ABE für GFJ Rückleuchten?

Dieses Thema im Forum "ABE und Teilegutachten" wurde erstellt von slowmo, 13. Dezember 2011.

  1. slowmo

    slowmo Forums Mythos

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    Hy,

    gibt es für diese Rückleuchten eine ABE?

    http://www.fk-shop.de/out/pictures/1/fkrl042021_p1.jpg

    Bei meinem Set lag leider keine ABE bei.
    E-Nummer steht auf den Leuchten drauf, bin mir allerdings nicht sicher, ob das reicht bei einer Verkehrskontrolle.

    Gruß
    slow
     
  2. Silvermk5

    Silvermk5 Gast

    brauchst keine ABE, ist über die E-Nummer erkenntlich, daß die Rückleuchten zugelassen sind.
     
  3. mister-floppy

    mister-floppy Forums Fortgeschrittene(r)

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    Stimmt nicht ganz---bei der rechten Rückleuchte fehlt der Rückfahrscheinwerfer---wo sind die überhaupt her????(England--denke ich --keine Chance)
     
  4. FBD II

    FBD II Forums Inventar Forenspender

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    ABE wird auf jeden fall gebraucht.
    Die E-Nummer allein reicht nicht aus.
     
  5. Ghostdriver

    Ghostdriver Forums Inventar

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    eine ABE gibt es für Scheinwerfer/Rückleuhcten generell nicht.. sondern nur das E-Prüfzeichen, das besagt das dieser scheinwerfer/Rückleuchte mit dem in dem Lichtteschnischem Gutachten und über eine weitere kennzeichnung auf dem scheinwerfer/Rückleuhcte festgelegten Leuhctmittel in Deutschland für dieses Fahrzeug zulässig ist.
    Eine ABE wird dann gebraucht, wenn z.b. wie bei MHW Rückleuchten es zusätzlich noch auflagen gibt, wie z.b. zusätzliche katzenaugen..
     
  6. DJShadowman

    DJShadowman Forums Inventar

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