Neue TÜV-Vorgaben? ? ?

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von Nozmint, 24. April 2009.

  1. Nozmint

    Nozmint Forums Fortgeschrittene(r)

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    N´abend zusammen,

    es geht sich um Folgendes:

    Da ich überlege mir hinten noch Spurplatten zu montieren habe ich mir mein Felgengutachten nochmal runtergeladen um mal nachzulesen ob Dort schon etwas vermerkt ist.
    Stutzig wurde ich dann beim Änderungsdatum bzw. Ausstellungsdatum: 26.01.2009

    Also mal nachgelesen, und Dies neu gefunden:

    Dier Radabdeckung an Achse1 ist durch Aufstellen der Frontschürze unbd des Kotflügels... blabla, kennt man ja... im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss...... im oben genanntenBereich abgedeckt sein.

    Identsich gibt es Dies dann nochmal für Achse 2.

    Ein weiterer Punkt:

    Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmässig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. ....

    Inwiefern könnte das jetzt Distanzscheiben hinten erschweren?

    Eckdaten: Fiesta MK6, 1.4l, 80PS, JD3 (3-Türer)

    Ronal LZ1, 7,5x17 ET 35
    Kumho KU31 205/40 R17

    Vorne ist bei mir beispielsweise nur mit ganz gutem Willen die gesamte Rad/Reifenkombi abgedeckt. Lot wäre da nicht machbar, und das möcht ich hinten angleichen, da er jetzt vorne breiter wirkt..

    Im MK6-Teil gibt es zwar den Rad-/Reifenthread.. aber der wäre ja dann ggf. hinfällig wenn die Auflagen neu sind!?

    Könnt ja mal melden was Ihr so erlebt, bisher gehört habt.. ist ja nicht auf den MK6 beschränkt. Gerade für ältere Fahrzeuge interessant aufgrund Abschnitt 2 der mir Neu ist.


    Grüsse Nozmint.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2009
  2. SirBecks

    SirBecks Forums Mythos

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    ja es gibt da 2 unterschiedliche Verfahren - hab ich bei der Abnahme meiner 17 Zöller zu hören bekommen. Eine Variante - ich meine die deutsche nach STVO - ist da lascher - jetzt kommen die neuen EG Richtlinien und da muss viel mehr abgedeckt sein. Jedenfalls hab ich ne Abnahme nach STVO bekommen und musste trotzdem noch nacharbeiten
     
  3. Piet

    Piet Forums Inventar

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    Diese "Vorschrift" gibt es aber schon länger (ich meine für Neuzulassungen ab 2006). Ich hatte bei meinen Felgen auch Probleme die eingetragen zu bekommen. Damals beim MK5 kein Problem, heute unmöglich weil die Räder überstehen. Wie immer muß man sich da einen Prüfer suchen der es abnimmt, es macht nicht mehr jeder. Meine wurden nur eingetragen weil sie minimal breiter sind wie die Kotflügel.
     
  4. TS
    Nozmint

    Nozmint Forums Fortgeschrittene(r)

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    Hmm.. dann ging es Dir so wie mir Mk5jas..
    musste auch erst 3 Prüfer abklappern bis se eingetragen wurden wegen vorne..

    Jetzt ist halt nur der Hacken mit Hinten und Distanzscheiben.. :think:
    Wollt das ja optisch genauso haben .. wenn "Die" dann aber nach den neuen Richtlinien gehen wollen kann ich das ja knicken. :sad:

    Ich werd mal erstmal nachfragen bevor ich was mache..
    Meine Erstzulassung ist von 2003.. also auch schon der neue Fahrzeugschein.
     
  5. Dukelc4

    Dukelc4 Forums Inventar

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    Ja, die Regelungen beim Tüv wurden mal wieder geändert (wie üblich verschärft).
    Im moment ist es fast nirgends mehr möglich Felgen aus den USA für Oldtimer
    eintragen zu lassen, da kein Teilegutachten existiert.
    Früher ging das wenn eine Traglast in die Felge eingestanzt und der Abrollumfang
    identisch war, sowie die Felgen halt zeitgenössisch.
    Seit 09 geht ohne Teilegutachten gar nichts mehr.

