Für Zehntausende von Oldie-Fahrern kommt die Nachricht wie ein Schock: Mit Beginn des nächsten Jahres wird ihren Autos per behördlicher Verordnung der Oldtimer-Status entzogen, was im Einzelfall zu erheblichen Nutzungseinschränkungen und massivem Anstieg ... ...der Betriebskosten führen kann. Hintergrund ist die am vergangenen Freitag vom Bundesrat beschlossene Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die in §2 Nr. 22 einen Oldtimer generell als ein Auto definiert, das mindestens 30 Jahre alt ist. Alle jüngeren Fahrzeuge haben somit nach Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2007 keinerlei Möglichkeit mehr, von den zulassungs- und steuerrechtlichen Vorteilen eines Oldtimers zu profitieren; selbst liebevoll gepflegte Autos zwischen 20 und 30 Jahren werden mit abgenutzten Gebrauchtwagen in einen Topf geworfen. Besonders hart getroffen sind von der Gesetzesänderung Autofans, die gleich mehrere Fahrzeuge dieser Altersklasse zu vertretbaren Kosten in den Status des historischen Kennzeichens herüberretten wollten. Sie hatten seit einigen Jahren über das sogenannte rote 07er-Wechselkennzeichen die Möglichkeit, mehrere Fahrzeuge ab einem Alter von 20 Jahren gleichzeitig zu besonderen Anlässen wie Clubtreffen, Oldtimerveranstaltungen oder Probefahrten zu bewegen. Diese Präsentation automobilen Kulturgutes wurde vom Gesetzgeber mit einem günstigen, hubraumunabhängigen Pauschalsteuersatz von EUR 191,00 pro Jahr belohnt. Darüberhinaus boten viele Versicherungen für diese „Wenigfahrer“ günstige Tarife an. Bei Erreichen der 30-Jahres-Grenze hatte der Halter dann die Möglichkeit, für jedes einzelne Auto ein sogenanntes H-Kennzeichen zu beantragen, mit dem sein Wagen zum gleichen Steuersatz nun auch im Alltag bewegt werden durfte. Mit diesen Möglichkeiten ist im nächsten Jahr Schluß. Der größte Teil der 07er Nummern wurde jeweils befristet auf ein Jahr erteilt und kann schon wegen der geänderten Gesetzeslage nicht verlängert werden. Und egal welche Alternative man künftig bei der Zulassungsform wählt, sie geht richtig ins Geld: Die reguläre Zulassung ist für die meist kat-losen Autos mit abenteuerlich hohen Steuersätzen verbunden, großvolumige Exemplare müssen gar mit Steuerbescheiden von 2.000 Euro und mehr pro Jahr rechnen! Summen, die den Betrieb mehrerer Fahrzeuge für den Normalverdiener (und der stellt in der Oldie-Szene die Mehrheit) schlichtweg unmöglich machen. Die weiteren Alternativen heißen Saison-Zulassung nur für einige Monate oder einmotten, was aber unweigerlich mit teuer zu reparierenden Standschäden an der Technik verbunden ist. Viele Oldtimerfahrer sind daher gezwungen die große Lösung zu wählen: Sie müssen ihr(e) Autos(s) verkaufen oder verschrotten. Damit erreicht der Gesetzgeber genau das Gegenteil von dem was ursprünglich geplant war. Ob der Bundesrat hier aus finanzieller Sicht eine weitsichtige Entscheidung getroffen hat, ist höchst zweifelhaft. Zwar werden einige der Oldie-Anwärter mit regulärer Zulassung zu hohen Steuersätzen wieder auf die Straße kommen, andererseits wird der größte Teil wohl langfristig oder sogar dauerhaft verschwinden. Und für ein Auto, das es nicht gibt, kauft man kein Benzin, kein Öl, keine Ersatzteile und man läßt es auch nicht reparieren. Die Abwendung dieser Neuregelung wäre Aufgabe des DEUVET, eigentlich die polititische Interessenvertretung aller deutschen Oldtimerfahrer, gewesen. Dem Verband, der stets gern auf seine ständigen Kontakte zur Politik hinweist, gelang es aber offensichtlich nicht, sich Gehör zu verschaffen oder auf die Entscheidung in Berlin auch nur ansatzweise Einfluß zu nehmen. Quelle: Oldtimer.de
Hatte das vor ein paar Tagen auch schon bei Oldtimer.de gelesen. Das ist jetzt mal echt ein riesengroßer Mist, nicht nur für die Fahrer von Youngtimern. Ich habe ein paar Bekannte die mehrere 30-50 Jahre alte Autos haben. Die liefen bisher mit EINEM 07er Wechselkennzeichen. In Zukunft braucht jedes Auto ein eigenes H-Kennzeichen. Das sind pro Auto 191 Euro Steuern im Jahr + TÜV + teilweise AU! Patrick
Das ist ein ganz groser mist kann man sagen! Hoffe blos das es eine alternative gibt. Mein Vater hat auch noch ein Capri ein 2 Escort und ein Taunus 17M. Die wollten wir auch auf 07 Kenzeichn fahren aber das fällt wohl jetzt aus
Was ein mist. Ich bin dafür das system wie in der schweiz zu übernehmen. Man zahlt die steuer und versicherung für das teuerste auto und darf damit alle seine fahrzeuge bewegen. Dann könnte man sich 07er und saisonkonnzeichen komplett sparen
Ja, dann würde der Staat aber Geld verlieren. Deswegen wird das sicher nicht passieren. Ich bin der Meinung, das die das eh nur machen, weil die Kohle machen wollen. Den hat das einfach nicht gepasst, das mache Leute das für den Alltag missbrauchen. Da geht ihnen ja Kohle flöten. MfG ASTB
EBEN genau um diesen MIßbrauch geht es ja der hat ja zur folge das die 07er wegfällt bzw das alter hochgesetzt wird
Mehrere gleichzeitig geht gar nicht weils nur einen Satz Kennzeichen gibt also höchstens die Autos nacheinander fahren. Woran erkennt man denn ob die 07er befristet ist? Weiß es nicht ob meins befristet ist. Aber... die wollten das schon oft abschaffen... außerdem wurde es in einer Sitzung behandelt und abgenickt wo ganz viele ganz unterschiedliche Sachen im Eilverfahren von gelangweilten Abgeordneten gar nicht richtig besprochen sondern einfach abgenickt wurden. Mehr dazu auch in der aktuellen autobild.
