Gutachten für Klarglas Rüllis

Dieses Thema im Forum "ABE und Teilegutachten" wurde erstellt von Mustang Shelby GT500, 26. März 2007.

  1. Suche Gutachten,ABE füer schwarze Klarglasrüllis
     
  2. Bjoern52351

    Bjoern52351 Forums Stammgast

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    brauchst du doch gar keine,oder? die haben doch ein e-prüfzeichen
     
  3. Maica

    Maica Forums Inventar

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    Eben is nen Prüfsiegel druff,gibt ergo auch keine ABE/Gutachten usw. für :wink:
     
  4. Habe gerade nachgeschaut..Ist ein E zeichen druff...cool
     
  5. Bjoern52351

    Bjoern52351 Forums Stammgast

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    und wieder geld fürs eintragen gespart *g*
     
  6. So muss das sein:)
     
  7. TS
    FastFiesi

    FastFiesi Gast


    falsch rein rechtlich brauch man trotz e zeichen ein abe wisch...
     
  8. up4anything

    up4anything Forums Neuling

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    Hallo hat denn einer son abe Wisch für schwarze Klarglas Rückleuchten?Habe nen Mängelschein für die Rückleuchten bekommen und der tüv man will son Zettel sehen...geht da eventuell auch ein Zettel von normalen Klarglas Rückleuchten wo der fofi drin steht? Hat einer sowas?ist dringend!
     
  9. TS
    FastFiesi

    FastFiesi Gast

    FK etc hat nie einen wisch rausgesucht.
    aber ganz erhlich ,ich würd den tüv,die bullen fragen ob die noch richtig ticken da steht nen E drauf und ne nr. würde den tüv bei FK anrufen lassen oder dort wo die hergestellt wurden.

    weil mängelkarte wären 3 punkte dafür
     
  10. TS
    fiestaXR2i-m18

    fiestaXR2i-m18 Gast

    rein rechtlich braucht man erstmal garnix, ne abe haben die teile mit prüfzeichen net, wenn überhaupt dann eine überinstimmungserklärung, hab hier sowas für seitenblinker, damit ihr mal seht wie sowas aussieht, gibts aber auch nur bei mhw dabei...
     
  11. fiestastyle85

    fiestastyle85 Forums Fortgeschrittene(r)

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    mir wurde gestern beim tüv erst gesagt das man kein wisch brauch wenn e prüfzeichen drauf ist, solange man an den teilen nix verändert.
     
  12. up4anything

    up4anything Forums Neuling

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    so habe mich mit allen vertreibern und herstellern in verbindung gesetzt und alle sagen das es da nix für gibt und es an hand der kba nr eingetragen werden muss... na mal schauen ob ich den tüv´er überzeugen kann!

    das lustige:ich war mit kurzzeitkennzeichen unterwegs und der bulle hat mir ne anzeige geschrieben mit 3 punkten und so obwohl er das überhaupt net durfte laut der strassenverkehrszulassungs ordnung naja was will man von unwissenden 55 jährigen paragraphenreitern erwarten die net mal gewusst haben was es fürn auto ist
     
  13. TS
    FastFiesi

    FastFiesi Gast

    nja mit 5 tages kennzeichen,roten nr können dir die eh nix.
    da sag ich wieder beamte