Bi-Xenon - So geht's eintragungsfrei

Dieses Thema im Forum "Umbaustories & Anleitungen" wurde erstellt von alex666, 1. August 2005.

  1. TS
    alex666

    alex666 Forums Mythos

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    Was sollen denn so ne Beiträge?! Die kannste dir ganz ehrlich sonst wo hinstecken. Warst du nicht derjenige mit dem ominösen H4-Xenon-umbau im Originalscheinwerfer?! Wenn ja, solltest du besser ruhig sein, denn das ist wirklich nicht legal. Wenn nein, sorry für die Verwechslung.
    Aber wenn du es so gut weißt, weiß ja nicht was du so beruflich machst, ich hab im weiteren Sinne im Rahmen meiner Ausbildung schon mit solchen Dinngen zu tu, aber sei es drum, erklär mir doch bitte warum mein Umbeu nicht eintragungsfrei legal sein soll?!
     
  2. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

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    Nur so zum Nachdenken, Du hast in einen Fiesta Bi-Xenon-Scheinwerfer (inkl. Reinigungsanlage und autom. Leuchtweitenregelung) eingebaut und das ohne Eintragung ?

    d.h. (für mich) in ein Fahrzeug das nie mit Xenon Licht ausgerüstet wurde, ist eines eingebaut worden, welches lichttechnische Gutachten liegt dem zu Grunde (für dieses Fahrzeug), wer hat den sachgemäßen Einbau bestätigt, wer hat genehmigt das Du theoretisch 6x Fernlicht haben darfst ?

    Bei uns in AT kommst damit nicht weit, mag sein das in D das erlaubt ist, ich zweifel nur ein wenig daran.:roll:

    GreetS Rob
     
  3. Maddin

    Maddin Forums Inventar Mitarbeiter Moderator

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    Wenn in der AB kein beschränkugn auf bestimmte fahrzeuge steht und alle in der ABE erwähnten auflagen erfüllt sind is das shcon zulässig. Alerdings Sind die XR2i funzeln dann net mehr zulässig weil du nur 4x fernlicht haben darfst. Der XR2i hat vorne ab werk genau das was an beleuchtung maximal zugelassen is, man dürfte höchstens noch tagfahrlampe einbauen.
     
  4. -=Dragon=-

    -=Dragon=- Forums Inventar

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    ist nicht maximal 6 fernlicht erlaubt?

    find die fernlicht-begrenzung böd, weil das nimmt man eh nur außerorts, umso mehr sieht man. und ob man deen gegenverkehr mit 6 oder 4 lichter blendet, darauf kommt auch nicht mehr an..blenden ist blenden
     
  5. TS
    alex666

    alex666 Forums Mythos

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    Leute, ich krieg hier echt gleich ne Krise. Es handlet sich um Universal-Module. Was sagt uns das?! Kannst du überall hinbauen, sofern du die Auflagen der StVZO beachtest. Meine Fresse ey, macht es doch nicht komplizierter als es ohnehin schon ist. Ich bin jetzt leider gerade nicht in meiner Studentenwohnung, sonst würd ich jetzt auch gerne noch mal StVZO und wahrscheinlich noch StVG und vielleicht noch StVO bemühen um euch die entsprechenden §§ rauszusuchen.

    Man darf maximal 6 Lampen haben, die gleichzeitig leuchten. Um was es sich dabei handelt, ist wohl egal. Bedeutet, wenn ich mit Nebelscheinwerfern fahr, müssen diese bei Fernlicht ausgehen. Und das ist bei mir der Fall.
     
  6. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

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    Ich habe da etwas andere Informationen:

    Text von der Fa. Hella, die Nachrüstsätze anbietet: In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).

    Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

    Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato (ab Januar 2003) anbietet. Damit lassen sich die Vorteile des hoch leistungsfähigen Xenonlichts optimal nutzen:


    In dieser Auflistung kommt kein Fiesta vor, es gibt auch keine Nachrüstsets für den Fiesta von anderen Herstellern.


    Also woher kommt Deine Weisheit das ein 'Xenon-Universalscheinwerfer' ohne Eintragung an einem Fiesta einfach verwendet werden kann ?


    Diese Aussage ich schlichtweg falsch, es ist sehrwohl geregelt was gleichzeitig leuchten darf.


    Das ist richtig, hat aber mit dem Einsatz von Xenonlichter nichts zu tun.

