jo, is es so, dass sobald ne E-nummer auf den teilen steht, die legel sind? oder gibts auch E-nummern, die trotzdem nicht zulässig sind? meine frage bezieht sich speziell auf die nummer E9. danke im vorraus!! und schönes we euch allen!
Grundsätzlich sind diese E Nummeren nur eine Kennzeichnung nach einer bestimmten Norm. (Und zum Land) Diese sind , nicht immer eintragungsfrei. Auch eine neue Bestimmung durch das KBA ermöglicht hier keine graue Zohne, sonderen wird vielmehr auf die Prüfbescheinigungen der E Zeichnung bestehen, da es hier sehr viele Fälschungen gibt. Es kommt immer auf das Bauteil an...um hier alle Bestimmungen aufzuzählen würde meinen Zeitramen sprengen.....wobei das KBA sich auch mit der entgültigen Reglung auch noch nicht sichert ist.
Hi Ich hatte mir auch birnen geholt "Mit E-Nummer" stand drauf E11!! Die sind in D nicht zulässig!! mfG Boerg
also es handelt sich hierbei um frontscheinwerfer für nen opel corsa : ist also für nen freund. und das mit dem E 11, auf meinen schwarzen klarglasrückleuchten von fk (für mk5) steht auch E11 drauf, die sind aber zulässig....
E11 is England und hier absolut gültig. Guckt euch mal die Original Ford Seitenblinker z.B. an, meine hatten am Fiesta E11, am Focus E4. Die schwarzen Klarglas von MHW sind glaub aus Italien. Alle (nicht gefälschten) Teile mit E-Nummern sind am dafür vorgesehenen Fahrzeug zulässig. Aber mit Einschränkungen!! Wie gesagt sind die Teile nur an dem dafür vorgesehen Fahrzeug zulässig. Seitenblinker fürn Opel darf man nicht, auch wenn sie zufällig passen, an nen Ford machen, oder so. Wenn diese nurr für Opel Modelle verkauft werden, sind sie auch nur bei Opel Modellen getestet und zugelassen. Rückleuchten aus England haben auch eine E-Nummer, dürfen aber an deutsche Autos nicht uneingeschränkt angebaut werden. Rückfahrscheinwerfer und NSL sind ja dann nichtmehr am vorgesehenen und gesetzlich geregelten Platz. Bei nicht gefälschten Teilen und bei einem seriösen Markenhersteller liegt trotz E-Nummer immer auch eine Art ABE bei, die zwar nicht mitzuführen ist, aber bei Zweifeln einer Behörde vorgelegt werden kann. Z.B. schwarze Scheinwerfer von In.pro fürn Fiesta Mk4 oder schwarze Klarglas Seitenblinker von MHW fürn Focus, da waren immer noch Bescheinigungen dabei. Bye, Markus
jo, das problem is nur, dass fk keine abe oder irgendein schreiben bei ihren teilen beifügt.... daher könnte ich dem mann in grün auch nix vorhalten, wenn er mich fragt, ob ich die rückleuchten ausweisen kann.... :jammer:
Hi, dann rufst du im Kraftfahrtbundesamt an, gibst denen die nummer die auf den Spiegeln steht und sagst denen du brauchst einen wisch wo druff steht das die erlaubt sind in deutschland. Denn alle Teile die in Deutschland gestattet sind und mit einer E-Nummer ausgeprägt wurden sind dort gemeldet. Und wenn du nun nach der Adresse oder Tel fragst... www.google.de