H4 Raglite Xenonkit zulässig im Fiesta?

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von Stuki, 23. März 2008.

  1. Stuki

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    Haben solche dinger denn eine Zulassung, Gutachten, ABE oder was auch immer? Würd mich mal so interesse halber interessieren :wink:


    Gruß
     
  2. Mk2 16V

    Mk2 16V Forums Inventar

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    Nope, nicht zulässig im Bereich der StVO, aber geil schauts trotzdem aus.
     
  3. Fanatic

    Fanatic Forums Inventar

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    Doch! Allerdings nur wenn man ALWR und SWRA verbaut, Teile dazu findet man bei Egay...
     
  4. hebbe

    hebbe Gast

    kann ich mir gar nicht vorstellen, dass man sowas auch legal einbauen darf.
    wird aber ziemlich teuer, wenn man alwr und swra braucht, oder?

    haste evtl mal ein bild von der ausleuchtung?
    gibts bei diesem kit auch ein fernlicht, oder hat man dann nur noch ein abblendlicht?

    g.,stefan
     
  5. blödsinn ist legal hab da ein gutachten für sowas

    wenn mir einer sagt wie ich diese pdf datei hier rein bekomme kann das jeder haben und man darf au am fiesta mit xenon fahren

    hab ja selber schon ein weilchen xenons drinne und hatte erst tüv gemacht ohne mängel bei nem ganz normalen tüv!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. März 2008
  6. Mk2 16V

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    Selbst dann gehts nich in nen Fiesta weil die Scheinwerfer desselben genau nur für Halogenleuchtmittel homologiert sind. Auf dem Glas steht nen Kennbuchstabe drauf was da reingehört, kannste gern selbst nachsehen. Hier die Liste der möglichen Buchstaben:

    A - Begrenzungslicht
    B - Nebellicht
    C - Abblendlicht
    R - Fernlicht
    CR - Fern- und Abblendlicht
    C/R - Fern- oder Abblendlicht
    HC - Halogen Abblendlicht
    HR - Halogen Fernlicht
    HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
    HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
    DC - Xenon Abblendlicht
    DR - Xenon Fernlicht
    DC/R - Bi-Xenon
    / - nicht zusammen einzuschalten
     
  7. Mk2 16V

    Mk2 16V Forums Inventar

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    Oh.. kannste mir die ma mailen? Das würd mich jetzt ma interessieren wie die das begründen.. prinzipiell müsste jeder einzelne Scheinwerfer geprüft werden ob z.B. das Streuglas für Xenon taugt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2012
  8. gut schick ich dir zu und du ladst des ma hoch
     
  9. Piet

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    Ich hab diese Beiträge aus dem Verkaufsthread entfernt und hier in eigenes Thema verschoben. Hier könnt ihr euch weiter darüber unterhalten.
     
  10. BaByRaCerFN

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    also habs gutachten von kuschelkeks durch gelesen laut dem gutachten darf man sie einbaun... werde mich da die tage ma richtig beim tüv informieren!!
    weil für 100€ gibts des zeugs!!!

    wie hast du es eig gemacht ? sind das normale polo scheinis ? oder sind das extra xenon scheinis ?
    lichtweitenregulierung verbaut ? und wischanlage ?
     
  11. Maica

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    Hauptsache das ist nicht son Gutachten ala Muschwitz oder wie das heißt.
    Für selbst geschwärzte Scheinwerfer :lupe:
     
  12. FiestaXR

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    Nene, das ließt sich schon offiziell... Allerdings hab ich das so verstanden, das man dazu Scheinwerfer braucht die für Xenon-Betrieb geprüft sind...
     
  13. Maica

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    Also auch nicht das gelbe vom Ei :lupe:
     
  14. stimmt net ganz der renault laguna z.b. bj 2005 hat ein und den selben scheinwerfer bei xenon nur halt wegen des baujahres elw und höhenregelung aber scheinwerfer ist der selbe


    ich hab dank reimport net ma serie lwr deswegen darf ich diese so verbauen laut meinem tüv

    und des ist ja au baujahr abhängig d.h. wenn ihr eh serie lwr habt reicht das aus

    lad ma einer das gutachten hoch damit es jeder lesen kann

    hab poloscheinwerfer und da ist des wurst ob xenon oder net da beleuchtung getrennt ist Haupt/fernlicht und glasstreuscheibe lichtkegel ect. passt also geht das au so!!!
     
  15. Piet

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    Das Gutachten würde ich auch mal gerne sehen.

    Bisweilen dann das hier:
    http://www.kba.de/Stabsstelle/Presseservice/Pressemitteilungen/pressemitteilungen2002/pm_33_2002.htm

    Abgesehen von der Möglichkeit einer nicht ordnungsgemäßen Eintragung (das soetwas nicht selten vorkommt wissen viele hier vielleicht sogar besser als ich) gibt es noch ein Schlupfloch: Es gibt ein paar wenige Fahrzeuge, die in ihrer ABE ausdrücklich die Verwendung von Gasentladungslampen in den Serienscheinwerfern ohne LWR und SRA erlauben. Mit einem Auszug aus dieser Betriebserlaubnis oder einer Bescheinigung des Herstellers kann eine solche Eintragung durch ein nach § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) oder mit einem § 21-Gutachten eine solche Eintragung zustande kommen und auch rechtlich wirksam sein.

    Bitte fragt jetzt nicht, ob das fü euer Auto zutrifft, ich weiß es nicht. Ist aber sehr selten und ab Anfang/Mitte der 90er Jahre gab es für Serienfahrzeuge sowieso keine ABE mehr sondern nur noch EG-Typgenehmigungen. Des weiteren gibt es noch Übergangsfristen für die LWR- und SRA-Ausrüstung ab 1990, die gilt aber nur für Umbauten, die vor 1990 ausgeführt und abgenommen wurden.

    Und noch das hier.
    http://www.tune-it-safe.de/index.php?section=2,6,2

    Ich für meinen Teil weiß das es Xenon in mormalen Fiesta scheinwerfer nicht legal gibt.
     
  16. Xaero

    Xaero Forums Inventar

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    Das Gutachten würde mich auch mal interessieren. Könnte es mal bitte jemand hochladen? Normal muss wie gesagt, der Scheinwerfer selbst für Gasentladungslampen zugelassen sein.
     
  17. TS
    Stuki

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    oha... da hab ich ja nen stein ins rollen gebracht :lol:

    bin mal gespannt was da jetz am ende bei rauskommt :lupe: :gruebel:


    Gruß
    Stuki
     
  18. Piet

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    http://mitglied.lycos.de/mk5jas2/neues/xenon-gutachten-k23-01.pdf

    Da ist erstmal das vom Kuschelkeks.

    Wobei das kein Gutachten ist, sondern nur eine Art Arbeitsblatt oder Information.

    Der erste Satz sagt da schon alles. Natürlich kann man solche Brenner in ein Auto einbauen was bereits Xenon hat und von nichts anderen reden die da.
     
  19. Bender

    Bender Gast

    also in dem blatt steht ja nur wenn man fahrzeuge vor 2000 hat die ohne reinigung und ausgleich die BE bekommen haben, kann man das aus formlichen gründen nicht mehr beanstanden und es ist sozusagen legal. was auf neuere wagen wohl kaum merh zutrifft? richtig?
     
  20. jop und da ältere darunter ausgeschlossen ist darf man also das kit nicht bei ner hu beanstanden