Moin Meine Freundin fährt einen serienmäßigen MK 5 Sport. In dem "drecksunübersichtlichen" neuen Fahrzeugschein steht unter P. 15 (Bereifung) 195/50 R15 75 U Auf dem Fahrzeug sind Ganzjahresreifen Goodyear Vector 5 + 195/50 R15 82 T Meiner Meinung nach dürfte sie diese Reifen aber garnicht fahren, da: Geschwindigkeitsindex U = 200 Geschwindigkeitsindes T = 190 Ergo fährt sie nen kleineren Index als im Fahrzeugschein (Zullasungsbescheinigung I) steht!! Es gibt ja Ausnahmen im Rahmen des Geschwindigleitsindex was Winterreifen angeht aber wie ist das mit Ganzjahresreifen???? Weiß da jmd. bescheid?? Danke u. Gruß
Du das ist abhängig von der erreichbaten V-max. Sonst dürftest du auch keine Winterreifen fahren mit z.b. Q (160km/h) oder so dafür gibts ja auch Aufkleber de draufhinweisen sollen das du nicht schneller fährst. ich würde mir da kein problem machen. Wann fährst du bzw sie mal so schnell ausserdem hält der Reifen normalerweise mindestens 15% mehr aus. Allwetterreifen haben meist ne geringeren Geschwindigkeitsindex.
Das der Geschwindigkeitsindex mit der Höchstgeschwindigkeit zusammenhängt war mir schon klar:wand: Und das es bei Winterreifen Ausnahmen gibt ist mir bekannt und hatte ich geschrieben. Ob der Reifen das aushält ist auch nicht meine Sorge! Die Frage ist ob man die Reifen fahren darf!!! Ich persönlich finde es außerdem scheiße ein Auto welches mit 182 km/h eingetragen ist mit Index T zu fahren... Gruß
Hallo, ich verstehe jetzt gerade nicht so ganz das Problem was du hast. Wenn ich es richtig ver4standen habe, dann hast du auf dem Spocht einen T Index drauf. Dieser besagt ja wenn ich richtig gelesen habe das man die Reifen max 190km/h fahren darf. Dann ist es doch kein Problem wenn der Spocht mit 182km/h Max eingetragen ist. Schneller fährt der eh nicht. Vielleicht lt. Tacho aber niemals real und schon garnicht über einen längeren Zeitraum. mfg Bofrostman
Mach nen Aufkleber an eine für den Fahrer sichtbare Stelle, der besagt, dass die Höchstgeschwindigkeit 190 km/h betragen darf. Bei M+S Reifen ...was bei Ganzjahresreifen nun mal drauf steht (ja, ich weiß, nicht nur dort)... ist das erlaubt. Von Saison bedingter Legalität finde ich nichts. §36 Bereifung und Laufflächen Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist, die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.