Doppelnebelscheinwerfer erlaubt??

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von Boerg, 1. April 2006.

  1. -=Dragon=-

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    es gibt doch zig Jeeps oder ähnliches, die 4 fette aufm Dach und 2 unter der Stossi haben. Vielleicht drückt man bei denen ja en auge zu..die begrenzung von fernscheinwerfereinheiten halt ich eh für sinnlos, solang man sie richtig benutzt
     
  2. FiestaXR

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    Die sollten dann aber im Straßenverkehr abgedeckt sein, oder sie sind als "Arbeitsscheinwerfer" oder so ähnlich geschaltet

    MfG Flo
     
  3. TS
    Boerg

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    HI

    Das ist nen normaler Mercedes (M-Klasse ähnlich) mit den normalen Scheinwerfern und der hat dann unten in der Stoßstange noch 2 runde Scheinwerfer (sieht aus wie Nebelscheinis)!!

    Habe gerade auch mal auf der mercedes Seite geschaut aber nix gefunden.
     
  4. FiestaXR

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    Na wenn der nur zwei Zusatzscheinwerfer hat, paßt es doch auch wieder. Die originalen Hauptscheinwerfer (Ablendlicht/Fernlicht) + 1 Paar Zusatzscheinwerfer.

    Ist doch nix besonderes dran

    MfG Flo
     
  5. -=Dragon=-

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    genau, von Hella gibts ja die Rallye-Serie, die haben Abdeckungen. Weil das wär evtl. nich mal so schlecht
     
  6. FiestaXR

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    Wobei nur die Fernscheinwerfer und eventuelle Arbeitsleuchten abgedeckt sein dürfen - Nebelscheinwerfer müssen immer betriebsbereit sein.

    MfG Flo
     
  7. TS
    Boerg

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    Mit den 2 runden Scheinwerfern meinte ich 4 im Ganzen. Also
    2 Frontscheinwerfer
    2 Nebelscheinwerfer
    und noch 2 ???
     
  8. FiestaXR

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    Wir reden hier die ganze Zeit doch von 4 Zusatzscheinwerfern... dann ist doch bei dem Benz alles im grünen Bereich... Nochmal: Erlaubt sind 1 Paar Hauptscheinwerfer + max. 4 Zusatzscheinwerfer

    MfG Flo
     
  9. -=Dragon=-

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    Beim Sierra ist ja das Fernlicht extra mit eigenem Reflektor, aber im Scheinwerfer.
    Ist das schon ein Zusatzlicht oder nicht?
     
  10. FiestaXR

    FiestaXR Forums Inventar

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    Nein, das zählt noch zum Hauptscheinwerfer

    MfG Flo
     
  11. -=Dragon=-

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    Ah super :)
     
  12. Headshoot

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    Ohne alles gelesen zu haben ... Hab ne pdf Datei vorliegen wo ALLES rund um Lichttechnik drin steht, ich zitiere mal


    Also ich darf (bis zu) 4 ZUSÄTZLICHE Fernscheinwerfer anbringen, wie das mit dem "versenkbar" gemeint ist, keine Ahnung, denke aber abschaltbar könnte ausreichen, oder vll. ne abnehmbare blende davor ... müsste man mal nen TÜV´er fragen!

    Nun zu den Neblern:

    In der pdf sind auch schöne Beispielbilder. Weis nur net mehr wo ich die Datei her hab ... Wer die haben will, mailaddy an mich, dann geht die raus!
     
  13. Enki

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    Bleibt das mit den 4 erlaubten Zusatzscheinwerfern in Zukunft auch so? Boerg erwähnte es ja schon, kommt doch bald dieses Tagesfahrtlicht auf uns zu (hab zumindest gehört, das irgendwann auch alte Fahrzeuge das haben müssen). Zählt das dann einfach zu Extrascheinwerfern oder machen die dann ne neue Kategorie auf?
     
  14. -=Dragon=-

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    Ich schätz mal dass für uns mit unsren alten Kisten sich nix ändert. Tagfahrlicht nachrüsten, dazu kann uns keiner zwingen, das machen die bestimmt nicht, allerdings wirds dann wohl für Fahrzeuge ohne Tagfahrlicht Abblendlichtpflicht geben.

    Ich find die Tagfahrlichtangelegentheit ehrlich gesagt bescheuert. Auf der AB mach ich mein Licht immer an, grad wenn man flotter unterwegs ist, da machts ja Sinn, um etwas deutlicher im Rückspiegel derer erkennbar zu sein, die mit 90km/h trotz viel schnellerem verkehr auf der linken Spur ausscheren...

    Aber ich find durch die Tagfahrlichtsache wird den Motorradfahrern, die am meisten gefährdet sind, die einzige Möglichkeit genommen, sich etwas von den Autos abzuheben, um vorzeitig erkannt zu werden.

    Wenn jeder mit Licht fährt, ist dieser Vorteil weg... und ich denk jeder weiß, dass Motorradfahrer schnell übersehen werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. April 2006
  15. FiestaXR

    FiestaXR Forums Inventar

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    Ich denke nicht das das Tagfahrlich an den Bestimmungen etwas ändert, eher wird, wie Dragon schon schreibt, eine generelle Licht-Pflicht kommen, wie z.B. in Dänemark.

    MfG Flo