Moin, ich hab da mal eine frage. Ich hab ein Weitec fahrwerk drin 50/50 nicht höhenverstellbar, Wie steht damit, wenn ich mir 2 höhenverstellbare dempfer einzeln kaufen würde? darf ich das mit den hinterren "alten" kobinieren? oder muss ich ein komplett neues nehmen? muss ich damit wieder zum tüv <-- geh ich jetzt mal von aus... und wie tief geht so ein gewinde oder sowas denn runter von denen? Greez: FD
Wenn du nicht weißt was du machst, würde ich einzelne verschiedene Fahrwerksteile nicht kombinieren. Damit kannst du ein Setup echt verderben... Ließ erstmal die ABE deines alten Fahrwerks, dann siehste ja was der TÜV dazu sagt, ob du überhaupt andere DÄMPFER verwenden darfst
ich würde forne nur weiter runter wollen. mehr nicht. ja " Nutring eine Höhenverstellung" währ vill nicht falsch. Naja wenns so nicht geht, dann lass ich das lieber. nochmal 600€ für´n komplettes geb ich für den nicht mehr aus.
Ganz klare Ansage: Nein. Ungeachtet der Tatsache dass Du keine 2 höhenverstellbaren "Dämpfer" für vorne einzeln bekommst. Die "Höhenverstellung" läuft bei Ideal-Standart-Dämpfern und Gewindefahrwerken ohnehin unterschiedlich. Bei nem normalen Fahrwerk wird die Höhe durch die Länge und/oder Härte bzw. Kennlinie der Feder festgelegt. Bei nem Gewindefahrwerk ist die Feder halt so lang wie sie ist und der Aufnahmepunkt der Feder wird verstellt. Die Federn dieser beiden Methoden sind weder gleich geschweige denn austauschbar. Die ABE zu einem Fahrwerk gilt bei Variante 1 für die Federn und bei Variante 2 für das gesamte Federbein, also immer für den Teil der die Höhe vorgibt. Du hast nun folgende Optionen: a) Deine Dämpfer behalten und nach anderen Federn ausschau halten. Dämpfer sind wie oben beschrieben eintragungsfrei, Du kannst also Deine sportlichen Dämpfer mit nahezu jeder beliebigen Feder kombinieren. Auch hier gilt: Immer alle 4 Federn tauschen. b) Dein komplettes Fahrwerk entsorgen und nach nem Gewinde ausschau halten. Zur Achsvermessung und zur Eintragung musst Du danach in jedem Fall, da kommen dann insgesamt an die 150 Euros (Vermessung, Einzelabnahme beim TÜV, Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle) auf Dich zu, das bitte immer in die Rechnung mit einfliessen lassen.