Riß im Felgenhorn, wie kritisch?

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk6 / Fusion" wurde erstellt von the_darki, 3. April 2009.

  1. the_darki

    the_darki Forums Neuling

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    Ende Februar hatte ich meinen ST incl. 17er Serienalus beim Fordhändler gekauft, montiert waren 15er Stahlfelgen mit Winterpellen. Als ich gestern die Alus draufschmeißen wollte, mußte ich dann zu meinem großen Erschrecken Feststellen, dass eine Folge auf der Innenseite einen kräftigen Macken incl. Riß im Felgenhorn hat. Scheinbar hatte der Vorbesitzer, mal einen Bürgersteig oder ähnliches mitgenommen.

    Jetzt stellt sich die Frage inwiefern das ganze sicherheitsrelevant ist und ob das Auto in dem Zustand hätte entsprechend verkauft werden dürfen, mit der Folge ob der Händler hierfür gerade stehen muß.

    Ich habe das ganze bildlich festgehalten, damit ihr euch einen besseren Eindruck verschaffen könnt.

    [​IMG]
     
  2. Kaine

    Kaine Forums Mythos

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    Damit würd ich kein Meter mehr fahren..Die Festigkeit ist ja in keinster Weise mehr gewährleistet...Schwer wird nur für dich sein das zu Beweisen das du es nicht warst!Aber du brauchst auf jeden Fall eine neue Felge!
     
  3. XR2

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    1. Wie schon gesagt, auf keinen Fall mehr damit fahren, im Zweifelsfalle sogar alle vier Felgen wegwerfen.
    2. Zum Händler fahren, dem das RUHIG, FREUNDLICH und SACHLICH erklären und um einen Lösungsvorschlag BITTEN. Wenn Du Glück hast, kommt er Dir entgegen. Wenn Du Pech hast (was ich eher befürchte und leider auch verstehen kann) dann lehnt er es ab Dir einen Preisnachlaß zu geben, die Felgen zurückzunehmen etc.

    Es bleibt Dir also dann nichts anderes übrig, als die eine Felge wegzuwerfen und eine neue zu kaufen, oder das ganze bei ebay mit dem Hinweis auf die Beschädigung der Felge zu verkaufen und Dir einen neuen Satz zu kaufen. Ich habe zufälligerweise gerade einen Satz Serienalus vom ST im Keller liegen. 2 Jahre alt, ohne Brüche, ohne Bordsteinschäden, nur ein paar Steinschläge. Sind aber die 16er...
     
  4. Kaine

    Kaine Forums Mythos

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    Wenn du ihm das ganze Ruhig und Sachlich erhklärst wie xr2 schon geschrieben hat werdet ihr sicherlich eine Lösung finden und wenn er einen Kunden halten möchte wird er dir sicherlich Rabatt geben wenn nicht sogar den EK für die Felge...Das würde ihm sicher nicht wehtun dafür hat er aber ein zufriedenen Kunden mehr und Mundpropaganda ist bekanntlich die beste Werbung..Ich drück dir die Daumen
     
  5. Dompe

    Dompe Forums Weiser

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    Ich weiß nicht ob es bei euch in der Gegend einen Laserschweißer gibt. Wir haben hier einen der kann sowas schweißen. Das wichtige dabei ist die Kontrolle. Der kann die per Ultraschall auf Risse kontrollieren und gibt sowas auch nur ohne Risse wieder raus. Aber ich denke das wird den Wert der felge Übersteigen.
     
  6. Bang Olafson

    Bang Olafson Forums Profi

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    Fahren würde ich damit keinen Meter mehr...

    Wie die Vorredner schon gesagt haben, sollte man hiermit zurück zum Händler..
    Da der Wagen wohl mit den Stahlfelgen drauf gekauft wurde, sollte es recht einfahc sein, glaubhaft zu machen, daß man die Felgen nicht selbst zerrammelt hat. Dies kann aber auch anwaltliche Hilfe erfordern.

    Zu den bereits angesprochenen Schweißarbeiten:
    Das ist etwas für einen Fachmann... Nur weil es bei OBI gerade WIG oder TIG-Schweißgeräte im Sonderangebot gab, darf man das unter keinen Umständen selber versuchen.

    Allerdings kann eine neue (gebrauchte) Felge weitaus billiger sein. Ein Satz kostet derzeit bei eBay etwa 300...350 EUR.

    mfg


    Stefan


    WIG und TIG ist übrigens dasselbe :D WIG = Wolfram Inert Gas, TIG = Tungsten Inert Gas :) Und wie wir alle wissen, ist Tungsten Wolfram auf Englisch :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. April 2009
  7. Bender

    Bender Gast

    naja ich glaube auch die billigen WIG geräte können auch kein AC schweissen was aber bei alu von nöten ist.

    klar man man sie bestimmt irgenndwie flicken, aber dafür kannst dir dann wohl auch eine neue felge kaufen und die alte ins zimmer hänger oder anderes weitig als deko benutzen.
     
