Hab nen offenen luftfilter drin der auch eingetragen ist,wie siehts jetzt aus mit der ABE eines Bastuck Esd???
Normalerweise musst du dann beides über ne Einzelabnahme eintragen lassen, dass beides zusammen gefahren werden darf.
also ich weiss ja net, ich hab nen twister drin. in dem gutachten steht nix drin von wegen nur mit serienauspuff und in der eg vom bastuck nix von nur mit serienluffi. ich hab auch nur meinen luffi eingetragen und den bastuck fahr ich mit der eg.
Wo kann man das nachlesen?? Was ist denn mit denen, die es schon einzeln haben eintragen lassen? Bestandsschutz?? Wie will der TÜV das prüfen?? dB - Messund obwohl für alle angebauten Teile ABE`s und Gutachten vorliegen?? Also ich halte das alles für ein Gerücht!!
falls dem wirklich so ist, dann müsste ja in den neuen eg-erlaubnissen von bastuck drinstehen: NUR IN VERBINDUNG MIT SERIENLUFFI! so, hat sich jemand in diesem jahr hier aussm forum nen neuen bastuck gekauft und kann das mal eben schnell nachlesen? oder es ruft halt einer bei bastuck mal an oder e-mail. glaube nicht, dass die das geändert haben.
DITO, 8) aber wenn man dann an nen dienstgeilen Grünen kommt, der dreht Dir daraus nen Strick! :motz:
also, da haben wir es doch! da brauch ich auch keinen dienstgeilen bullen, wenn in der eg nix drin steht und mein luffi ist eingetragen, damals stand da aber auch nix drin, dann können die mich am arsch und fertig. woher soll der bürger das denn wissen, wenns nicht in den aktuellen eg bzw abes drin steht.
jaja, dann beleg mir doch bitte einer mal diese im raumstehende behauptung anhand eines gesetzes o.ä. immer dieses, das ist so und so und "das hab ich mal gehört". fakt ist bei mir, ich habe nen eingetragenen luftfilter und in der eg steht nix drin und die ist wie wir jetzt alle wissen noch aktuell. also wie soll man da was ahnen, dass das falsch ist? meiner meinung nach müsste mich doch wenigstens der tüv im september diesen jahres drauf aufmerksam gemacht haben müssen, doch der hat sich alles angeschaut und kein einziges wort verloren... so und jetzt bin ich gespannt.
Für nach zu der Zeit gültigen Gutachten eingetragene Sachen besteht Bestandsschutz. Wer seinen K&N z.B. vor dem zurückziehen der Gutachten hat eintragen lassen, kann sich weiterhin nen Bastuck druntermachen. Die Gutachten waren durch die höchste Deutsche Behörde anerkannt und geprüft und somit gültig. Die Eintragung somit auch! Nur Eintragungen, die als Einzelabnahme durchgeführt werden, können ungültig werden (siehe Alu Heckflügel z.B.), weil sie keine Grundlage aufgrund eines Gutachtens haben und das KBA sich nicht auf den Ermessensspielraum des Prüfers verlassen kann. Auch wenn die K&N Gutachten aus Österreich kamen, hinten steht drauf (wer es mal gelesen hat), durch das KBA Deutschland akredditiert (genauen Wortlaut kenn ich nemmer). Hatte vor ein paar Wochen auch keine Probleme bei HU und AU, den Prüfer hat nur interessiert, ob alles richtig eingetragen ist. Das Gutachten des ST170 ist ja meines Wissen zurückgezogen worden. Verständlich, weil er mit K&N wirklich verboten laut ist. Solange alle Auflagen einer ABE oder EG-Genehmigung erfüllt werden (weiß nicht, ob da überhaupt was von serienmäßigem Luftfilter drinsteht), werden diese auch nie ungültig. Ich könnte mir jetzt ohne Probleme nen Bastuck drunterhauen, darf keinen interessieren. Hab mal gelesen, daß wenn sich die Lautstärke verdoppelt, der Schalldruck (dB) um gerademal 3 dB steigt. Wer will mir erzählen, daß K&N und Bastuck zusammen die Lautstärke verdoppeln!! um gerademal 3dB mehr zu erreichen. Bye, Markus