darf man einen abgemeldetes Auto abschleppen ???

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von Chris, 13. Dezember 2004.

  1. Chris

    Chris Forums Semi-Profi

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    wie oben schon wollte ich mir einen Mk3 holen aber er ist nicht fahrbereit (kupplung Kaputt) und abgemeldet. er steht ca20 Km vom mir entfernt darf man ihn überhauptstraßen abschleppen ? Wollte mir keinen Anhänger besorgen .
     
  2. PaintSplasher

    PaintSplasher Forums Inventar Mitarbeiter Administrator Moderator

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    Nein darfst du nicht, Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nur
    mit Hänger von A nach B gebracht werden.

    Weil du weißt ja... versicherungsschutz usw ;)
     
  3. Sommer2001

    Sommer2001 Forums Profi

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    gibts da nich ne klausel das man abgemeldete autos mit ner abschleppstange schleppen darf da das auto dann als anhänger gilt ???
    ich mein mal sowas gehört zu haben
     
  4. Fiestaking

    Fiestaking Forums Inventar

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    Genau, ist nicht erlaubt... Und auch sinnvoll, wenn was passiert beim abschleppen, wer soll denn dann den Schaden am abgeschleppten Auto zahlen?
     
  5. PaintSplasher

    PaintSplasher Forums Inventar Mitarbeiter Administrator Moderator

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    Davon hab ich noch nix gehört.. und wenn, dann braucht man aber wen
    der nen BE lappen hat.. denn die angehengte last ist größer
    als 750kg.. und 2 achsen :D
     
  6. Sommer2001

    Sommer2001 Forums Profi

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    das hab ich ja nie bestritten ;) hehe
     
  7. PaintSplasher

    PaintSplasher Forums Inventar Mitarbeiter Administrator Moderator

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    Aber selbst nen anhänger muss ja angemeldet sein :D
     
  8. Fozzy2002

    Fozzy2002 Forums Fortgeschrittene(r)

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    Nicht angemeldete Autos darf man nicht abschleppen, aber schleppen. Dafür muß der vorne Fahrende den LKW Führerschein haben und der Wagen der fährt eine Anhängelast über dem Gewicht des zu schleppenden Fahrzeuges haben und derjenige, der im geschleppten Auto sitzt muß mindestens Autoführerschein (früher Klasse 3) haben. Beim Abschleppen muß das abzuschleppende Auto angemeldet sein, der im abschleppenden Auto muß Klasse 3 haben, der im abzuschleppenden NICHTS, nur über 18!!! Das geschleppte Auto ist in diesem Fall über das Schleppfahrzeug mitversichert (Haftpflicht, nicht Kasko)!

    Mein Fordhändler hat mir meinen abgemeldeten Mk4 auch nach Hause geschleppt, ohne Nummernschild usw. mitm Ranger (der hat mit 1100 Kg Nutzlast schon genug, um den Mk4 auffe Ladefläche zu nehmen und mit 2,8 Tonnen Anhängelast allemal genug). Das hätte der nicht gemacht, wenns verboten wäre.

    Bye, Markus
     
  9. TomKatze

    TomKatze Gast

    genau so ist es richtig.
    AUSSERDEM muss man ein schleppen (unangemeldetes auto ziehen) beim ordnungsamt anmelden mit genauer strecke usw. weil man dann strassennutzungsgebühr zahlen muss weil dies eine AUSSERordentliche strassennutzung ist.

    sonst gibts saftige strafen :)
     
  10. jennyxxx

    jennyxxx Forums Inventar

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    der schleppende muss doch nen lkw-führerschein haben oder nicht? :hmm:

    das mit dem abschleppen war das klasse 3 und hinten nüscht...
     
  11. Flaming June

    Flaming June Forums Inventar

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    oh man hab letztes ein kumpel in die werkstatt geschleppt und sein xr2i war nett angmeldet,wenn ich das vorher gewußt hätte dass das nicht erlaubt ist hät ich es nicht gemacht,wir mußten da durch die ganzer city :x :x zum glück ist nix passiert :)