Hi! Ich hab meinen Fiesta JAS gebraucht vom Händler gekaut. Dieser hatte jedoch einen Unfall (war nicht so angegeben). Der Schlossträger ist komplett verzogen, sodass die beiden Frontscheinwerfer per Gummipuffer hingepfuscht wurden. Nun heißt es ja, dass bei einer betriebsbedingten Veränderung der Leuchtmittel die Betriebserlaubnis des KFZs erlischt. Ist das in meinem Fall auch so, wenn die Scheinwerfer nicht ganz sachgemäß am Schlossträger angebracht sind? mfg & tia Hier noch ein Bild:
Bei welcher Murkswerkstatt wurde das denn gemacht? (kenne die Gegend von Tettnang, da wohnt meine Schwiegermutter :schreck. Hält der Scheinwerfer denn? Denke mal, dass eine geänderte Halterbefestigung die BE eines Autos nicht zum Erlischen bringt.
Der Scheinwerfer hält vor allem wegen der Schraube nach außen hin. Bin ich ja froh, dass ich noch ne Betriebserlaubnis hab. Die Werkstatt hat diesen defekt angeblich nicht bemerkt. Trotz Test durch Dekra etc wegen der Gebrauchtwagengarantie...
wenn die scheinwerfer fest sind und nicht wackeln und dazu noch das lichtbild in ordnung ist sollte doch alles i.o. sein...
du willst nicht wissen wie DEKRA über die autos schaut. grad in werkstätten fragen die ob alles okay ist, wenn ja laufen sie einmal drunter durch, gucken die bremsleitungen und bremsen an, wenn da nichts auffälliges ist und das auto nocht keine 13 jahre alt ist, kriegts ne plakette...