Ich weiß, dass hatten wir schon 10000 mal, aber nie ´ne konkrete Anwort. Mir ist so als wenn ich gehört hab dass Einstiegsbeleuchtung erlaubt ist, wenn sie sich bei geschlossener Tür im Fahrzeuginnenraum befindet und man nich direkt in die Lichtquelle schauen kann. Stimmt das? Hab ´ne Kathode unter der Türtasche und keinen Bock die für´n Tüv abzubauen...
Ist erlaubt,wenn sie am als Ein/Ausstiegsbeleuchtung geschaltet ist und keinen blendet bzw. von außen nicht sichtbar
Wie nicht sichtbar? Die Lichtquelle oder das Licht? Weil wenn die Tür auf ist sieht man ja das Licht. Die Röhre aber kaum.
wenn die türe auf ist kanns leuchten....bzw. es darf leuchten wenn der motor aus ist... aber es darf nicht leuchten wenn die türen zu sind....bzw. es darf nich sooo stark nach aussen leuchten das die rennleitung es sieht
http://blauertacho.k-k.de/docs/flyo...;m2=18127&m3=18265&m4=&domid=1022 Da stehts! Ansonsten auf die Links gehn die dort "verlinkt" wurden!
Also dürft ich rein theoretisch ne Unterbodenbeleuchtung als Einstiegsbeleuchtung zählen, dann muss sie halt auf Türkontakt geschaltet werden...lieg ich da richtig? Bei den Seiten könnt das gehn, denk ich, nur vorn und hinten wird man wohl etwas blöd angeguckt, wenn man von einstiegsbeleuchtung spricht (Es sei denn, ihr steigt aus dem Kofferraum aus, wie einer von uns neulich aus dem von nem Clio, wo wir zu 6t drinna waren)
Und soviel ich weiß ist es nichtmal erlaubt eine montiert zu haben, egal ob funktionstüchtig oder nicht.
Steht glaube ich auch bei den Links die ich geposted habe!!! Die Beleuchtung darf sich nur innerhlab des Fahrzeuges befinden...
eine ausstiegsbeleuchtung in den aussenspiegeln??? wie siehtn das aus?! kenne nur das da die blinker drin sin...aber ausstiegsbeleuchtung??? :gruebel: vllt man bild davon??? Geeeeeetz from Cologne
Musst einfach mal gucken: die Leuchten siehst Du nicht, da die ja unterm Spiegel sind. Hab's neulich auch bei nem X5 und bei nem 5er gesehen. Einfach mal genau hingucken bei den neuen Wagen
Thema Unterbodenbeleuchtung... Stimmt schon das es nicht zulässig ist... Es gibt allerdings ein paar Schlupflöcher... Der Onkel einer Freundin von mir hat nen Tuning Schuppen.. Der hat seine Autos, also seinen 3 (!!!!!!) Lupos (!!!!!!!!!!!!!!!!! bäh!!!!!) eine verpasst.. Bei den Bullen gilt dies als "Ausstellungsfahrzeug" und hat deshalb irgenwie keine Auflagen.... Komisch aber wahr... Sachen gibts, die gibts garnicht!!!
Naja sagts ja schon "AUSTELLUNGSFahrzeug" Halt ne karre die eigentlich nur rumsteht. Glaub kaum das er damit großartig durch die Gegend cruisen darf. Weil sonst würden in Deutschland ja nur noch Austellungsfahrzeuge rumfahren *g*
so viel ich weiß muss der sogar angeben wohin er fährt und wann, einkaufen darf er eingeltich nit damit fahren. ubb darf nicht am fahrzeug montiert werden genauso wie leds oder andere beleuchtung die ausser reihe is. da nur leuchten sich am fahrzeug befinden dürfen die funktionieren und eine ubb oder leds nit einschaltbar sein dürfen während der fahrt oder bei abgeschaltetem motor. genauso wie beim 230 v wandler der während der fahrt auch abgeklemmt werden muss. fusskaum beleuchtung unter den türen darf man soviel ich weiss auch nit haben, weil das fahrzeug breiter leuchtet als es ist (hört sich komisch an, find ich auch ) so hats mein tüver zumindestens gesagt und wenn irgendein fahrzeug das serie hat ... ist immer was anderes... ´die können ganz anders die genehmigungen durchfahren und connections spielen lassen. was bei anderen serie ist, darf man nochlange nit.
Wobei es von Foliatec ne UBB bzw Einstiegsbeleuchtung mit Gutachten gibt, bei der die Leuchten nicht innerhalb der Karosserie angebracht werden. klick hier Jetzt ist nur die Frage, was "innerhalb" bedeutet? Wirklich "in" dem Wagen, also Innenraum, oder innerhalb der Silhouette der Karosserie?
darf net nach aussen leuchten dürfen, also nur in dem wagen innenraum, sonst wären motorraum beleuchtung oder so ja auch erlaubt. die pikel von folia tec sind aber auch hässlich