garantiefall edelstahl esd??

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk6 / Fusion" wurde erstellt von fofi25, 7. Mai 2010.

  1. fofi25

    fofi25 Forums Fortgeschrittene(r)

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    hatte von euch wer schonmal nen fall wo er den esd oder die komplettanlage reklamieren musste? wenn ja wie ging es aus? bei mir rasselt bzw. klappert das endrohr, ewig viel papierkram und fotos wollten die.
    kamen mir zuerst mit der ansage sie haben aufesetzt und dadurch kommt das:) die spinnen wohl.
    was habt ihr für erfarungen gemacht falls ihr soas in der art beim hersteller reklamiert habt in der garantiezeit?
     
  2. koelschblood

    koelschblood Forums Fortgeschrittene(r)

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    welcher hersteller ?
     
  3. TS
    fofi25

    fofi25 Forums Fortgeschrittene(r)

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    supersport, finde den klanglich ja voll geil !!!! ist auch das erste mal das ich mit denen probleme habe , hatte schon mehrere an meinen autos von denen und nie probleme gehabt
     
  4. Sternchen87

    Sternchen87 Forums Neuling

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    Mein Freund hatte Probleme mit seinem Vorschalldämpfer (Remus).
    Der Vorschalldämpfer hatte "geklingelt" als wäre ein 1 Eurostück drin.
    Er hatte dann beim Händler wo er das gute Stück gekauft hat angerufen (Reklamationsformular bekommen und daraufhin hat der Händler den Vorschalldämpfer abholen lassen) und die haben es daraufhin bei Remus reklamiert.
    nach 1,5 Wochen hatte er dann seinen neuen Vorschalldämpfer und keine Probleme mehr.
    Hast du den ESD telefonisch reklamiert?
     
  5. Maddin

    Maddin Forums Inventar Mitarbeiter Moderator

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    Wenn das ding noch keine 6 monate alt is hat der händler das ohne diskusion umzutauschen.

    Supersport is aber auch qulitativ das minderwertigste was man bekommen kann. Hab sowas einmal verbaut und werds nie wieder machen weil an der anlage ausnahmslos jeder winkel falsch gebogen war.
     
  6. Bang Olafson

    Bang Olafson Forums Profi

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    Das ist so nicht korrekt. Richtig ist, daß der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen muß, daß die Ware bei Übergabe einwandfrei ist. Allerdings muß der Käufer beweisen, daß ein Mangel vorliegt.

    Ist allerdings objektiv ein Mangel vorhanden, greift die gesetzliche Gewährleistung und der Händler muß mindestens nachbessern (also reparieren). Hierbei muß man sich nicht an den Hersteller verweisen lassen. Man kann aber, wenn das für den Käufer günstiger ist (Händler würde selbst schweißen, Hersteller würde ein Neuteil liefern.. als Beispiel).

    Cheers

    Stefan