Hallo ich habe an einem Mondeo (siehe Neuste Drive) ein Speedfire Gittergrill gesehen gibt es den auch für den Fiesta MK6 wenn ja wo kann man den bekommen:-?
für son grill wie bei focus braucht man keine abe oder eintragung, stimmts? wenn wärmer wird wollte ich sowieso ein neuen machen oder den normalen mit nem anderen gitter veredeln
nein brauchst du nicht ! Hab mich da vor kurzem erst nochmal abgesichert und nachgefragt beim TÜV Auch nicht zb eine gecleante Heckklappe, selbst wenn du das Nummernschild woanders reinbaust solange die Beleuchtung dazu eine Betriebserlaubnis hat und alles in den Maßen der STVZO ist
Hallo Da hätte ich mal ne frage dazu. Ne Betriebserlaubnis für die Beleuchtung? Wie bekommt man die oder was muss man da machne oder kaufen? Und wie sind den die Maßen der STVZO? THX
Also, ein Beispiel: Bei meinem Fofi in seiner alten Version (vor dem Unfall) hatte ich das Nummernschild unten in der Heckschürze und musste dafür eine Aussparung machen (einspachteln) in diese wurde von hinten dann eine Nummernschildbeleuctung vom Golf IV eingebaut diese hat nach ihrer Zulassungsnummer eine Freigabe als Nummernschildbeleuchtung und zwar nicht Modellbezogen sondern allgemein. Du kannst also nicht einfach irgentwelche Ebay Leuchten nehmen, auch wenn alles korrekt ausgeleuchtet ist. Die Richtlinien für die Anbringung/Beleuchtung von Kennzeichen Richten sich nach § 60 STVZO hier mal Auszugsweise das wichtigste: .... das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. - denke das ist klar Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein. (4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen. Da eine zugelassene Nummernschildbeleuchtung in Verbinung mit der richtigen Anbringung diese kriterien erfüllt ist laut TÜV keine Abnahme erforderlich. Der Halter ist aber selbst verantwortlich wenn die Angaben oben nicht eingehalten sind und er zb kontrolliert wird. viele grüße hoffe konnte helfen