  8. TS
    the_darki

    the_darki Forums Neuling

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    Das wäre bei einer Privatperson sicherlich zutreffend, allerdings kommt einem Händler die Gewährleistungspflicht "in die Quere".

    Im Prinzip handelt es sich hierbei um ein Paradebeispiel für einen versteckten Mangel mit dem kleinen Problem, für welche Mängel muß ein Händler bei Gebrauchsfahrzeugen haften.

    Das Gesetz sagt hierzu:

    Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

    1....

    2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann


    Wenn man nun bei einem Händler 10.000 EUR für einen 4 Jahre alten ST hinlegt, darf man davon ausgehen, dass das Auto eine gute Beschaffenheit, d.h. keine größeren Mängel aufweist und ein Riß im Horn der Felgeninnenseite ist absolut unüblich.

    Erschwerend kommt hinzu, daß es sich um einen gefährlichen Mangel handelt. Ein Händler darf kein Auto verkaufen, bei dem die Bremsen kaum funktionieren, entsprechend darf er auch kein Auto verkaufen, bei dem die Gefahr besteht, daß einem die Felge um die Ohren fliegt.

    Ich will jetzt nicht direkt die dicken juristischen Geschütze auffahren. Ganz im Gegenteil, grundsätzlich gehe ich jetzt erst einmal davon aus, daß ich mit dem Händler einig werde. Aber falls nicht, weiß ich nun woran ich bin.

    Insofern schon mal ein dickes Dankeschön für die Antworten :pos:

    Beweisprobleme sehe ich da auch eher weniger, zu mal die Bruchstelle schon schwarz oxidiert ist. Das passiert nicht von heute auf morgen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. April 2009
  9. XR2

    XR2 Forums Inventar

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    Geh zum Händler und erzähl ihm das, dann schaltet er wohl gleich auf Durchzug.

    In dem Moment wo Du vom Hof fährst, mußt Du ihm beweisen, daß Du den Riß in der Felge nicht verursacht hast. Das wird allerdings etwas schwer werden.
     
  10. TS
    the_darki

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    @xr2i da ist was falsch rüberkommen.
    Die Ausführungen waren eher allgemeiner Natur. Solche Geschichten sind mein täglich Brot als Jurist. Vlt sollte ich meine eigene Aussage ergänzen:

    Ganz im Gegenteil, grundsätzlich gehe ich jetzt erst einmal davon aus, daß ich mit dem Händler im Rahmen eines freundlichen Gespäches einig werde. :peace:


    Ich habe überhaupt kein Interesse an einer juristischen Auseinandersetzung. Ich bin mir recht sicher, dass wir eine gute Lösung finden werden. Sollte (und auf "sollte" liegt die Betonung) allerdings der schlimmste Fall eintreten und der Händler schießt komplett quer, lasse ich mir das mit Sicherheit nicht gefallen. Dann hau ich halt einen Brief über die Kanzlei raus.

    Dafür gibt es Gutachter, nur würde es dann richtig teuer für den Händler.
     
  11. TS
    the_darki

    the_darki Forums Neuling

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    @xr2i da ist was falsch rüberkommen.
    Die Ausführungen waren eher allgemeiner Natur. Solche Geschichten sind mein täglich Brot als Jurist. Vlt sollte ich meine eigene Aussage ergänzen:

    Ganz im Gegenteil, grundsätzlich gehe ich jetzt erst einmal davon aus, daß ich mit dem Händler im Rahmen eines freundlichen Gespäches einig werde. :peace:


    Ich habe überhaupt kein Interesse an einer juristischen Auseinandersetzung. Ich bin mir recht sicher, dass wir eine gute Lösung finden werden. Sollte (und auf "sollte" liegt die Betonung) allerdings der schlimmste Fall eintreten und der Händler schießt komplett quer, lasse ich mir das mit Sicherheit nicht gefallen. Dann hau ich halt einen Brief über die Kanzlei raus.

    Dafür gibt es Gutachter, nur würde es dann richtig teuer.
     
  12. oh scheiße.. das extremer mist.

    wie schon gesagt , keinen mm mehr damit fahren..

    aber guck mal in der Bucht.. das haben viele komplette sätze drin zu guten preisen :)
     
  13. Bang Olafson

    Bang Olafson Forums Profi

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    Hmm... vielleicht sollten wir mal abstecken, in welchem Rahmen wir uns bewegen...
    Welche Extremforderungen kann es denn geben?
    Aus Sicht des Händlers erscheint eine Ablehnung jeglicher Forderungen möglich.
    Als maximale Gegenforderung des Käufers kommt der Ersatz der Felge und eine Schadensersatzforderung infrage...

