Hallo, ich habe mir vor 2 Monaten bei einem Autohändler einen 12 Jahre alten Ford Fiesta Ghia mit nachweisbaren 132tKM und frischem TÜV gekauft. Der Kaufpreis lag bei 1650,- Euro. Ich habe eine ausgiebige Probefahrt gemacht und den Wagen für gut befunden, obwohl er nach Aussagen des Veräufers hinten links einen Streifschuss bekommen hat. Der war für mich als Laie auch ersichtlich, da der linke hintere Radlauf nachlackiert wurde. Im Kaufvertrag stand, das der Händler nur der Vermittler des Fahrzeuges ist, also auch keine Garantie gibt, damit war ich auch so einverstanden, da es sich eh nur um ein Zweitwagen für kurze Wege handeln sollte. Der Händler gab an das der Wagen keine weiteren Unfallschäden hatte, allerdings dies nur mündlich. Nun hatte ich leider vor 2 Wochen einen unverschuldeten Zusammenprall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer. Es wurde ein Gutachten über mein Auto erstellt, mit dem Ergebnis wirtschaftlicher Totalschaden, Wiederbeschaffungswert 950 Euro. Zudem kam bei dem Gutachten heraus das das Fahrzeug 2 erhebliche Vorschäden hatte, einen im Heckbereich mit starken Stauchungen am Bodenblech, und einen im Frontbereich mit Verformungen am Schlossträger. Für Laien (wie ich es nunmal bin) seien diese Schäden aber nicht unbedingt erkennbar, sagte mir der Gutachter. Laut dessen Aussage seien dies arglistig verschwiegene Mängel, da der Verkäufer auch wenn er nur als Vermittler auftrete von den Schäden gewusst haben muß, ausserdem sei die Sache mit dem Vermittler nur eine Masche der Händler um der Garantie zu entgehen. Die Frage ist, was soll ich nun tun? Faust in der Tasche ballen und gut ist, weil eh keine Chance vor Gericht, oder zum Anwalt und klagen?
Wenn du ne Rechtschutzversicherung hast geh zum Anwalt. Ansonsten ließ das Kleingedruckte im Kaufvertrag ?!
Zunächst einmal sind das hier zwei verschieden Sachverhalte: 1: Die bist auf ein so genanntes Umgehungsgeschäft eingestiegen. Du hast wissentlich akzeptiert, dass der Händler als Vermittler auftritt. Der Kaufvertrag sollte also zwischen dir und dem Vorbesitzer des Wagens geschlossen worden sein. Wenn das der Fall ist sind deine Aussichten darauf den Händler zu belangen gering und auch nur bei eventuellen Garantie/Gewährleistungsansprüchen relevant. Du musst nachweisen, dass der Händler der eigentliche Verkäufer des Fahrzeuges ist. BGH Karlsruhe VIII ZR 175/04: Gebrauchtwagenkauf beim Händler: Wer haftet? 2: Du hast wissentlich einen "Unfallwagen" gekauft. Ob nun vom Händler oder einer Privatperson ist dabei egal. Es ist nun Auslegungssache, wie du "Streifschuss" "hinten links" definierst und wie der Verkäufer das definiert. Sind Vorschäden im Kaufvertrag genannt? Nur mündlich angesprochen? Du musst nachweisen, dass ihr euch auf eine bestimmte Beschaffenheit des Wagens geeinigt habt und der Verkäufer diese Beschaffenheit nicht geliefert hat. Erst dann hast du ein Anrecht darauf Rückgabe (was aber in diesem Fall nicht mehr möglich ist), Minderung oder (im Falle eines Händlers) Wandlung. Die ganze Sache ohne Anwalt zu regeln ist keine gute Idee, allenfalls kann eine Anzeige wegen Betrugs bzw. Arglistiger Täuschung gegen Vermittler/Verkäufer gestellt werden, wenn du allerdings dein Geld wieder haben willst wirst du zivilrechtlich Klagen müssen.