    Patrick
     
  6. Amstaff

    Amstaff Forums Inventar

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    Das mit der kompletten abdeckung aller rotierenden Teile,also auch der felge ist schon etwa 2 Jahre alt eine Eintragung ist legal nicht mehr möglich auch wenn der Prüfer es macht es ist illegal(bestehendes Gesetz),du fährst ja auch nicht bei rot über ne Ampel.
    Eine Eintragung über Traglastgutachten ist immer noch möglich und kein problem,nur muß das Gutachten in Deutschland erstellt worden sein (und nicht in dem Felgenherstellung Land das kann der Prüfer nicht nachprüfen) was zugegebenermaßen bei US Felgen(ärgert mich selbst)in den seltensden fällen der Fall ist.
    Das Gutachten der Spurplatten bezog sich immer auf die Serienbereifung,im H&R Gutachten waren immer Rad/Reifen kombis angegeben,per Einzelabnahme ist aber fast alles möglich hauptsache bestehende vorschriften werden eingehalten.
     
  7. Bofrostman

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    Hallo,

    was mich jetzt mal interessieren würde ist, wenn ein Prüfer nun Felgen einträgt wo nur die Lauffläche abgedeckt ist und ich werde angehalten. Ist die Polizei in diesem Fall dazu berechtigt mir das Auto still zu legen?! Es ist ja eingetragen und auch die Unterschrift vom TÜV - Prüfer steht auf dem Wisch drauf. Jetzt gehe ich ja davon aus, auch wenn ich weiß das eigentlich das komplette Rad abgedeckt sein müsste, das es auch so rechtens ist.

    Wie ist da die genaue Rechtslage. Gerade auch im Ausland...

    mfg Bofrostman
     
  8. Amstaff

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    Nein,mit einer ausnahme,wenn die Eintragung nach dem Stichtag vorgenommen wurde dann ja,sie ist ja dann auch nicht rechtens weil die Vorschrift(wo sich alle Prüfer dran halten müssen)ja schon gültig war,ist genau wie bein den Bulfängern an den Geländewagen alte Eintragungen haben Bestandschutz.
     
  9. Biene

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    Im Ausland passiert nix

    Polizei darf es immer Anzweifeln und dich zu einer TÜV Stelle bringen .
    Und wenn es eine "spezi" Eintragung ist wird er es auch Bestätigen das es nicht legal ist .

    Eine Eintragung ist im Grunde nur auf dem TÜV Gelände was Wert .
    Fährst du runter von dem Gelände kann/sagt der Prüfer "So war das Auto nicht da er hat was verändert !"

    Bezieht sich Natürlich nur auf Eintragung am Rande bzw in der illegalität .


    Edit @ Amstaff
    Woher will der Polizist sehen wann es Eingetragen wurde ?
    Wenn es im Brief steht ... steht ja kein Datum dabei !

    Ist nur eine Frage will nicht deine Aussage Anzweifeln !
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. April 2009
  10. Amstaff

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    Der Ordnungshüter wird es wohl nicht sehen,wenn dein Wagen nicht gerade ein neuer ist,aber er kann es bei Strassenverkehrsamt erfragen,beim nächsten TÜV könnte es probleme geben.
     
  11. Maica

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    Den Polizisten will ich sehen der bei einem über 10 Jahre alten Karre überprüft wann die Felgen eingetragen wurden wenn alles im FZ-Schein steht :rolleyes:

    Naja wenn man Pech hat soll es so Übereifrige Grün weiße geben :gruebel:
     
  12. Amstaff

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    Ich meinte eigentlich wenn du mit nem Bj. 08/09 in seine Kontrolle kommst dann hat er die möglichkeit das nach zu prüfen.
     
  13. Maica

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    Ach so haste das gemeint, na das ist klar :)
     
  14. Didgerido

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    Einer von uns beiden ist defintiv falsch informiert. Denn:

    Ich war in den letzten Wochen bei ca. 10 (!) verschiedenen TÜV-Stationen. Ich wollte vorne 8x17 und hinten 9x17 eintragen lassen. Für die 8er gibts ein Teilegutachten, für die 9er nicht. Und alle haben mich wegen fehlendem Gutachten, obwohl ich das Festigkeitsgutachten dabei hatte, wieder nach Hause geschickt. Allerdings kamen auch wieder total verschiedene Aussagen rüber. Einmal geht es nach Baujahr, einmal seit diesem Jahr nicht mehr. Manchmal habe ich das Gefühl, dass es nicht an den Gesetzesvorlagen liegt, sondern an den Prüfern, die sich immer weniger trauen etwas "Nicht-Normales" einzutragen.

