Illegales Prüfzeichen auf Standlichter

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von Piet, 6. Juli 2006.

  1. Piet

    Piet Forums Inventar

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    Ich habe gestern von xenonlicht.de eine Mail bekommen, wo gesagt wird, das die angebotenen Standlichter nicht zulässig sind, da das Prüfzeichen gefälscht wurde. Ich selber habe diese Lampen bei mir verbaut und kann sie jetzt natürlich wieder ausbauen.
    Also passt auf was ihr kauft, es werden bestimmt noch bei ebay welche im Umlauf sein.

    Hier die Mail von xenonlicht.de:


    Sehr geehrte Kunden von xenonwhite.de,


    leider muessen wir Sie heute mit einer wichtigen und unerfreulichen
    Nachricht konfrontieren.
    Bitte lesen Sie diese Mail bis zum Schluss, es ist entscheidend fuer Sie.


    Sie haben von uns die Standlichter "Xenonwhite.de Super White W5W" erworben.
    Diese wurden von uns als "mit Pruefzeichen, legal verwendbar" deklariert.

    DEM IST NICHT SO.
    Die "Xenonwhite.de Super White W5W" sind nicht erlaubt im Bereich der StVO.


    Die Standlichter "Xenonwhite.de Super White W5W" besitzen zwar ein
    Pruefzeichen, allerdings basiert dies auf der Grundlage von nicht
    eingefaerbten serienmaessigen Standlichtern.
    Die Herstellerfirma der "Xenonwhite.de Super White W5W", naemlich die Firma
    CEC (http://cecindustries.com), druckte das Pruefzeichen der nicht
    eingefaerbten Standlichter also illegalerweise auf die blau eingefaerbten
    Standlichter, welche wir angeboten haben, ohne von dem Schwindel zu ahnen.
    Anhand diesem E13-Gutachten, welches wir explizit fuer die blau
    eingefaerbten Standlichter bekamen, mussten wir von deren Echtheit ausgehen:
    http://www.xenonwhite.de/pics/cec_zerti.jpg .

    Hier der originale Wortlaut der Herstellerfirma CEC
    (http://cecindustries.com), deren unerwartete Antwort wir auf nochmalige
    explizite Nachfrage vor wenigen Stunden bekamen:
    <<
    Thank you for your email.
    Yes, we are using the e-mark of clear one to print on blue bulbs, because
    ECE regulation haven't had a standard requests for W5W BLUE bulb. The other
    real E-MARK we have is for AMBER one for your reference.
    Any problem, please feel free to let us know.
    Regards,

    >>>>


    Wir sind nun einerseits bestuerzt, dass wir hier selbst getaeuscht wurden,
    andererseits moechten wir uns bei Ihnen entschuldigen, dass wir die
    Standlichter unter falschen Voraussetzungen angeboten haben.
    Wir sehen es als unsere Pflicht an, Ihnen diese Tatsache offen und
    schnellstmoeglich zu kommunizieren, daher diese eMail.


    Es tut uns sehr leid und wir setzen alles daran, dieses Missgeschick fuer
    Sie zu entschaedigen.
    Rueckgaengig koennen wir dies nicht mehr machen, daher moechten wir Ihnen
    zwei Moeglichkeiten zur Loesung anbieten.

    1.
    Sie behalten die "Xenonwhite.de Super White W5W", erkennen aber damit auch
    an, dass diese nicht im Bereich der StVO zugelassen sind. Weitergehende
    Ansprueche koennen nicht bei uns geltend gemacht werden. Dazu muessten Sie
    sich an die Herstellerfirma CEC (http://cecindustries.com) wenden.
    Im Gegenzug entschaedigen wir Sie mit einem Warengutschein ueber 6,00 Euro
    je gekauftem Set "Xenonwhite.de Super White W5W", dies entspricht dem Wert
    der legalen Standlichter "Narva Blue W5W", welche wir ebenfalls anbieten.
    Der Warengutschein ist auf das gesamte Sortiment anwendbar.
    Bitte dazu bei einer Bestellung im Freitextfeld ("Nachricht:") schreiben:
    "W5W-AKTION __ Set je 6 Euro = __ Euro Rabatt." Ausserdem die
    Rechnungsnummer und den Namen aus der damaligen Bestellung.
    Der Rabattbetrag darf dann von der Gesamtsumme der neuen Bestellung
    abgezogen werden (keine negativen Betraege moeglich).

    2.
    Sie senden uns die "Xenonwhite.de Super White W5W" zurueck (wenn moeglich im
    originalen Blisterpack, ist aber nicht zwingend noetig). Bitte nicht unfrei,
    das koennen wir nicht annehmen. Es reicht aber per Brief, durch den
    Transport defekt gewordene Lampen erkennen wir an.
    Dazu legen Sie einen Zettel bei, auf dem die Rechnungsnummer, Ihr Name und
    Ihre Adresse, eMail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung steht. Wir werden
    Ihnen dann den Betrag von 11 Euro je gekauftem Set rueckueberweisen.
    Die Ruecksendungen bitte an: Christian Kern - Wolfsberger Str. 24 - 91074
    Herzogenaurach


    Ich hoffe, Sie verstehen unsere Situation und sind mit den
    Loesungsvorschlaegen einverstanden.
    Wir tun unser bestes, um Ihnen den Schaden so gering wie moeglich zu halten,
    auch wenn uns dadurch nun immense Kosten entstehen werden.

    Nochmals moechten wir uns bei Ihnen fuer die Unannehmlichkeiten
    entschuldigen und moechten beteuern, dass wir hier ebenfalls getaeuscht
    wurden und davon ausgehen mussten, dass die Standlichter legal sind.