    Mich würde schon interessieren auf welcher Grundlage Deine Aussage basiert, daß man universale Xenonscheinwerfer einfach so (unter Beachtung gewisser Vorschriften) ohne weitere Eintragung verwenden kann.

    Auch darfst Du nicht einfach andere Scheinwerfer (H7 oder zB vom Opel) ohne Eintragung verbauen, das Fahrzeug verliert damit seine Zulassung.

    Also klär uns auf.

    GreetS Rob
     
  7. TS
    alex666

    alex666 Forums Mythos

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    Bedeutet: Die Lichtquelle müsste entweder typgeprüft oder eine Bauartgenehmigung für den Scheinwerfer haben. Lichtquelle bezeichnet das entsprechend verwendete Leuchtmittel, in diesem Fall Xenon. Typgeprüft ist eine Lichtquelle, wenn sie für ein spezifisches Modell getestet und zugelassen wurde. Xenon wurde nicht für den Fiesta getestet und zugelassen und ist somit nicht typgeprüft. Es könnte aber eine Bauartgenehmigung für den Scheinwerfer vorliegen. Bauartgenehmigung ist eine Bestätigung für die richtige Konstruktion und Funktion eines Kraftfahrzeugteils und dient als Zulassung für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr. Die Bi-Xenon-Scheinwerfer der Marke Hella KG haben eine E-Nummer. Diese besagt, dass das entsprechende Kfz-Teil in einem Mitgliedsstaat der Europäischen die richtige Konstruktion und Funktion bestätigt wurde. Die Bi-Xenon-Scheinwerfer sind somit für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und sind daher bauartgeprüft. Kurz und knapp: Der Text, den du da von Hella hast, bezieht sich auf komplette Scheinwerfer, die Hella speziell für diese Fahrzeuge anbietet. Hat hiermit gar nichts zu tun. Diese Hella-Module sind für den universellen Einsatz gedacht, wie z.B. auch die universellen Nebelscheinwerfer oder Fernscheinwerfer, da gibt es übrigens auch welche mit Xenon (DE-Line), oder das Kurvenfahr-Licht (Dyna view)... So viel zu meinen Argumenten. Dazu kommt, dass mir das ein DEKRA-Sachverständiger erklärt hat.

    Damit hast du recht. Wollte ich damit auch nicht erklären, sondern bloß sagen, dass bei mir ordnungsgemäß immer maximal 6 Lampen gleichzeitig leuchten.

    Das hab ich ja auch nie bestritten. Es darf gleichzeitig Abblendlicht, Fernlicht und Zusatzscheinwerfer leuchten. Aber wieviel nun von jedem, steht nicht. Bzw. sind 2 Lampen für Abblendlicht und 2 für Fernlicht vorgeschrieben. Beides in einem natürlich auch. Und 2 Nebel darf man. Über die Anzahl bezüglich von Fernlichtscheinwerfern hab ich nichts gefunden. Vielleicht weißt du ja wo das steht. Das es nicht mehr als sechs sein dürfen, steht auch nirgendwo, jedoch hat mir das mein Prüfer gesagt. Denke, dass wird sich aus der Arbeitspraxis und unter Umständen so aus der Rechtssprechung ergeben haben. Wenn einer weiß wo das steht, immer her damit.
     
  8. FoFiSilber

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    Auch wenn es nur am Rande was zur Sache bringt:
    Es scheint wohl relativ egal zu sein, wie "potentiell gefährlich" oder Aufwändig ein Anbauteil ist - was eingetragen werden muss, hängt wohl nicht zuletzt vom investierten Kleingeld des Herstellers ab.
    Ich habe bei mir einen Tempomat verbaut, um den Anzubauen muss man mal eben so die Unterdruckleitung vom Bremskraftverstärker durchschneiden - was ja ein potentiell gefährlicher Eingriff ist. Der Anbau von dem Teil muss laut ABE (ohne Typenbeschränkung) aber auch bei Selbsteinbau nicht von einem Sachverständigen abgenommen werden. (Hab ich bis heut noch nicht verstanden, warum das so ist)

    Von daher kann ich mir schon durchaus gut vorstellen, dass die Universalmodule wirklich Eintragungsfrei verwendbar sind.
     
  9. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

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    Ich kenne diese Hella-Module recht gut auch die 'Gegenstücke' für das Heck, nur scheint da D und AT doch etwas auseinander zu gehen.