    Aber es kommt irgendwann wie es kommen muss....alle Autos fahren mit ATU-Billig-Schrott durch die Gegend, weil es nichts anderes mehr gibt, was man eingetragen bekommt. Oder alle Autos bleiben Serie.


    :wand:
     
  15. Bofrostman

    Bofrostman Forums Weiser

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    Hallo,

    ....und somit wurde erreicht, was man mit dem kompliziert machen von Eintragungen erreichen wollte.

    mfg Bofrostman
     
  16. Didgerido

    Didgerido Forums Mythos

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    Nur der Sinn erschliesst sich keinem normalen "Erdenbürger".

    :B
     
  17. Amstaff

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    Und genau das ist es,du bekommst(fast) jede Felge die über ein Traglastgutachten oder ein TÜV Gutachten(sagen wir mal für den Focus auf den Fiesta) verfügt eingetragen,die Felge ist ja schon geprüft und für gut befunden bei der Prüfung auf deinem Wagen geht es ja nur noch um die Freigängigkeit und die Abdeckung,das drama ist nur das kaum noch einer dieser angeblichen Prüfer eine Einzelabnahme/Sondereintragung macht,es ist halt einfacher ne normale Eintragung zu machen weniger Risiko und das Geld kommt schneller.
     
  18. knüppel74

    knüppel74 Forums Stammgast

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    Oha, da muss sich meine Freundin ja echte Sorgen machen, wenn ich das hier so alles lese, was?
    Wir hatten ihr vor zwei Monaten nen Komplettradsatz für ihren Kia Picanto bei ebay gekauft.
    Die genauen Masse hab ich jetzt grad nicht im Kopf, waren aber 195/45 R15 auf ner 15"-Felge, "normal" sind beim Picanto 165/60 R14!
    Dann war da noch ein ganzer Packen ABEs dabei für die verschiedensten Fahrzeuge, ihrer war auch dabei.
    Da ich mich mit diesen ganzen Bedingungen und Fussnoten nich auskenne, hab ich gesagt, wir fahren mal bei unserer neuen KÜS-Station vorbei und lassen den netten Onkel mal reinschauen, ob sie da was eintragen lassen muss, bzw. ob sie es überhaupt eingetragen bekommt (wovon ich eigentlich ausging!).

    Ich muss dazu sagen, dass die Räder schon schön weit rausguckten ;), dass es schon grenzwertig aussah!
    So, der Prüfer guckt sich jedenfalls die Papiere an und sagt mir a), dass diese Rad/Reifen-Kombi eingetragenwerde muss und b) an den Radkästen so "flaps" angebracht werden müssen (vorn und hinten) um die entsprechende Radabdeckung zu gewährleisten!
    Son Schiet, dachten wir uns, sind daraufhin aber einfach zur TÜV-Station unseres Vertrauens gefahren und der etwas ältere TÜV-onkel hat es uns so ohne irgendwelche Änderungen eingetragen! :klatsch:
    Da haben wir uns natürlich gefreut und gedacht, was denn der KÜS-Heini für ein Paragraphenreiter wäre (er war übrigens wesentlich jünger als der beim TÜV!).
    Tiefergelegt ist und wird der Wagen übrigens nicht!

    Wenn ich dies hier aber so lese, bekomme ich etwas Muffe, dass meine Freundin Ärger mit der Rennleitung bekommen könnte, falls sie mal angehalten werden sollte, kamm zwar bisher bei ihr in 15 Jahren noch nicht vor, aber irgendwann ist ja immer das erste Mal!^^
     
  19. Bofrostman

    Bofrostman Forums Weiser

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    Hallo,

    das war ja das was ich meinte. Es kann doch keiner verlangen das man als Endverbraucher sich nach einer Eintragung nicht mehr sicher sein kann das es wirklich rechtens ist, oder?!

    mfg Bofrostman
     
  20. Amstaff

    Amstaff Forums Inventar

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    Klar kann das keiner von dir verlangen,aber leider ist es so das Einzel und Sonderabnahmen(also alles was nicht mit einer Modellspezifichen ABE oder Gutachten ausgestattet war)vom TÜV wieder ausgetragen werden kann,wenn es dem jeweiligen Prüfer unseriös oder gar gefährlich vorkommt und in diesem Fall bist du dann wieder der Leittragende,aber da von mal abgesehen ist mir so etwas noch nie zu Ohren gekommen das es wirklich so weit gekommen ist.