Mal ne Frage: Bekomm ich Schwierigkeiten mit der Polizei bzw. StvO, wenn ich im öffentlichen Strassenverkehr zum Beispiel ohne Stossfänger rum fahre? Wegen grösserer Unfallgefahr oder so. Danke für Antwort!
Ja! Wenn da Kanten o.ä. Dinge dran sind woran man sich verletzen kann bei einem Unfall. Diese §-en könnten in Frage kommen: §30 StVZO Beschaffenheit der Fahrzeuge (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folge von Verletzungen möglichst gering bleiben. §30c StVZO Vorstehende Außenkanten (1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden. Gruß Kathrin
Gute Frage. Theoretisch hast du ja die Außen-Abmessungen des Wagens verändert. Bei der deutschen Bürokratie könnte ich mir da glatt vorstellen, daß es deswegen Probleme gibt. Wobei ich weiß, daß wir früher öfter ohne Stoßstangen gefahren sind und nie Ärger hatten. Aber Zeiten ändern sich bekanntlich... Rein sicherheitstechnisch gibt es da doch eigentlich nix zu bemängeln. Solange nix herausragt, stört das doch keinen. Lediglich wenn du hinten die abnimmst und der Auspuff zu weit vorsteht, können die meckern. Aber vielleicht haben wir ja einen Rechtsexperten hier im Forum....
Also wenn nix herausragt bzw. irgentwo scharfe Kanten sind dürfte nix passieren. Zumindest fällt mir keine Grundlage zum Handeln ein und ich kenne mich auf diesem Gebiet ein wenig aus 8) Achso: Das Kennzeichen sollte deutlich erkennbar sein.
Also ich bin ca. 3 Wochen ohne Heckstoßi rumgefahren! Habe natürlich auch hinten denAbschlepphacken abgeflext, wo natürlich jetzt ne scharfe Kante iss!!! Und, wie mich das Glücktrifft Zivil Bullen!!!!!!!!! Ich möchte ALLE ABE, und alle Eintragungen sehen!!! Nur zu der Zeit hatte ich NICHTS eingetragen!!! Kein Fahrwerk, keine Felgen die VIEL zu weit rausgeschaut haben, keinen Bösen Blick, keine Tieferlegung etc!!! Die haben ein Radau gemacht!!!! Aber wegen der Stoßi haben sie mich auch angekackt, da könne sich ja jemand verletzen, ok das stimmt ja auch!! Aber die waren so was von unfreundlich!!!! :evil: Als die mich angehalten haben, bin ich ausgestiegen, dann meint der doch glatt zu mir SITZEN BLEIBEN!!! SIE KOMMEN ERST RAUS WENN ICH IHNEN DAS SAGE!!!!!! Ich hätte ja eine Waffe dabei gehabt haben können :gruebel: Tja, Gruß Martin
§30 Abs.1 StVZO trifft schon ganz genau zu. Die sind ja nicht umsonst dran und die sind auch nicht umsonst aus kunststoff. Wenn du mal nen Tag ohne fähst, weil die grad beim Lacker sind, wird wohl keiner was sagen. Kommt halt auf die Kulanz der Polizisten an. Aber grundsätzlich ist es verboten. Von den Außenmaßen des KFZ mal ganz abgesehen ...
Beim MK2 is das ja auch kein thema. Keine spitzen kanten, und im schein steht das die maße je nach ausstattung variieren. Viel schlimmer als probleme mit den bullen (mängelkarte ab zum tüv und gut) ist das dein wagen dann nichtmehr versichert ist.
Versichert is er immer nur kann es sein das die versciherung sch das geld wieder holt(wo währen wir denn wenn jeder 3. ohne haftpflicht unterwegs währe ?) Ich versuch momentan auch so wenig wie möglich zu fahren da ich keinen lufi und keinen kat drinn hab udn asuerdem motor und fahrwerk net eingeteragen sind
lustig immer, wie sich alle aufregen, wenn sie erwischt werden, weil sie ja achso unschuldig sind - toll
@floyD:Es stimmt schon, das man natürlich selbst schuld ist, aber die waren wirklich SEHR unfreundlich!!! Tja es iss ja jetzt alles eingetragen, und jetzt können die mich sonst wo mal!!!!!!!!!! Gruß Martin
Nö das oper bekommt erstma den sahcden normal ersetzt, wenn kein versicherugnsschutz vorhanden währe, wei z.B. bei einem fahradfahrer bleibt der unschuldige auf seinem schaden sitzen
Dat stümmt doch gar ned!! Es steht doch immer überall explizit "wenn........, entfällt der Versicherungsschutz" Damit ist das Subjekt des Versicherungsvertrages tatsächlich nicht mehr versichert. Die Versicherung bezahlt also gar nicht erst.
Also in zweifelsfällen (wo evtl. erst ein Gutachter ran muss) bezahlt die Versicherung natürlich erstmal und macht dann ihre Regressforderung. Aber wenn ne Stossi abgebaut ist, ist wohl kein Gutachter mehr nötig!!
Und was ist wenn die Stossi "abgefallen" ist ? "Sie fahren ja ohne Stossfänger rum!" guck "Och, als ich losgefahren bin war dort noch eine!"
hmm, aber wenn du nen Unfall hast, zB du nimmst ne Oma auf die Haube, und du hast keine Hekcstossi dran, kann dir die Versicherung gar nix, meines wissens nach. Wenn jetzt die Frontstossi fehlen würd uns sich die Omi an de Haube verletzen würd wärs was andres, wenn die dann etwas vorsteht. Komnmt glaub ich auf das entsprechende Teil an.