    Was ich nicht ganz verstehe ist:

    Ein E-Scheinwerfer hat somit die Genehmigung (prinzipiell) auf öffentlichen Strassen verwendet zu werden. -> ist klar
    Aber:

    Die Scheinwerfer inkl. Leuchtmittel eines Fahrzeuges sind Bestandteil der Zulassung, d.h. andere Scheinwerfer oder Leuchtmittel -> Zulassung ist nimmer das was sie mal war ???
    Da hakts bei mir noch, ich kenne das von den Motorrädern wo man mit erklärte das es zwar nett ist wenn ich E-geprüfte Blinker anbringe, aber die müssen eingetragen werden (ohne E geht das nicht) und erst dann ist es ganz legal.

    Na war etwas umverständlich geschrieben so in der Art: es leuchtet was ich will, Hauptsache es sind nur 6 Dinger' .....


    Konklusio:

    Diese Änderung ist nach Deinen Recherchen ohne Eintragung in D zulässig ??

    Wenn ja finde ich das interessant!

    GreetS Rob
     
  10. TS
    alex666

    alex666 Forums Mythos

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    Ich kann dir natürlich nichts über die Rechtslage in At sagen, wobei ich fast behaupten würde, dass die dir Mist erzählt haben. Dafür gibt es ja E-Nummern. Die E-Nummer ist quasi die ABE. Statt nem Zettel mit dir rumzuschleppen, hast halt nen Buchstaben auf dem entsprechenden Teil. Meine Bastuck-Schaldämpfer haben auch ne E-Nummer. Die ist aber auf den MK4 begrenzt. Fürn MK3 muss man die trotzdem noch eintragen lassen. Wenn das so wäre, dass man Sachen mit E-Nummern eintrafen müsste, dan müsstest ja selbst die Phillips Silvervision eintragen lassen. Meine Doppelscheinwerfer musste ich zum Beispiel eintragen lassen. Der Grund ist halt der doofe Plaste-Rahmen, in dem die Scheinwerfer sitzen. Zusammenfassend: E-Nr. = ABE ohne Zettel. Natürlich ist halt darauf zu achten in wie weit die E. Nr. auf bestimmte Modelle begrenzt sind. Deswegen erlischt halt auch nicht die BE des Fahrzeugs. Du änderst zwar was Fahrzeug aber halt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

    Und ja, nach meinen Forschungen ist DIESER Umbau mit ausschließlich DIESEN Teilen eintragungsfrei. Dies ergaben zum einen meine Nachforschungen und zum anderen die Tatsache, dass mein Prüfer mich wieder nach Hause schickte als ich es eintragen lassen wollte, mit der Begründung, dass dies bei richtigem Einbau und unter der Verwendung von LWR und SRA eintragungsfrei sei. Ich würde es sicher nicht schreiben, das es so ist, wenn ich mir da nicht sicher wäre. Ich hab es ja extra so betont in Anlehnung an die Leute, die mal eben in ihre H4 Scheinwerfer diese selbstgebastelten Xenon Kits einbauen und dann noch meinen, dass das legal wäre. Da platzt mir nämlich immer der Kragen und du siehst ja auch, dass dieser Umbau mit viel Geld und Aufwand verbunden ist und es hat halt seinen Grund warum die Teile dann auch so teuer sind. Wollte zeigen, wenn man es richtig macht, geht es auch legal und zu meiner eigenen Überraschung sogar eintragungsfrei.
     
  11. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

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    Ob Mist oder nicht kann nicht beurteilen, bisher hatte ich keine Probleme mit div. Änderungen. Wo sich allerdings die Meinungen deutllich unterscheiden ist die Ansicht mancher Behörden das zB wie in meinem Fall der Blinker zwar ein E-Zeichen hat, aber zB Blinker nicht eintragungsfreies Zubehör sind (beißt sich etwas)

    Da gibts doch glatt eine Bestimmung die vorschreibt was eintragungsfreier Ersatz (zB Auspufftopf) ist und nimmt dabei auf eine E-Kennzeichnung keine Rücksicht.

    Mehrere Kontakte mit auf öffentlicher Strasse herumstehenden Organen hat gezeigt das ohne Eintragung oft mal das Kennzeichen zwangsentfernt wird.

    Ich müsste mal einen Anwalrt der sich damit auskennt befragen was da tatsächlich rechtens ist.

    Wobei die Aussagen von TÜV/DEKRA und deren Abnahmen ja auch nur temporär sein können, im Zweifelsfall hat der Beamte dann seinen Ermessensspielraum zu weit ausgedehnt und Dein Auto ist plötzlich wieder illegal.

