Hallo, habe mal ein, zwei, drei Fragen! Vorab, die Suchfunktion hat mich nicht weiter gebracht! Diese Felgen habe ich vor einiger Zeit bei Ebay erstanden und aufgearbeitet. Allerdings sind sie noch unpoliert! Die Dimension der Felge ist: 6x14 ET32! Eine KBA ist auf der Felge eingraviert, sodass ich davon ausgehe, dass der TÜV sie einträgt. Reifen: 185/55 R14 (Soll ursprünglich mal auf einem Ford-Escort Cossi gewesen sein) Meine Frage ist jetzt welche Spurverbreiterung kann ich an der HA fahren, mit gebörtelten Radkästen. Einmal Erfahrungswerte bitte, denn im Endeffekt ist es eine Sache der TÜVer's. Vorne will ich auch börteln, denn das wird sonnst ein wenig knapp! Dann eine Frage zum Gewindefahrwerk. Wenn ich nun die Felgen mit den Reifen im Sommer fahre bei einer Tieferlegung VA z.b. 55 HA 50, eingetragen! und dann im Winter es mit anderen Reifen komplette hochdrehe und diese Kombie dann wieder eintragen lasse, alles okay oder? Und im Sommer wieder auf die alte tiefe runterdrehe!? Eintragen lassen aus dem folgendem Grunde: In der Garage habe ich noch NEUE 165/65 R13 78T auf 4,5" x 13 ET 37,5 Winterreifen liegen von einem MK3 liegen. Ich würd die ungerne verkaufen, weil die keine 2500km gefahren worden sind. Vielen Dank für Eure Antworten. MfG Jan
hey, danke für deine Antwort! Kurz mal zur Info: Laut jennyxxx.de habe ich an der VA zwischen 4,7mm - 7,7mm von Lauffläche zur Kotflügelkante platz! (muss vorne wohl einen Achsversatz haben, bzw. die Spur ist verstellt) Um jetzt an der HA auf die selben Werte zu kommen habe ich ausgerechnet, dass ich eine Spurverbreiterung von 20mm pro Seite = 40mm auf der Achse fahren müsste. Allerdings werde ich aus dem Gutachten, was ihr bei FK-Automotive finden könnt nicht schlau ob ich das mit den Felgen fahren darf oder nicht. Vielleicht könnt mir ja jemand bei der Frage weiterhelfen, weil dann würd ich 20mm pro Seite drauf bauen! MfG Jan
Also ich hatte hinten 7x14 et25 drauf und hatte noch gute 20mm Luft bis zur Kante. Was das Gutachten von FK angeht, da stehen doch sicherlich Daten über die zugelassenen Felgen drinnen. Alles andere wird eine Einzelabnahme. Den meist sind die Spurplatten ja für die Seriengröße vorgesehen und nicht für breitere Felgen. Aber letztendlich kann dir da nur dein zuständiger TÜV eine Antwort drauf geben, ob die das so eintragen, aber eigendlich sollte das kein Problem sein, wenn die Radhauskante umgelegt ist. Gruß Markus