MK5 durfte ich auch einmal wegen den schwarzen Klargals von InPro zum Tüv weil die Herren meinten es fehle der Rückstrahler. Der Tüv hat vielleicht blöd geguckt, den Rückstrahler sieht bei den teilen wirklich jeder Doofmann. Und dann kommen die Polizisten damit das man doch am besten alles eintragen lässt. Gut, hab ich dann ja auch mal gemacht, dann warn se am jammern das durch den FZ Schein keiner durchblickt bis auch meine wenigkeit *g* Meine Erfahrung: Ab einem 2 Seiten FZ Schein hat man ruhe, weil denen das zu hoch wird mit den ganzen eintragungen.