hallo forum. hallo zwelch. folgendes: ich bin seit heute besitzer eines gewindefahrwerks von h&r und komm nicht so ganz klar mit dem was im gutachten steht. weis heisst das? und wieviel restgewinde muss ich mindestens haben, denn das ist nicht im gutachten vermerkt. tschau forum tschuessi zwelch
da wo die feder draufsitzt,das ist der federteller,und von da,bis runter zur mitte der schraube,mit welcher der dämpfer am auto befestigt wird,ist dein Maß
genau haben die sich ganz toll einfallen lassen bei h&r :B: :roll: dadurch ist dann auch das restgewinde natürlich automatsich festgelegt... was bei mir nur etwas komisch ist, dass ich mit den vorgaben ausm gutachten, doch ne ordentliche keilform am auto habe :gruebel:
Dann müsst ihr euch mal das FK Gutachten anschauen. Abstand Felgenmitte bis Kotflügel v:280mm h:315mm. Vorne steckt der Reifen fast im Kotflügel drin, hinten hat man noch 3cm Platz.
das is doch grade zu laecherlich ... ich kauf mir fuer 900 lappen nen gewindefahrwerk und dann kann ich das nur soweit runterdrehen das ich vorne ueber 3 cm restgewinde habe und hien 16 cm oder .... das is jetzt das ende vom lied und jetzt bin ich zumindest hinten viel hoeher als nur mit den 35er federn. und so sah das ganze noch gestern aus, und so wollte ich das eigendlich auch haben. da is doch noch hoelle platz ... das schleift nichmal wenns ganz unten ist, kann man das nicht irgendwie per einzelabnahme hinbiegen ? auch wenn mans auf dem unteren bild nicht so sieht aber das isser noch gut 3cm tiefer und hinten mindestens 5
Also das mit hinten kommt mir etwas spanisch vor. Das ist ja nun arg hoch. Ansonsten weiß ich nicht wie die Prüfer bei euch sind, aber versuch den das mal so eintragen zu lassen, dass diese Werte im Brief nicht auftauchen und dreh den dann runter.
ich kann dem ja schlecht sagen bitte keine werte eintragen .... wenn der 1 und 1 zusammenzaehlen kann weis der doch was ich dannach mache
Ich sags ja, mein Prüfer hat diese blöde Maßeinheit einfach umgenannt. Bei mir ist es so eingetragen, das ich 22mm Restgewinde habe, und zwar vom Federteller bis zum Ende des Gewindes. (Die Kontermuttern wurden als Restgewinde mit berücksichtigt)
ich war grade bei meiner werkstatt und die meinten ich soll das so weit runterdrehen wie ich das haben will, dann zeigen die das dem tueffer und wenn nirgendsschleicht oder so wird er vermutlich eintragen, ansonnsten drehen die das bis zur schmerzgrenze hoch. // edit und jetzt geh ich wieder raus und verbringe die naechsten 3h damit die karre wieder runterzudrehen, obwohl ich heute vormittag die karre erst 3h lang hochgedreht habe
guck mal unter hinweise!! hinweis h5 ---> einzelabnahme nach §21 :B: Code: H5) Bei anderer Lage der Federteller als unter 3.1. angegeben und/oder Verwendung von anderen Rad/Reifenkombinationen als unter 4. aufgeführt ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß § 21 StVZO erforderlich. edit: meins ist momentan auch lt gutachtenwerten eingetragen... werd das aber sicher nochmal tiefer drehen und dann neu eintragen lassen irgendwann...
heisst das es muss nich das sein was aufm zettel steht ? (davon mal abgesehen hab ich eh britere raeder als wie die, die auf dem wisch stehen)