genau, nur bedeutet alleinig, lediglich etc. und deutet daraufhin, dass etwas versäumt wurde. In dem Fall ist es offensichtlich das Abblendlicht. Dieses Versäumnis kostet dich eben 10 Euro. Deutlich wird es, wenn man beide Versionen (einmal mit und einmal ohne "nur") gegenüberstellt: - mit Standlicht fahren 10 Euro - nur mit Standlicht fahren 10 Euro Gruß, Robert
Oder kauf dir einfach die Phillips BlueVision Standlicht-Birnen.. Hab ich an meinem Mazda auch verbaut und das Licht is deutlich mehr weiss als mit herkömmlichen Birnen... Und ausserdem sind die für die STVZO zugelassen
Versteh aber immernoch nicht was ich nu verkehrt "gemacht" habe :kratz: Ich sag und schreib doch die ganze Zeit das es nicht legal ist ! Und du doch auch !? ... helf mir mal runter vom Schlauch bitte
Stell' dir doch mal die Frage, was es kostet wenn du nachts nur mit Standlicht unterwegs bist! Was würde die Polizei dazu sagen? Oder ist das erlaubt? Natürlich kannst du auch tagsüber mit Abblendlicht oder Begrenzungslicht fahren. In einigen Ländern ist dies sogar ganzjährig bzw. halbjährig (Wintermonate) vorgeschrieben. Nicht egal ist wenn Beleuchtungspflicht (also entsprechenden Licht- oder Witterungsverhältnissen) besteht, da kannste eben nicht nur mit Standlicht fahren. Kostet dich wie siehst 10 Euronen.
Ja das weiße war ja nicht legal, darum hab ich auf orange umgerüstet. Sieht aber nur bei den angel eyes gut aus glaub ich, nicht in normalen scheinwerfern.
Da es am Tag bzw generell verboten ist warum soll es am Abend erlaubt sein ? Komm immer noch nicht drauf auf was du hinaus möchtest !
"Da es am Tag bzw generell verboten ist warum soll es am Abend erlaubt sein ? Komm immer noch nicht drauf auf was du hinaus möchtest ! " Ich merk schon, es hat keinen Sinn. Es ist nicht verboten tagsüber mit einer ordnungsgemäßen aktiven Lichtanlage unterwegs zu sein!
dies beinhaltet aber das Abblendlich bzw das Tagfahrlicht . und nicht nur das Standlicht ! schon wieder dieses nur Schreib doch einfach mal hin was du genau meinst bzw vertrittst . Ich les und les mir deine Postings immer wieder durch aber auf das was du eigentlich mitteilen willst komm ich nicht wirklich
Nun, ich gebe zu, dass die Formulierung im Bußgeldkatolog missverständlich ist. Der Gesetzestext ist da zumindest etwas präziser. Und da steht nichts was deine Theorie belegen würde. Es gilt der Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege). Dieser Rechtsgrundsatz genießt Verfassungsrang. Ergo: Sie (Politiker -> Bußgeldkatalog) können nicht mehr aus einem Gesetz herauslesen oder hineininterpretieren, als drinsteht. - Zitatende. Dieses Thema wurde bereits in einem Jura-Forum debattiert, vielleicht kann dich das ja überzeugen: §17 Abs.2 STVO - Fahren mit Standlicht verboten? - Jurathek Forum Schönen Gruß, Robert
Letzte Beitrag von Faust ist jut ... Also seine Erklärung ! Aber er nimmt mich auch in Schutz eace: hmpf ... ich bin Durchschnitt
Das ist aber auch ziemlich irreführend. Zumal es ja auch mehr oder weniger plausible Gründe für diese Regelung gäbe. Beispielsweise könnten andere Verkehrsteilnehmer denken man würde halten bzw. stehen. Und in einer Vorfahrtssituation falsch reagieren, da die Geschwindigkeit total falsch eingeschätzt werden würde.... etc.
Nuja eben drum wäre es eigentlich auch sinnvoller wenn es nicht gestattet werden würde, meine meinung! das es ja sicherlich nicht grundlos als standlicht verschrien ist aber wenn ich das jetzt mal so sagen darf, ohne hier gleich wieder eine diskussion entfachen zu wollen, das es eigentlich bei pro und kontra so viele argumente gibt und das gesetz doch recht verworren geschrieben ist das man das sicherlich fast schon halten kann wie man will. eigentlich wäre mal eine neuauflage des §17 fällig. vllt hilfts ja wenn man da mal die zuständigen ministerbüros anschreibt... mfg pumpe
ich denk mal, dass da ein einzelner nix gegen machen kann.. und da bist du auch bestimmt nich der einzigste der schon darüber nachgedacht hat^^ es gibt bestimmt den ein oder anderen, der das schon in die tat umgesetzt hat
Also doch erlaubt, wie ich es hier schon einmal aus dem AutoX Forum verlinkt hatte Naja, aber bringt das mal den Gruenen bei einer Kontrolle bei...
Hatte denn wirklich schon jemand hier im Forum schonmal Probleme damit tagsüber wegen eingeschaltetem Begrenzungslicht angehalten worden zu sein ? Kann ich mir nicht vorstellen, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. (Jetzt konkret, nicht ich da mal von einem und in dem und dem Forum gelesen oder sowas..) mfg P.S.: @dot: eine solche Konfrontation mit den Waldmeistern würde ich sogar sehr gerne eingehen. Das wäre dann eine wo ich mal nicht den Kürzeren ziehe.
naja nich ich selbst hatte sowas sondern nem guten bekannten von mir ist es passiert, er wurde mit 10€ belangt und gut wars. naja wärend der konfrontation mit der sekte verläuft es je nach gemüts- zustand des schlumpfes entweder so das er dir glaubt oder so das du dann einspruch einlegen musst... aber wie gesagt wird das wahrscheinlich von kontrolle zu kontrolle anders sein. mfg pumpe
Wenn keine Beleuchtungspflicht bestand (sei mal dahingestellt, da kann man sich nämlich auch gut mit den Grünen drüber streiten :B) traurig, aber auch Pol. können sich natürlich irren! Deshalb nicht immer sofort mit ja antworten auf die Frage: Sind Sie einverstanden mit den xy Euro Verwarngeld? :finger: Auch wenn es falls man im Unrecht ist etwas teurer werden könnte. mfg