Frage zu Einarmwischer

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk4 / Mk5" wurde erstellt von 2001er FOFI, 18. April 2006.

  1. Fordtuner

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    Alles was nach §21 Einzelabnahme abgenommen wird muss unverzüglich in die Fahrzeugpapiere übernommen werden. Und das ist es ja nun mal bei eigenbauwischern. :wink: Bei dem Bonrath brauch man das nicht da abnahme nach §19.3 glaub ich. Also ne ganz normale abnahme ebend. :)
     
  2. Amstaff

    Amstaff Forums Inventar

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    Recht hat er,alles was kein Fahrzeug spezifiches Gutachten hat(Materialgutachten,Freigaben oder halt abnahmen ohne Papiere)muß sofort in die Papiere übernommen werden,desweiteren kommen noch alle Eintragungen hinzu die irgenwie was mit dem Motor oder dem Getriebe zu tun haben auch wenn es Gutachten gibt,Leistungserhöungen,Schadstoffklassen,Hubraumveränderungen oder nur der Umbau von 4 auf 5 Gang(auch kürzer oder länger übersetzte Getriebe).
     
  3. Chilli_jbs

    Chilli_jbs Forums Inventar

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    hm... joa sonst komm ich ja net zur zulassungsstelle hehe :p
    hm... diese neuen papiere hab da schon böse sachen gehört dass da reifen net mehr drinstehen dann und so !?
    wieviel kostn das pro eintragung die übertragen wird in den fahrzeugschein?
     
  4. Amstaff

    Amstaff Forums Inventar

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    In Köln tragen die alles von den alten in den neun um,incl.der vom Werk eingetragenen alternativ Bereifung,habe dafür wenn ich mich nicht irre anfang Januar ca.30,00 € bezahlt.
    Steht dann allesrdings alles nur in der Zulassungsbescheinigung Teil I,also das Teil was man mit nimmt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. April 2006
  5. DJ_Decay

    DJ_Decay Forums Inventar

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    bei den angesprochenen eintragungen nach §21, muss eh der brief beim AAS vorgelegt werden, sprich es wir n briefeintrag, was zur folge hat, dass der schein so oder so zwingend korrigiert werden muss!! (meines wissens nach)
     
  6. TS
    2001er FOFI

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    aber um mal zurück zum thema zu kommen-einbauen von dem bonrath is kein problem oder?-eintargen auch net wenn er auf der beifahrerseite steht