aufkleber auf der Windschutzscheibe...

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von vivalafiesta, 24. Dezember 2004.

  1. Piet

    Piet Forums Inventar

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    Ich rede mal weiter dran vorbei :D

    Beschichtungen auf Fahrzeugscheiben KBA 412-150 Br1135

    Das „Fluten“, egal auf welchen Scheiben (Front, vordern + hinteren Seiten und Heck) ist laut Auskunft des Bundes-Kraftfahrt-Amtes verboten. Die nach-träglichen Lackierungen auf Scheiben führen zum Erlöschen der Bauart-genehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Auch wenn der Tüv oder die Dekra dies einträgt. Nachfolgend lesen Sie die Mail, die uns das KBA extra zu diesem Thema gemailt hat, um Klarheit in den Markt zu bringen.

    Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden


    Das mit dem Fluten kannst du auch für die Folie übernehmen, denn die Folien, die man kaufen kann, hat immer eine ABE in der genau drinsteht, das man sie nur auf die hinteren Scheiben kleben darf
    Versuch doch mal eine Folie zu finden, die eine ABE für die vorderen Scheiben hat. Wenn sowas einfach ganz easy zu machen wäre, dann hätte FoliaTec längst solche Folien auf dem Markt