Lasierte Rückleuchten

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk6 / Fusion" wurde erstellt von DK0ne, 21. Oktober 2009.

Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. DK0ne

    DK0ne Forums Elite

    Registriert seit:
    4. August 2009
    Beiträge:
    1.389
    Zustimmungen:
    0
    Moin Leude,
    also habe mal eine frage zu lasierten rückleuchten ein kerl hat geschrieben:

    Straßenverkehr § 22a StVZO :
    Die Rückleuchten sind nur bedingt StVO zulässig.Falls Sie die Rückleuchten eintragen wollen, liegt dass immer im ermessen des TÜV Sachverständigen.Für eine Eintragung kann ich nicht garantieren.
    Ich muß darauf hinweisen, dass lasierte Rückleuchten - auch originale mit E-Prüfzeichen - laut §22a abs. 2 der StVZO im öffentlichen Straßenverkehr nicht ohne Eintragung zulässig sind. Ich empfehle die lasierten Rückleuchten,Blinker und Scheinwerfer zu Show- und Tuning-zwecken. Nicht für STVO ohne Eintragung.Eine ABE oder TÜV-Gutachten dafür habe ich nicht

    hat jemand schon mal versucht solche dinger eintragen zu lassen ??? hat es jemand geschafft ?? und wie teuer ist das eintragen ???

    danke im vorraus
     
  2. PaintSplasher

    PaintSplasher Forums Inventar Mitarbeiter Administrator Moderator

    Registriert seit:
    20. April 2002
    Beiträge:
    5.137
    Zustimmungen:
    47
    Geschlecht:
    männlich
    Ort:
    Dreieich, Deutschland
    Vergiss es, Danke!

    Rest @ Suchfunktion!
     
Es sind keine weiteren Antworten möglich.