Hallo, habe vor ca. 3 Monaten das Auto beim Händler gekauft. Vor kurzen beim Lampenwechsel ist mir erst aufgefallen, dass irgendwas mit der Frontschürze nicht stimmt. An der unteren Kante vom linken Scheinwerfer ist die Schürze "weiter draußen" wie rechts (habe ein Bild aber funktioniert irgendwie nicht einzufügen). Und unter dem linken Scheinwerfer ist auch eine Delle. Der Grill passt ebenfalls nicht ganz richtig auf der linken Seite. War deshalb mal bei der Dekra um das Auto überprüfen zu lassen. Die stellten dann fest, dass der linke Kotflügel ausgebaut und neu lackiert wurde. Farbe ist etwas milchiger als das Original. Wurde laut Dekra jedoch fachmännisch gemacht. An der Heckklappe wurde ebenfalls nachlackiert, ka wieso. Habe auch alles schriftlich. Im Kaufvertrag stand, dass dem Verkäufer keine Unfallschäden bewusst waren. Meine Frage ist nun ob sowas nicht im Kaufvertrag stehen muss und ob ich von dem Händler Geld oder so zurückkriegen kann. Kenn mich da nicht aus. vielen Dank CK_Punk
Soweit ich weiss muss man die nicht fachmänischen schäden angeben. Also wenn du z.b. ein unfalwagen reparierst dann musst du das angeben. Wenn der schaden aber fachmanisch erledigt wurde dann muss man das nicht angeben, denn ( da fachman) das auto sollte dann in originagetreuem zustand sein. Gruss
huch...unfallschaden muss erwähnt werden frag erstmal freundlich(!!) deinen händler ob er sich das erklären kann das der kotflügel nachlackiert wurden is, vielleicht bringt er gleich eine plausible antwort und räumt dir irgendwas ein von nachbezahlung oder so.....
rein rechtlich gesehen ist das für mich ein bruch des kaufvertrages, da es angeblich ja nicht drin gestanden hat somit könntest du vom kaufvertrag zurücktreten, aber wie das beim gebrauchtwagenkauf ist, weiss ich nicht so wäre es jedenfalls in kaufmännischer sicht ... versteckter mangel auf jeden fall, vielleicht auch arglistig verschwiegener hol dir mal nen rat aus nem rechtsforum, wenn ich was wegen unterhaltszahlungen gegoogelt hatte, kam ich auch immer auf dieses rechte-foren
unfallschäden müssen immer angegeben werden im kaufvertrag. aber ne lackierung muß ja nicht zwangsweise ne unfallfolge sein.
naja aber wenn grill etc net mehr ganz passen muss ja ne kraft drauf gewirkt haben die nicht ganz eines abbauens entspricht
Danke für eure Antworten. Der Mann von der Dekra hat gemeint, wenn es fachmännisch gemacht wurde, wäre es nicht zwingend notwenig es anzugenen. Die Lackdichte kommt ziemlich nah ans Original. Aber ich seh es eher so wie ihr, dass es ein Schaden ist, der nicht angegeben wurde. @Chakky: genau es muss eine Kraft eingewirkt haben. Es verbiegt sich ja nicht von selbst. Aber ich kann dem Händler ja auch nicht beweisen, dass ich es nicht war. Naja werde ihn demnächst mal drauf ansprechen. Mal sehen was dabei rauskommt. Werde euch dann berichten. vielen Dank!
Wenn du schon bei der DEKRA warst, wieso hast du ihn nicht gleich gefragt, ob soetwas zwangsläufig im Kaufvertrag erwähnt werden muss? Also am Besten jetzt ab zum FFH und freundlich nachfragen.
Wenn ein Fahrzeug unfallfrei verkauft wird, dann hat es auch unfallfrei zu sein. Egal ob der Schaden fachmännisch repariert wurde oder nicht! Anders verhält es sich, wenn z.B. der Kotflügel getauscht wurde, weil er z.B. aufgrund Hagelschaden nicht mehr zu reparieren war. Das sollte aber auch angegeben werden.
Da der Händler immer nur das angeben kann, was ihm bekannt ist (sind schliesslich Gebrauchtwagen) und nicht jeden Smartrepair immer wissen kann, wird sich da nicht viel machen lassen. Der händler muss nicht jeden nachlackierten Kratzer angeben. rechtlich müssen auch erst Schäden ab einer Höhe von 800,- Euro angegeben werden. Da die Lackwerte nahe an der Original lackierung sind wird es nicht viel sein. die Spaltmaße stimmen im übrigen nie zu 100 % insbesondere bei Ford, Opel und Merceds, daher hat dies nicht viel zu sagen. Anders ist es wenn wirklich ein instandgesetzter Unfallschaden vorliegt, der muss angegeben werden. Die Händler sind in der Pflicht die fahrzeuge auf solche Schäden zu prüfen, wird dieser nicht angegeben liegt rechtlich Arglistige Täuschung vor die zur Vertragswandlung bzw. Kaufpreisminderung seitens des käufers berechtigt. Die Urteile der Dekra Leute sind zuverlässig. Wenn der von der Dekra sagt war nicht viel würde ich es nicht auf einen Rechtstreit ankommen lassen. Bei Geringfügigkeit verdienen hierbei nur die Anwälte und ist lästig für beide Seiten. klar mal freundlich bei dem Händler nachfragen vielleicht macht er ja was auf Kulanz.
Habe mal gelesen, dass Schäden an Stossstangen und Kotflügeln nicht als Unfallschäden zählen und deshalb nicht angegeben werden müssen. Ein Unfall liegt erst vor, wenn das Chassis beschädigt wurde oder das Auto auf der Richtbank war.
Also Sache ist, dass der Kotflügel in irgendeiner Weise beschädigt war, ausgebaut und komplett neu lackiert wurde. Der ganze Kotflügel hat eine etwas andere Farbe als das Original. Ist vllt auch möglich, dass ein neuer drin ist. Komischerweise ist genau auf dieser Seite auch die Frontschürze verbogen, wie beschrieben. Daraus lässt sich schließen, dass es ein Unfall gewesen sein muss. Hatte bis jetzt noch keine Zeit um zu Ford zu fahren. Werde euch aber berichten. mfg CK_Punk
@Boodoo ist schon lange her dass du das gelesen hast.So wars mal früher. Stimmt so heute nicht mehr ralf