Gutachten statt ABE

Dieses Thema im Forum "ABE und Teilegutachten" wurde erstellt von Weaxweazle, 20. August 2011.

  1. Weaxweazle

    Weaxweazle Forums Bewohner(in)

    Registriert seit:
    27. Juni 2009
    Beiträge:
    1.024
    Zustimmungen:
    0
    Hallo, habe ende letzten monats 35 er Feder von privat ersteigert :klatsch: und sofort am nächsten Tag überwiesen. Die Federn sind heute angekommen, laut DHL wurde es erst vorgestern!! abgegeben und das denke ich auch nur da ich ebay eingeschaltet habe, denn es kam vom VK keine antwort. Um auf den Punkt zu kommen in der Artikel Beschreibung stand 2* mit ABE und nicht mit Teilegutachten. Was kann ich nu tun :think:
    Kann ich versuchen ihm einen wegen Betrug zu drücken oder sonst iwas??

    L.G
     
  2. FBD II

    FBD II Forums Inventar Forenspender

    Registriert seit:
    17. Juni 2007
    Beiträge:
    3.572
    Zustimmungen:
    131
    Geschlecht:
    männlich
    Ort:
    36211 Alheim
    Normalerweise müssen Fahrwerksänderungen immer eingetragen werden.
    Der Unterschied besteht in Teilegutachten und TÜV-Berichte/Prüfberichte.
     
  3. Piet

    Piet Forums Inventar

    Registriert seit:
    27. März 2002
    Beiträge:
    5.514
    Zustimmungen:
    0
    Früher mal, heute bieten Hersteller Federn mit 35mm Tieferlegung inkl. ABE an. HR und Eibach sind nur 2 davon.

    Um welche Federn und welches Auto handelt es sich denn genau?
     
  4. TS
    Weaxweazle

    Weaxweazle Forums Bewohner(in)

    Registriert seit:
    27. Juni 2009
    Beiträge:
    1.024
    Zustimmungen:
    0
    Is das nich eigentlich egal??? Also was nich in der beschreibung stand, steht auf dem Gutachten...Autotechnics b.v. aus Holland VW033 VA 8/05 und SE005 HA 44/04
    Im Verwendungsbereich is die Tabelle FZ Typ 6N AUsführung alle bis Bj 9/99... Handelsname Polo und ABE/EG-BE-Nr. G774 el sternchen...
     
  5. DJShadowman

    DJShadowman Forums Inventar

    Registriert seit:
    4. Januar 2009
    Beiträge:
    8.832
    Zustimmungen:
    19
    Ort:
    Hamburg, Germany
    Ist keineswegs Egal, wenn die Rahmenbedingungen in der ABE eingehalten werden (Reifen, Felgen, Andere Veränderungen, Spur wurde neu Vermessen) dann darf man mit ABE einbauen und losfahren.

    Teilegutachten heisst IMMER Abnahme nach §19
     
  6. TS
    Weaxweazle

    Weaxweazle Forums Bewohner(in)

    Registriert seit:
    27. Juni 2009
    Beiträge:
    1.024
    Zustimmungen:
    0
    Meinte welche Federn und welches Auto et is müsste doch egal sein...Find es trotzdem scheiße, habe extra darauf geachtet dass die mit ABE sind und dann das, naja sind ja nich meine :D