Ich interessiert mal, ob man eine farbige LED-Sofitte einsetzen darf oder nicht. Überall steht zwar immer den Hinweise: nicht in der STVO erlaubt, aber wenn die Innenraumbeleuchtung nur an geht wenn Türen oder der gleichen geöffet werden, dann sollte das doch kein Problem sein. Was sagt ihr und vorallem was sagen die Grünenmänchen? MfG Sylox
Also einem Kollegen hatten wir die Innenleuchte auf Puffbeleuchtung umgabaut. Der wurde angehalten. Zuerst hatten die was dagegen. Dann sagte er es strahlt aber nicht nach außen (tat es ja auch nicht anders als mit normaler Beleuchtung). Tja und dann waren die still. Schein die wohl doch so ein bischen zu interessieren. Mal davon abgesehen solltest du überlegen ob du das Licht nutzt oder nur zu showzwecken. Denn meiner Meinung nach kann man mit so was nicht mehr so toll 'ne Strassenkarte etc. lesen.
hab auch ne blaue drin mit 6LEDs und doch man kann auch damit Karten lesen.... benutze aber lieber die Leselampen, wenn ich sie denn schon hab
ja ich hab auch diskolicht.... interessiert keinen tüv-mann und auch die grünen sagen nix, solange es nicht stark nach außen leuchtet... mach mal ! raus rupfen kann man es ja immernoch ;-) mfg me 8)
alles klar, ist drin. die alte pack ich einfach zu den ersatzlampen. dk für die antworten. Bitte Schließen!