    Dieser Vorfall betrifft NUR und AUSSCHLIESSLICH die Standlichter
    "Xenonwhite.de Super White W5W".
    Die von uns ebenfalls angebotenen MTEC Hauptscheinwerferlampen in H1, H3, H4
    und H7 sind voellig legal.


    Falls Sie wissen wollen, was nun mit den weiss leuchtenden "Xenonwhite.de
    Super White W5W" passiert, kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
    Heute frueh haben wir sie sofort aus dem Sortiment genommen, als der
    Verdacht aufkam, sie sind nicht legal. Die noch nicht ausgefuehrten
    Bestellungen wurden gestoppt.
    Wir beabsichtigen, sie wieder anzubieten, aber dann mit einem klaren Hinweis
    auf die Nichtzulaessigkeit in der StVO und evtl. mit einem daraus
    resultierenden Preisnachlass.


    Ich moechte Sie auch ueber die Gesetzeslage informieren, was beim Fahren mit
    nicht zugelassenen Standlichtern auf Sie zukommen kann.

    Nach einstimmigen Informationen mehrerer hochrangiger Polizisten kommt
    dieses Strafmass in Betracht:
    Laut Tatbestandskatalog Tatbestand 349136:
    Sie führten das Kraftfahrzeug und verstießen dabei gegen das Verbot zum
    Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter
    lichttechnischer Einrichtungen.
    § 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat (B - 1)
    Bussgeld: 20,00 Euro, keine Punkte, kein Erloeschen der Betriebserlaubnis.

    Es kann aber in Einzelfaellen moeglicherweise passieren, dass ein Polizist
    die Betriebserlaubnis erloeschen laesst, was eigentlich eine Gefaehrdung des
    Strassenverkehrs voraussetzt.
    Dann kaemen 50 + 25 Euro auf Sie zu, 3 Punkte und moeglicherweise die
    voruebergehende Stilllegung des KFZ.

    Bei einem Unfall koennte sich die Versicherung weigern, den Schaden zu
    bezahlen, wenn die Betriebserlaubnis dadurch erloschen ist und das
    Standlicht in direkten Zusammenhang mit dem Unfall zu bringen ist. Erachte
    ich als unwahrscheinlich, aber ist generell nicht auszuschliessen.


    Wir haben fuer alle Ihre Fragen, die das Thema "Xenonwhite.de Super White
    W5W" betreffen, die eMail-Adresse rueckruf@xenonwhite.de eingerichtet und
    bitten Sie, hierfuer diese eMail-Adresse zu nutzen.

    Nochmals entschuldigen wir uns fuer den Vorfall, der nicht haette passieren
    sollen und bitten um Ihr Verstaendnis dafuer.


    Mit freundlichen Gruessen,
    Christian Kern / Thomas Spaeth
    rueckruf@xenonwhite.de
    http://www.xenonwhite.de



     
  2. Maica

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    Wenigstens mal ein Händler der bescheid gibt. Möchte net wissen wieviele schwarze Schafe es in dem Bereich gibt. Vorallem bei Ebay.
     
  3. fl4m3

    fl4m3 Forums Inventar

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    find ich ja mal absolut fair von dem händler :wink:
     
  4. Cosmic

    Cosmic Forums Inventar

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    jo das istn dickes plus für den händler

    auch fpr die lösungsvorschläge er kann ja eigentlich auch nix dafür

    dicken respect :toll:
     
  5. pOtH

    pOtH Gast

    auch von mir *daumen hoch*, da überlegt man schon weniger ob das ein guter händler ist u. bestellt "großzügiger" denn so jemand hat es mein geld verdient!!!
     
  6. FoFiSilber

    FoFiSilber Forums Inventar

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    Alle Achtung für den Händler. :toll:
    So unerfreulich die Sache für die Kunden auch sein mag, so erfreulich ist es doch, dass der Händler an der Stelle absolut fair ist, den Kunden informiert und sogar den Umtausch der Ware von sich aus anbietet.
     
  7. SmartMarc

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    Der Händler ist einfach ein wenig rechtlich bewandert und kennt Culpa in contrahendo
    aus der die Produkthaftung nach ProdHaftG hervor geht. Wenn er also einen Artikel verkauft und mit dem expliziten E-Prüfzeichen Merkmal bewirbt, haftet er dafür, wenn dem Kunden ein Schaden entstehen sollte, wenn es sich als eine Fälschung entpuppt.
    Das Verhalten ist seine einzige Chance sich dieser zu entziehen und somit nicht sonderlich Positiv zu bewerten.
     
  8. Skiller

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    @mk5 jas welche möglichkeit nimmst du???? ich würde auf jedenfall die 1. nehmen!!!!
    aber ich kann mich nur den andern vollkommen anschliessen und dem händler meinen respekt aussprechen
    (schade das ich die birnchen nicht habe , sonst hät ich jetzt auch die blauen!!:p :konfuzi: wenn du se nicht brauchst ich nehm se gern!!!!!:p ))
     
  9. pOtH

    pOtH Gast


    da magst du recht haben allerdings könnte der hndler auch das ganze stillschweigen aussitzen u. hoffen das niemand damit erwischt wird denn die chancen das jemand von polizei/tüv sich damit auskennt ist verschwinden gering u. dann sofort das E zeichen anzweifeln wird auch keiner, von daher respekt das er von sich aus od. auf verdacht hin nachforscht u. dann allen kunden bescheid gibt.

    wo kein kläger, da kein richter!
     
  10. SaphirRS

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    Was isn daran so Lobenswert is ja wohl das mindeste was er machen kann und obendrein seine Pflicht!!!