BB aufm GFJ aber was sieht besser aus?

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von B-hood Maniac90, 28. Juni 2009.

  1. B-hood Maniac90

    B-hood Maniac90 Forums Semi-Profi

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  2. Forddietunwas

    Forddietunwas Forums Inventar Mitarbeiter Moderator

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    Der erste.
    Beim 2ten gibt es Probleme mitm Tüv und der Polizei. ;)
     
  3. TS
    B-hood Maniac90

    B-hood Maniac90 Forums Semi-Profi

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    wie so den das?
    mein gott die sollen sich nicht so anstellen.
    das behindert doch keinen.
    oder?
     
  4. Xaero

    Xaero Forums Inventar

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    Nö, verschlechtert nur ordentlich dein Licht und wenne jemanden über´n Haufen fährst gibt´s ne Menge Spaß (z.B. lebenslang Schmerzensgeld zahlen). Mal schauen wer sich dann anstellt...

    Ist nunmal so dass das Licht durch ne Haubenverlängerung nicht beeinträchtigt werden darf und somit fällt Variante 2 auf jeden Fall flach.
     
  5. TS
    B-hood Maniac90

    B-hood Maniac90 Forums Semi-Profi

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    ahh gut okay
    aber wird dann bei variante zwei das licht so stark beieinträchtigt??

    denn bei variante eins ist doch auch ein klein wenig der scheinwerfer an der steurscheibe überdeckt.
    also die ist erlaubt?
     
  6. Wink_

    Wink_ Forums Inventar

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    Nimm Variante 1!
     
  7. fiesta16vdriver

    fiesta16vdriver Forums Stammgast

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    Sprich es doch einfach mit dein Tüv ab und hol dir hier nicht die meinung anderen von wegen das sieht besser aus bla bla anscheinend hast du dich doch ehh schon entschieden!
    Geh zum Tüv und gut
     
  8. CraXXor

    CraXXor Forums Semi-Profi

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    Und TÜV sagt "Variante 1 is okay, bei Variante 2 gibts Popohaue"

    :-D
     
  9. Pumpe

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    Nich unbedingt... wir wissen doch alle wie unterschiedlich die TÜV Leute
    das Gesetz auslegen. Aber spätestens die Rennleitung auf der Suche
    nach der Unfallursache werden da Meckern. Und selbst wenn du eigentlich
    nicht selbst Schuld wärst an dem Unfall wirst du dadurch mindestens eine
    Teilschuld bekommen. Also mach Variante 1 oder melde das Auto ab und
    Karre es aufm Trailer durch die Gegend. Ander bekommste nämlich Variante
    2 nicht legal auf die Straße ;)
     
  10. TS
    B-hood Maniac90

    B-hood Maniac90 Forums Semi-Profi

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    klasse wäre es gewessen wenn ich variante 2 genommen hät und wär dann nächsten monat aufm tüv gefahren:stuhl:

    !!da wär die plaket ab!!:D

    okay, also alle sind für variante 1:gruebel:
    gut dann dank ich euch leute und werd mich mal an werk machen.


    fg @ all b-hood
     
  11. Thumb

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    Teilschuld bekommt man erst dann, wenn es eindeutig hervorgeht, dass die Scheinwerferabdeckung dazu beigetragen hat, den Unfall nicht zu vermeiden oder man klar erkennt, dass durch die Haubenverlängerung eine erhöte Schwere des Unfalls hervorgeht.
    Es muss ein unmittelbarer Bezug da sein zwischen Unfallursache und deinen nicht tüvvigen Anbauteil.

    Tüv und Rennleitung wird trotzdem nicht begeistert sein. Zudem sind die Fiestascheinwerfer auch ohne Abdeckung schon wie Teelichter im Glas...
     
  12. Beavis

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    Dem Stimm ich voll und ganz zu...............:B