Nein, laut Autobild ist der Mißbrauch in der Änderungsvorlage nicht als Grund genannt. Die meisten fahren ja gesetzeskonform. Nur im Fernsehen sieht man den 77er Charger mit Kettenlenkrad und Lachgas täglich auf 07er zur Arbeit fahren... Ein paar scheincoole Hamburger (z.B. www.motoraver.de ) halt die nix in der Birne haben und die komplette 07er Nutzerschaft in Verruf bringen.
Auf deinem rosa Fahrzeugscheinheft müsste das Ausstelldatum vorne drauf stehen und gültig bis oder halt unbefristet
Hab kein Fahrzeugscheinheft sondern für jeden Fiesta einen extra rosa Fahrzeugschein... ich schau mal nach am Wochenende, aber denke nicht daß der befristet ist?
Hey Leute, Ihr denkt alle etwas quer. Wer bis jetzt ein unbefristetes 07-er hat ( " Befristung" steht auf dem roten Fahrzeugschein), und seine Nummer " bis auf Widerruf " erhalten hat, ist aus dem Schneider. Es greift dann die Besitzstandswahrung. D.h. die rote Nummer kann nicht widerrufen werden, nur weil das/die Fahrzeug(e) jünger als 30 Jahre sind. Alle anderen die, wie in manchen Bundesländern üblich, ein zeitlich (für 1 Jahr) befristetes Kennzeichen erhalten haben, müssen dies im März 07 spätestens abgeben. Ab Januar 07 braucht man eine Eingangsuntersuchen nach den Richtlinien des H-Kennzeichens ( hohe Gebühren etc. - teuer ). Wollen die unbefristeten noch weitere Fahrzeuge auf Ihre Nummer nehmen, so empfehle ich euch, macht es bis zum Sommer diesen Jahres. Geht mit eurem Fiesta etc. zum TÜV, DEKRA usw., macht eine normale HU und geht damit auf die Zulassungsstelle. Bis dahin werden die Autos auf alle Fälle ohne Probleme auf das Kennzeichen geschrieben. Ich werde es auch so machen. Bin bei den letzten Arbeiten für meinen Fiesta, um Ihn so schnell wie möglich auf die Nummer zu nehmen. Ist ja schließlich unbefristet. Gruß fofi-x
Keine 07 Nummer mehr Hallo, wo her wisst ihr den das es nur die Befristeten Zulassung betrifft ? Ich habe gerade mit den Strassenverkehrsamt Telefoniert und Laut Strassenverkehrsamt wird es alle Treffen !!!! Aber was offizielles liegt noch nicht vor !!! Woher wisst ihr das den schon ???? Bis dann ...
Mus ein das Fahrzeug orginal sein wenn ich es auf ein 07 kennzeichen anmelden will? Was darf ich alles umbauen und was nicht?
