hallo leute, habe mir gestern von scc 40 mm spurplatten bestellt sprich 20mm pro seite. nun ist meine frage: wieviel wird mir der tüv abnehmen um die dinger einzutragen? dankeschön mfg
ja hab ne abe dabei für meinen jas^^ danke für die rasche antwort habe schon mit sonstwas gerechnet das ich ne einzelabnahme oder so brauche
also muss 65 euro zahlen...habe nun ein ganz anderes problem ( mein baby wurde kaputt gefahren von einem fahranfänger der mir rückwärts in die seite rein ist( ich bin nicht schuld das ist gut nur ich wurde darauf vorbereitet das es wirtschaftlicher totalschaden sein kann....heute mittag ´kommt der gutachter (( ich bete zu gott das mein baby repariert wird ohne das ich drauf zahlen muss. wie ist das eingentlich kann ich das geld was ich selber für die reperatur drauf zahlen musste vom verschuldeten unfallgegener einklagen?? mfg
du bekommst max 30% über Wiederbeschaffungswert oder irgendwie so . Wenn du ihn trotzdem Aufbauen willst und es teurer wird ist es dein Problem . Also du musst es bezahlen und bekommst es auch nicht von ihm !
nichts gegen fahranfänger...war ja selbst mal einer... aber, den hät ich aus dem karren gezogen und erstmal richtig eine verpasst! zurück zu dem wirtschaftlichen totalschaden, wenn dies der fall ist, gibt es mittel und wege das die versicherung doch den schaden übernimmt, hab mir sagen lassen das man z.b. mit der aussage dass das auto für mich einen persönlichen wert hat da es einem verstorbenen freund (od. oma opa usw.) gehört hat die ganze sache umgehen kann und die versicherung zahlt! ohne scheiß!
interessant zu wissen^^ es ist ja jetzt zum glück kein totalschaden mein händler hat es geregelt und ist jetzt 18 euro billiger als die wiederbeschaffung. aber sollte das nochmals eintreten werde ich auf den tipp zurückgreifen können wenn es nochmal nötig sein sollte danke mfg
@dr. das was du meinst mit ideellem wert ist die oben angesprochene 30% Klausel. wenn man an seinem fahrzeug hängt, kann man es bei nem wirtschaftlichen totalschaden, trotzdem reparieren lassen, sofern der gesamtschaden nicht mehr als 30% drüber liegt. einfaches beispiel: Auto ist 4000€ wert. schaden beträgt 4500€, spricht wirtschaftlicher totalschaden, 30% klausen angewand darf der bis 5200 repariert werden (30% der 4000€ wert), beträgt der schaden aber 5300€ ist er definitiv tot für die versicherung. hab das ganze schon durch.