    Autofahren ist ein Risiko, so oder so :wink:

    GreetS Rob
     
  12. TS
    alex666

    alex666 Forums Mythos

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    Joa, da ist wohl was dran. Ist ja aber echt mies, dass man Teile mit E-Nummern eintragen lassen muss. Vorallem was soll man da eintragen?! Scho komisch... Aber wenn dem so ist, wäre es halt auch kein Problem diese Module aufgrund der E-Nummer mal eben einzutragen. UNd das ist ja auch mal ein Fortschritt gegen übe anderen Xenon-Umbauten.
     
  13. Simrokkzz

    Simrokkzz Gast

    Sehr guter Umbau, aber gibts diese Linse nicht auch für die größeren Scheinwerfer module?

    Weil das sieht sonst nicht aus find, wobei die Optik schon gut rüberkommt.

    Hast du evtl Teilenummern von Hella für mich?

    Grüße
    Simon
     
  14. TS
    alex666

    alex666 Forums Mythos

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    Soweit ich weiß, gibt es nur diese Module von Hella. Ist halt ein bisschen wie friss oder stirb. Entweder kannst du mit dem durchmesser leben und bastelst dir was, oder du lässt es. Teilenummern hab ich leider nicht mehr. Musst dich bei Hella mal durchfragen bzw. mal nen Hella-Katalog durchstöbern.
     
  15. SaphirRS

    SaphirRS Forums Bewohner(in)

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    Die Düsen sollen Hauptsächlich Staub und zb im Winter Salz und so entfernen weil sonst blendet Xenon das Fliegendreck und so damit nicht wegzubekommen ist das is ja wohl klar!

    Man hört ja ab und an das Xenon blendet das ist aber nur wenn die Scheinwerfergläser schmutzig sind!

    Sind die Gläser sauber blendet Xenon auch nicht den Gegenverkehr!

    Und deswegen darf man auch kein Xenon in normalen Scheinwerfern einbauen weil die das Licht so streuen das es nur blenden würde wenn man mal hinschaut hat jeder Xenonscheinwerfer nen klares Glas!
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. September 2006
  16. hp

    hp Forums Inventar

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    Und das ist falsch, die älteren Fahrzeuge von Mercedes Benz haben z.B. kein Klarglas und auch keine Linse, aber trotzdem Xenon ab Werk. Der Streuung auf dem Glas ist nur dafür gedacht, das Licht in die richtige Ríchtung zu verteilen. Bei richtiger Lichteinstellung blendet Xenon auch in normalen Scheinwerfer nicht.
     
  17. FastFiesi

    FastFiesi Gast


    richtig aber der fiesta besitzt nicht sowas für xenon
     
  18. hp

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    Besitzt nicht was??
    Meinst du die Streuung achtet darauf, ob das Licht gelblich oder eher ins bläuliche geht??
    Und sofern es in bläuliche geht, fängt die Streuung an den Gegenverkehr zu blenden.
    Man das ist doch blödsinn.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2006
  19. TS
    alex666

    alex666 Forums Mythos

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    Die Diskussion ist doch völlig überflüssig. Es geht doch nur darum, ob es legal ist oder nicht. Wenn du mit eingetragenem oder serienmäßigem Xenon fährst, interessiert es keine Sau. Ist dein Zeug nicht ordnungsgemäß im Sinne der StVZO eingebaut oder eingetragen, auch wenn es niemanden blendet, gibt es halt was auf die Finger. Also wenn interessiert es ob Xenon blendet? Mich persönlich hat noch kein einzigews Auto mit Xenon geblendet. Es hängt wohl auch stark von der eigenen Blendempfindlichkeit ab ob man auf Xenon empfindlich reagiert oder nicht. Für viele ist wohl auch einfach das weiße Licht irritierend und setzen das dann mit blenden gleich. Also macht mal ruhig...
     
  20. Fiesta_Devil

    Fiesta_Devil Forums Bewohner(in)

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    Ein mal das. Und dann gibt's noch genug Honks ;-) mit ihren halben Xenonumbauten, wo dann einfach mal der Neigungssensor weg gelassen wird und so. Denke es liegt häufig auch daran. :) Mich würd ja mal interessieren ob man die Hellamodule in Angeleyes-Scheinis verbauen kann oder ob es da Probleme mit der "Scheibe" gibt ?