Hallo, habe mal eine Frage und zwar haben wir einen t4 Buss mit zul. Gesamtgewicht von 2700 kg.. nun haben wir noch einen wohnwagen mit 850 kg.. nun das überschreitet nun die 3,5t da ich nur B Klasse habe. kann man den Buss um 100kg ablasten oder so ?! Kenne eigentlich nur auflasten für Wohnmobil zulassung und sowas. mfg x0n
ablasten geht auch. gar kein problem. hat ein kumpel grad hinter sich, wegen 100 km/h-zulassung mit hänger.
Braucht man dafür den Auflagen oder so oder einfach zum Tüv fahren ablasten lassen und dann in die Papiere eintragen .. ?!
Ich find alte Führerscheine toll Ablasten sollte eigentlich gar kein Problem sein, da ja technisch nix verändert werden muß. Fahr doch einfach mal beim TÜV vorbei und frag was die dazu haben wollen...
Geht es bei den 3,5 tonnen um die tatsächlichen oder um das höchst zulassige gewicht?. Da mann ja auch mit einem Fiesta der nur z.b. 850 kg ziehen darf einen leeren autoanhänger der ja auch mit 1200 kg beladen werden dürfte ziehen kann ohne was falsch zu machen. Ich denke wenn dein Bus also nicht voll beladen ist gibt es auch kein Problem mit dem gesammtgewicht.
Ja und nein. Denn er darf nur bis zu einem bestimmten zulässigem Gesamtgewicht fahren. Das beschränkt der Führerschein so. Das hat mit der Anhängelast gar nichts zu tun!
Joa ablasten geht, haben wir im Betrieb auch schonmal gemacht. Erst fährste zum Tüv sagst bescheid, der sagt dir dann das du wiegen fahren sollst (beim Kornhaus oder so). Und zum Führerschein: Mit Klasse B bis max zul. Gesamtgewicht von 3,5t und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Vor allem, wenn du nur Klasse B hast, dann darfts du den Wohnwagen eh nicht ziehen, denn dafür müßtest du einen zusätzlichen Kurs belegen.
von www.tuev-sued.de zur Klasse B: Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und - Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. - Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t Mindestalter: 18 Jahre Heißt also: Der Anhänger darf maximal so schwer sein wie die Zugmaschine, allerdings darf das Gespann insgesamt maximal 3,5 t lt. Papieren wiegen. Heißt: Bully ca. 1600 kg, dürfte er einen Wohnwagen mit 1600 kg anhängen, allerdings darf dann das zulässige Gewicht des Bullies max. 1900 kg sein wenn der Wohnwagen bis 1600 kg eingetragen ist!
du darfst einen wohnwagen anhängen, das gesamtgewicht des anhängers, darf nicht höher sein als das leergewicht des autos. und das gespann darf nicht mehr als 3,5t haben. geh doch einfach hin, häng den wohnwagen dran, und fahr auf die waage, wenn du nicht über die 3,5t kommst passt das. es geht um das tatsächliche gewicht des gespannes. das max zul. gewicht des anhängers ist in dem fall egal da des bus ja schon ein ordentliches zugfahrzeug ist. cya
edit: wenn ich mir deine quelle nochmal recht durchlese stimmt das was du schreibst, allerdings was bringt mir das gewicht lt. papieren? wenn 3,5t erlaubt sind? da würde ichs drauf ankommen lassen. cya
Das ist ganz einfach. Ich darf mit meinem 3er eingliedrige LKWs fahren. Da gibts keine Einschränkung außer daß das ZULÄSSIGE GESAMTGEWICHT 7,5t nicht überschreiten darf. Heißt Limolaster geht, ein von den Maßen etc. gleicher Betonmischer aber nicht, weil der theoretisch schwerer sein darf. Beim PKW bringts zugegeben nicht sooo viel Sinn, bei LKWs aber durchaus, denn es ist schon ein Unterschied ob ich mit 7,5 t mit Getränken unterwegs bin oder mit 25 t mit Beton. Da machts keinen Sinn das an Leergewicht + Zuladung zu messen sondern wird gleich übers zulässige Gesamtgewicht geregelt. Ist halt so. Und wenn man es drauf ankommen läßt... Unwissenheit (auch Dummheit) schützt vor Strafe nicht, vor allem nicht bei Vorsatz
im enddefekt ist die umtragung also das ablasten beim TÜV dann billiger als die Strafen die auf ihn zu kommen, wenn er ma erwischt werden würde. denn prinzipiell wäre es dann fahren ohne gültigen Führerschein wenn ich mich nicht täusche
Hmm, das hab ich ganz überlesen.. dachte es handelt sich um einen normalen Anhänger.. Am besten mal Tüv Prüfer bzw. Fahrschullehrer deines Vertrauens fragen oder beim Strassenverkehrsamt anrufen
Als Problem kommt ja dann noch dazu, was hat der Wohnwagen für ein zulässiges Gesamtgewicht. Denn ich glaube nicht, das man dann noch mit 100kg Ablasten hin kommt, damit man unter den 3,5t bleibt. Denn zulässiges Gesamtgewicht ist ja Leergewicht plus zulässiger Zuladung und da geht schon einiges in den Wohnwagen. Denke mal, das der Wohnwagen mit Sicherheit so um die 1500-1600kg Gesamtgewicht hat, na dann viel Spaß beim Ablasten. Hier noch ein kurzer Auszug zur Klasse 3 mit dem alten Führerschein der Klasse 3 durfte man Fahrzeuge bis 7.5t Gesamtgewicht fahren. Und als Sattelzug sogar bis 15 to. Und mit durchgehender Bremsanlage sogar bis 18,75t ;-) Sofern der Zug nicht mehr als 3 Achsen hat (wobei Achsen,die weniger als 1m auseinander liegen als eine Achse zählen) Wie gut, das ich noch Klasse 3 habe und mir darüber keine Gedanken machen muß.