Zeitgenössisches Tuning ist erlaubt. Mehr Infos von meiner Versicherung (www.oldiecarcover.de) untenstehend: "Das rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung, das sogenannte rote Wechselkennzeichen gilt für mehrere klassische Fahrzeuge - beispielsweise einer Oldtimer-Sammlung. Grundlage für das rote Sammlerkennzeichen (wegen seiner Ziffernfolge auch "07er- Kennzeichen" genannt) ist die 49. Ausnahmeverordnung der StVZO. Sie gilt in der Regel für Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 20 Jahren - wobei diese Altersgrenze nicht festgeschrieben ist. Deshalb liegt es im Ermessen der Zulassungsstellen/Landratsämter, ob ein Fahrzeughalter für seine Sammlung ein rotes Wechselkennzeichen erhält. Folgende Papiere muss der Antragsteller bei der Behörde vorlegen: · Personalausweis; · polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der Gemeinde/Stadtverwaltung); · eine Liste der Oldtimer, die mit dem roten Kennzeichen gefahren werden sollen; · eine Deckungszusage der Versicherung (Doppelkarte); · ein aktueller Auszug aus dem Flensburger Verkehrszentralregister. Ein Nachweis, dass die Fahrzeuge tatsächlich zur Pflege technischen Kulturguts eingesetzt werden sollen, erleichtert die Zuteilung der roten Sammlernummer. Hierzu ist der Nachweis einer Clubzugehörigkeit geeignet, ebenso die Vorlage von DEUVET- oder FIVA-Wagenpässen, die den Fahrzeugen Oldtimer-Status attestieren. Die gesetzlich erlaubte Nutzung umfasst An- und Abfahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen, Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten, Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung der betreffenden Fahrzeuge und Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchstüchtigkeit des Fahrzeugs. Privatfahrten, Sonntagsausflüge, Hochzeitsfahrten (!), gewerbliche oder Reklamefahrten und Fahrten von und zur Arbeitsstätte sind nicht erlaubt. Als Nachweis für alle Fahrten verlangt der Gesetzgeber das Führen eines Fahrtenbuches. Außerdem müssen alle Fahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen gefahren werden sollen, bei der jeweiligen Zulassungsstelle gemeldet sein. Die Behörde gibt für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein oder ein Fahrzeugscheinheft für die komplette Sammlung aus. Die erforderlichen Angaben trägt die Behörde ein, der Fahrzeugbesitzer selbst darf keine Eintragungen vornehmen, muss aber jede Seite unterschreiben (nichtgenutzte Seiten des Fahrzeugscheinhefts werden durchgestrichen). Die Pauschalsteuer für das rote Kennzeichen beträgt für Personenwagen EUR 191,73 und für Motorräder EUR 46,02 pro Jahr. Ein Nachweis, dass außer den Oldtimern andere (moderne) Autos zugelassen sind, ist nicht vorgeschrieben. Mit rotem Kennzeichen gefahrene Oldies müssen nicht zum TÜV. Allerdings besteht laut Gesetzgeber nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug frei von groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln ist, die seine Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen. Außerdem ist der Inhaber des roten Kennzeichens für die vorschriftsmäßige Beschaffenheit des Fahrzeugs gemäß den entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verantwortlich. Die Zulassungsbehörde kann einen Nachweis über die Verkehrsicherheit der mit dem Sammlerkennzeichen gefahrenen Oldies verlangen. Dies liegt im Ermessen des Dienstellen-Leiters und sollte nur bei begründetem Verdacht geschehen, denn die 49. Verordnung geht davon aus, dass Oldtimer "sorgfältig gewartet und gepflegt" werden. Die Zulassungsstelle kann einen Besitznachweis für die Oldies verlangen. Als Beleg dient ein Fahrzeugbrief, ein Kaufvertrag oder ein anderes Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller Besitzer der Fahrzeuge ist. Der Wortlaut der Ausnahme-Verordnung und wichtiger Vorschriften: 1)Abweichend von § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) benötigen Kraftfahrzeuge, die aktiv an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben werden. Dies gilt auch für Fahrten der betreffenden Kraftfahrzeuge zum Zwecke der Begutachtung, Prüfung, Reparatur oder Wartung, zur Überführung an einen anderen Standort oder zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit. Abweichend von § 28 StVZO dürfen für Fahrten nach Satz 1 und 2 rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden. 2)Absatz 1 gilt für die Ausgabe von roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung nur dann, wenn - der Antragsteller seine Zuverlässigkeit durch Beibringen eines Führungszeugnisses, das nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der Zulassungsstelle zu beantragen Ist, und durch einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als einen Monat sein darf, nachweist und der Antragsteller sämtliche Fahrzeuge, die mit dem amtlichen Kennzeichen versehen werden, in einer Liste aufführt und der Zulassungsstelle auf Verlangen vorlegt und aushändigt. Im übrigen findet § 28 Abs. 3 StVZO mit der Maßgabe Anwendung, dass die Zulassungsstelle die besonderen Fahrzeugscheine je Fahrzeug ausstellt. 3)Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung, ergeben. Besonderer Hinweis für das rote Dauerkennzeichen. Ansonsten gelten folgende Vorschriften, Verordnungen und Regeln: Für die Erteilung eines roten Sammlerkennzeichens ist die Zugehörigkeit zu einem (Oldtimer-) Verein nicht Voraussetzung Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr hat als erstes festgestellt, dass , wenn bei Fahrzeugen wegen der unterschiedlichen Anbringungsstellen mehr als zwei Kennzeichenschilder erforderlich sind, keine Bedenken bestehen, als Nachweis bis zu 2 einzeilige und 2 zweizeilige Schilder des betreffenden Kennzeichens abzustempeln. Nach § 28 StVZO Abs. 3, der auch für rote Oldtimerkennzeichen gilt, hat der Fahrer über Fahrten "fortlaufende" Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, der Tag der Fahrt, die Art und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeugidentifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren und zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit auszuhändigen."