    Ok.. aber kommen wir mal zu realistischen Forderungen...

    Eine 16" ST Felge kostet (den Endkunden) hier in Irland ca 220 EUR neu. Also dürfte die 17er bei etwa 250 EUR liegen
    Gebraucht bekommt man die einzeln recht schwer, wenn dann als Satz für ca 350 EUR.

    Eine sinnvolle Forderung an den Händler wäre der Ersatz der Felge und das kostenfreie Ummontieren des Reifens.

    Ich denke mal, daß das das Ziel des Gesprächs sein sollte. Vielleicht kann man sich darauf einlassen, eine gebrauchte Felge zu akzeptieren.

    Die juristische Keule kann man dann ja immer noch rausholen :)

    mfg

    Stefan (der auch gern mal klagt :D)
     
  14. Cosmic

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    Das stimmt so nicht, in den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsflicht ist der Händler in der Beweispflicht das es NICHT so war!

    Erst ab dem 6ten monat greift die Beweislastumkehr und der Käufer muss beweisen das der Mangel von Anfang an besteht.
     
  15. ST1302

    ST1302 Forums Bewohner(in)

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    Fast richtig! In den ersten 6 Monaten darf der Händler KEINE Schuldzuweisung machen. Heißt, selbst wenn ich die Felge absichtlich beschädige, muss der Händler zahlen.
    Klingt total bescheuert, ist aber so. .
    Nur weiß das leider weiß fast keiner über seine Rechte als
    Käufer bescheid! Oft das einzigste Glück der Händler! Bei Gelegenheit kann ich den Paragraph ja mal aus dem BGB raussuchen
     
  16. p4ddY

    p4ddY Gast

  17. Bang Olafson

    Bang Olafson Forums Profi

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    Errm.. Kann ich so nicht stehen lassen...

    Ich bin jetzt nicht ganz sicher, ob die Gewährleistungsgeschichte bei Gebrauchtwaren genauso greift, wie bei Neuwaren. Wie wir alle wissen, ist die Verjährungsfrist der Gewährleistung 2 Jahre.
    Gewährleistung heißt nix anderes, als daß derr Händler garantiert, daß die Ware bei Gefahrenübergang (also wenn der Händler dem Kunden die Ware in die Hand drückt) mängelfrei ist.
    Bis 6 Monate muß der Händler beweisen, daß die Ware bei Übergang fehlerfrei war. Das gelingt in der Regel nicht. Danach muß der Kunde beweisen, daß die Ware bei Übergabe nicht mängelfrei war. Das gelingt gewöhnlicherweise auch nicht.

    Bei Gebrauchtwaren, kann, wenn ich mich recht erinnere, diese 24monatige Frist verkürzt werden.. (12 Monate?). Als Privatverkäufer kann man die Gewährleistung auch ganz ausschließen...

    Ok.. wieder zurück zu der Felge..
    Wenn man als Kunde mit einer mechanischen Beschädigung innerhalb der 6-Monatsfrist ankommt, hat man als Händler recht gute Karten, nachzuweisen, daß der Schaden NICHT auf einem Mangel (also Materialfehler etc) beruht, sondern übermäßiger Beanspruchung. Dies ist dann nicht durch die Gewährleistung gedeckt. Wenn mir sowas ein Kunde unterjubeln wollte (ich also davon ausgehen muß, daß ich als Händler beschissen werden sollte... / daß ein Kunde das irrtümlich machen kann, weil er das Loch nicht bemerkt hat, ist eine andere Geschichte), würde ich eine Betrugsanzeige in Erwägung ziehen.

    Im Ausgangsfalle sind die Felgen allerdings nie benutzt worden... Daher ist eine Beschädigung durch den Käufer hier recht unwahrscheinlich.

    Mahlzeit...


    Stefan
     
  18. TS
    the_darki

    the_darki Forums Neuling

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    Gute Neuigkeiten, ich war heute beim Händler und die beschädigte Felge wird anstandslos gegen eine neue getauscht. Das ganze war eine Sache von weniger als 5 Minuten. Ich kann nur sagen, Topverhalten vom Händler. :klatsch:
     
  19. Bang Olafson

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    Und erst solche Panik machen :D

    Händler bitte lobend erwähnen mit Namen :D

    mfg

    Stefan
     
  20. XR2

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    Da ist beim nächsten Besuch mindestens ein 10er für die Kaffeekasse fällig!