TÜV / Vollabnahme

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von Anonymous, 31. Januar 2005.

  1. Anonymous

    Anonymous Gast

    wenn nen kfz länger als 1 jahr abgemeldet ist muss doch ne vollabnahme gemacht werden?! (oder wars 1,5jahre?)
    was wird denn so ein spass kosten?
    und was wird da alles benötigt?
    was wird alles geprüft?

    (könnt für nen appel & ei an nen MK3 in rel. guten zustand kommen nur weis ich net wie teuer der restliche spass wird weil der schon seit 2002 abgemeldet ist)
     
  2. FiestaCrussin

    FiestaCrussin Forums Inventar

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    alles was länger wie 18 monaten abgemeldet ist.fahrzeuge ohne Kat können nicht mehr neu angemeldet werden
     
  3. cyber

    cyber Forums Fortgeschrittene(r)

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    Das kommt darauf an ob das Auto abgemeldet ist oder nur stillgelegt.
    Stillegen darf man bis 18 Monate, isses drüber wirds glaub ich automatisch abgemeldet.
    Aber ich denke mal das Auto nur stillgelegt ist.
     
  4. daniel.S

    daniel.S Forums Inventar

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    LOLLLLLLLLLLLLL!!



    das halte ich für ein gerücht. das gilt nur für Fahrzeuge die noch nie zugelassen waren.
    Am tag der erstzulassung muß das fahrzeug die aktuellen vorschriften erfüllen
     
  5. Didgerido

    Didgerido Forums Mythos

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    Wo bitte hast du denn sowas her?! :eek:
     
  6. yahooooo

    yahooooo Forums Inventar

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    Hier gabs vor einiger Zeit darüber schon einmal so'ne Diskussion. Wird vermutlich was hängengeblieben sein...
     
  7. chris0280nrw

    chris0280nrw Forums Weiser

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    Ja das ist quatsch! Ich habe vor nem halben JAhr einen 7 Jahre abgemeldeten Golf 1 ohne Kat über die Vollabnahme gebracht und angemeldet.
    Also die Vollabnahme kostet nur 2 Euro mehr als eine HU, es wird nur generell etwas genauer geschaut also auch ob die Wischwasserdüsen ihre Funktion noch besitzen, das wars!
     
  8. Bärchen

    Bärchen Forums Profi

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    Es gibt 2 Möglichkeiten.

    1. vorübergehende Stilllegung - die gilt maximal 18 Monate.

    2. endgültige Abmeldung.
     
  9. daniel.S

    daniel.S Forums Inventar

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    das stimmt nicht ganz.

    wird das Auto wieder angemeldet, bevor die 18 Monate abgelaufen sind, kann man mit dem Wagen ganz normal anmelden (alter brief usw).wenn der wagen kein TÜv mehr muß dieser zur HU und ASU

    Die 18 Monate müssen auf den Tag genau eingehalten werden!!!

    kommt man über die 18 monate, dann muß der Wagen zu einer Vollabnahme, die in West-Deutschland nur der TÜV und in Ost-Deutschland nur die Dekra durchführen darf.

    Bei der Wiederanmeldung bekommt man dann von der Zulassungsstelle ein neuen Brief ausgestellt.
     
  10. Bärchen

    Bärchen Forums Profi

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    Es steht so in der Abmelde-Bescheinigung! :roll:
     
  11. mellowbeat

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    Hi,

    was genau wird den bei der Vollabnahme geschaut????

    Habe vor mein baby wieder auf die strasse zu schicken. :D

    Es stand ca. 20 monate. :(

    mfg
     
  12. ASTB

    ASTB Forums Elite

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    Eigendlich alles, was bei der normalen HU auch getestet wird.
    Kosten nur nen paar Euros mehr.

    Bremsen, Licht, Rost, div. Lager, Wischer und Düsen,
    Motordichtigkeit usw.

    MfG

    ASTB
     
  13. mellowbeat

    mellowbeat Forums Neuling

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    THX ASTB