Hi, am 26.11.03 habe ich meine Wintereifen und neue felgen in den Fahrzeugbrief eintragen lassen soweit ich mich erinnere hat er irgendas gemeint das ich das auch im Fahrzeugschein nachtragen lassen muss/soll , na gut weiss es nicht mehr so genau -ist ja schon 2 jahre her ;-) . Wie ist das denn nun muss ich das sofort (also vor 2 jahren ;-) ) nachtragen lassen oder erst wenn ich durch ummelden oder ähnliches eh wieder zur zulassungstelle muss und kann so noch einige jahre ohne irgendeine eintragung/änderung in den Fahrzeugschein weiterfahren. Wenn ichs nun eintragen lassen muss -geht das dann noch in den alten Fahrzeugschein oder wirds dann so richtig teuer da ich dann vieleicht sogar die neue Zulassungsbescheinigung I und II brauche?(wieviel würde das kosten?) Im Fahrzeugschein hat er folgendes bei "33 Bemerkungen" eingetragen: Ziff.20 u.21:a.moegl. a.LM-Rad 7Jx15H2 ET38 SHAPER Kennz.: 705.SOL.38.43A i.V.mit Zentrierring 72,6/64,3mm;keine Schneek.zul.*------------------- Da fällt mir doch grade auf das da ja nichts von den reifen drin steht?? hm sind die winterreifen denn überhaupt dan zulässig? habe 195/50R15 winterreifen sind diese dann durch die eintragungen bei Ziff 20 und 21 ( hier steht jeweils "195/50R15 75U") mit eingeschlossen doer gilt die eintragung bei 20 und 21 nur für sommerreifen denn untendrunter steht bei 22 und 23 "165/65R14 75Q M+S" als größe für winterreifen. Ach bsihher hatte ich immer ne beglaubigte kopie der seite mit den eintragungen von Fahrzeugbrief im auto dabei -reist sowas denn (rein rechtlich gesehen) auch?
ok danke denke ich fahr dann morgen einfach mal hin und frag die dame (natürlich ohne ihr zuvor den brief zu geben-nicht das sie diesen nicht wieder rausrücken will ;-) )