Hi @ all, hat jemand eine Ahnung ob es in der StvZo irgendwelche § für Begrenzungsleuchten gibt, das diese nicht im Spiegel sitzen dürfen!! hatte nämlich die Idee, da meine Spiegel dafür ausgelegt sind zu blinken und zu leuchten! Sieht bestimmt auch recht geil aus!! bitte ein paar hilfreiche antworten!! cya
§51a. Es sind zwei seitliche Markierungsleuchten erlaubt, von denen eine im vorderen Drittel und eine im hinteren Drittel der Fahrzeuglängsachse sein muss. Zudem dürfen die Markierungsleuchten nicht mehr als 900 mm vom Boden entfernt sein. Du müsstest mal messen, ob wie hoch die Spiegel sind, und ob sie noch im vorderen Drittel sind. http://www.strafzettel.de/index.html?/content/1123.htm
Hä wo findest du in der STVZO die angaben ?? Ich fidn nur: 6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m - ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, - müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlußleuchte, Umrißleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.
Sorry, das hatte ich falsch kopiert. Hast natürlich recht, die Vorschriften gelten nicht für Leuchten, sondern für seitliche Rückstrahler
mir hat mein tüver geraten die begerenzungsleuchten zu entfernen...das sie bei pkw NICHT ZUGELASSEN SIND und sogar ein punkt in flensburg einbringen können!!! da hab ich gestaunt...und sie trotzdem dran gelassen
De sind an PKW zugelassen. ABER die mistens sind falsch montiert. Wenn man genau vor oder hinter dem fahrzeug steht darf man von den leuchten absolut nix sehen. Wenn man doch was sieht kostet es 50€ und gibt 1 Punkt, natürlich müsen auch die mindest höhen eingehalten werden. So hat mir das mein Püfer bei der letzten HU erklärt. Er meinte die leuchten übersieht er, aber ich mus damit rechnen das es bei den grünen ärger gibt