Bi-Xenon - So geht's eintragungsfrei

Dieses Thema im Forum "Umbaustories & Anleitungen" wurde erstellt von alex666, 1. August 2005.

  1. TS
    alex666

    alex666 Forums Mythos

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    Rein technisch sicher nicht, sondern nur ewintragungstechnisch. Man müsste dann die Scheinwerfe quasi als ne Art Scheinwerferblende oder Zierrahmen eintragen lassen, so dass man ihnen quasi keine Leuchttechnischen Eigenschaften attestiert. Aber das wird sicher schwer aufgrund der Scheibe. Aber ansonsten muss man den Scheinwerfer quasi als Karoserieteil bewerten und nicht mehr als scheinwerfer, so ne Art eigenbau-Scheinwerfer-Rahmen. War bei mir ja ähnlich, nur dass die Leuchtmittel der Doppelscheinwerfer von vornhereinextra im Schein aufgeführt wurden.